Frage an die Polizisten unter uns.....

Diskutiere Frage an die Polizisten unter uns..... im Biker Treff Forum im Bereich Allgemein; Hi Freaks, hab da mal ne Frage an unsere Polizisten (auch an die anderen Freaks, falls sie es wissen sollten)................;) Möchte gerne...
Sozia

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Gixxer
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Leider kein´s.... Kein Lappen; kein Bike.:-(
Hi Freaks,
hab da mal ne Frage an unsere Polizisten (auch an die anderen Freaks, falls sie es wissen sollten)................;)
Möchte gerne, nächste Woche zur Love Parade für mein Outfit, den Schlagstock / Koppel(richtig geschr.??)etc. mitnehmen... Denke von wegen Waffe und so, dass ich das wohl vergessen kann oder??:confused:
Habe mir schon überlegt, den Schlagstock fest zu machen, sodass mir den keiner klauen kann..... ??? Möchte jetzt nicht einfach mit dem Dingen zur Wache, hinterher nehmen die mir den weg......:D

Was meint ihr????

danke schon mal für eure Hilfe.......

Lieben Gruß
Diana

ps.Foto zeigt worum es geht......:D
 

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Zum Glück hab ich vor 2 Wochen meine WBK gemacht :D
ALSO:
Nach dem Waffengesetz handelt es sich bei einem Schlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist gleichwohl eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. So gilt hierfür z.B. die Altersbeschränkung von 18 Jahren und ein Mitführverbot

Solltest du Ihn Führen wollen, bräuchtest du einen Waffenschein und eine Sondergenehmigung! (Auch wenn du ihn befestigst)

mein Tipp,
seh zu, dass du dir einen aus Schaumstoff oder irgend einem gaaanz billigen, leichten Plastik besorgst (gibts sicher im Spielzeuggeschäft für kiddis, die gerne Polizei spielen)
 
Frank

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Racegixxer
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eine WBK kann man nicht machen, die wird einem erteilt :D Abgeschlossen hast du den Sachkundelehrgang ;)
 
Sozia

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Leider kein´s.... Kein Lappen; kein Bike.:-(
.... na das hört sich garnicht gut an:(..... also Waffenschein machen:D
ne, einfach schade..... und wenn möchte ich schon nen richtigen mitnehmen.....:D
aus Plastik sind meist zu klein.... hab ich schon nach geguckt....

danke dir auf jeden Fall für die Auskunft!! ;)

was wäre wenn ich den trotzdem führe?? Verhaftung????:eek:
 
Carbonfreak

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was wäre wenn ich den trotzdem führe?? Verhaftung????:eek:
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Waffe wird sichergestellt! Verfahren würde vermutlich später für n paar 100er eingestellt werden ;)

Stimmt ich hab die Sachkundeprüfung abgelegt um die WBK erteilt zu bekommen! :D
 
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Ich glaube aber nicht das man ne WBK brauch um so nen Schlagstock mit sich zu führen.(Vielleicht liege ich verkehrt) aber die ganzen Sicherheitsdienste welche zum Teil ziemlich offensichtlich mit so Teilen durch die Gegend fährt haben mit Sicherheit nicht alle ne WBK die meisten haben wenn überhaupt ein oder zwei Tage bei der IHK für den 34 a verbracht und dat war es.
Naja wie auch immer is ja net das Thema und ich bin ja auch net auf dem aktuellsten Stand.
Würd das Teil net mitnehmen sondern nach ner Alternativen Ausschau halten....Wenn se s die abnehmen plus Ordnungsgeld soviel kostet der Knüppel net von daher vtl selbst was basteln oder mal im WWW bei Kostümverkauf nachschauen die sollte sowat haben.
 
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zur guten loveparade zu uns nach duisburg :)

viel spaß da

aber hier mussste aufpassen in dem outfit empfinden dich unsere Türkischen Mitbürger vllt als bedrohung *ironie :D
 
Carbonfreak

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Ich glaube aber nicht das man ne WBK brauch um so nen Schlagstock mit sich zu führen.(Vielleicht liege ich verkehrt) aber die ganzen Sicherheitsdienste welche zum Teil ziemlich offensichtlich mit so Teilen durch die Gegend fährt haben mit Sicherheit nicht alle ne WBK die meisten haben wenn überhaupt ein oder zwei Tage bei der IHK für den 34 a verbracht und dat war es.
Stimmt schon, hab ja auch nicht gesagt dass man ne WBK braucht...wie oben bereits geschrieben ist die "Waffe" an sich frei zu erwerben! Das Problem ist hier das FÜHREN der Waffe! Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Demonstrationen o. ä. ist das nämlich nichtmal dem Inhaber eines Waffenscheins erlaubt! Er braucht hierfür entweder eine Sondergenehmigung oder er ist bei einem Sicherheitsdienst und VOM VERANSTALTER MIT DER BEWACHUNG BEAUFTRAGT! In diesem Fall, braucht der einzelne Mitarbeiter keinen Waffenschein sondern nur den von dir angesprochenen 34a...er wird dann als Mitarbeiter der Sicherheitsfirma auf den "Waffenschein" der Firma mit eingetragen und ist zum Führen berechtigt!
 
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nimm nen baseball schläger sprüh den schwarz an tut's genauso und ist genauso evffektiv :D und brauchst kein WBK oder so :D
 
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WBK? Wer brauch denn sowas? Ich führe selbst vollautomatische Waffen ohne was.:smilie_f:

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Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
 
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§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
+1. Damit sollte eig alles geklärt sein.
 
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Morgen Freaks,

danke euch für die zahlreichen Antworten....:)
Hat mir sehr geholfen, hätte sonst wohl einen großen Fehler begangen.... nur für ein wenig Spaß:D

werde mir auch was anderes ausdenken, die Schlagstöcke aus Plastik etc. sind nix...... mal sehen....

danke auf jeden Fall noch mal....:cool:

bis dann dann
Diana
 
andy_berlin

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@ Sozia
eigentlich schon traurig, das du deine gute Idee nicht umsetzen darfst bzw. kannst...
(Scheiß Staat!)
 
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Stimmt schon, hab ja auch nicht gesagt dass man ne WBK braucht...wie oben bereits geschrieben ist die "Waffe" an sich frei zu erwerben! Das Problem ist hier das FÜHREN der Waffe! Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Demonstrationen o. ä. ist das nämlich nichtmal dem Inhaber eines Waffenscheins erlaubt! Er braucht hierfür entweder eine Sondergenehmigung oder er ist bei einem Sicherheitsdienst und VOM VERANSTALTER MIT DER BEWACHUNG BEAUFTRAGT! In diesem Fall, braucht der einzelne Mitarbeiter keinen Waffenschein sondern nur den von dir angesprochenen 34a...er wird dann als Mitarbeiter der Sicherheitsfirma auf den "Waffenschein" der Firma mit eingetragen und ist zum Führen berechtigt!


Dann mal Danke für die Ausführung.
Das macht auch Sinn.:)
 
Frank

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@ Sozia
eigentlich schon traurig, das du deine gute Idee nicht umsetzen darfst bzw. kannst...
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man sieht den leuten das ja nicht an was die nun wirklich damit vorhaben ;) obs nun nur als deko ist oder man nicht vllt. doch richtig zum einsatz bringt, steht keinem ins Gesicht geschrieben.
 
Thema:

Frage an die Polizisten unter uns.....

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