Helm mit integriertem Rücklicht...

Diskutiere Helm mit integriertem Rücklicht... im Hier wird NUR über Bekleidung Diskutiert Forum im Bereich Technik; Der Helm schaut cool aus und das Rücklicht ist auch noch ein kleines sicherheitsplus. Ist sowas legal in Deutschland? Akuma V2 Helmet - Stealth...
hammy1982

hammy1982

Supergixxer
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Sieht echt spitze aus, aber denke mal, dass sowas mal wieder nicht erlaubt ist. Ist wahrscheinlich zu auffällig und lenk andere ab. Kennst ja den Rechtstaat.
 
Spikey1337

Spikey1337

Kleingixxer
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Sowas is sicher nicht legal in Deutschland... Erstens hat der Helm keine E-Nummer und ist somit für den deutschen (EU-weiten) Straßenverkehr nicht zugelassen, zweitens sind sämtliche Beleuchtungen die unnötig am Fahrzeug angebracht werden verboten...(Kann die anderen Verkehrsteilnehmer mit Sicherheit ablenken)
Von daher ist die ganze Geschichte doppelt unsinnig ^^
Wenn du in Italien mit nem unzulässigen Helm rumfährst und erwischt wirst, kann es dazu führen dass sie dein Mopped stilllegen :D
In Deutschland isses da nicht ganz so hart, aber ich würds trotzdem nicht drauf ankommen lassen...
 
x-rav83

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Supergixxer
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Ob jedes weitere Hilfsmittel zur besseren Erkenntniss im Straßenverkehr verboten ist weiss ich nicht!
Allerdings ist es so, dass z.B. Blinker die nach hinten weisen fest sein müssen! Somit sind die tollen Blinker am Lenker die auch nach hinten blinken verboten (laut TÜV)
Das Rücklicht am Helm ist auch beweglich und somit wahrscheinlich in der gleichen Kategorie wie die Blinker anzusiedeln.
 
slick

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Minigixxer
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Aber sieht echt cool aus das Teil...popcorn
 
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Hansafan

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Sowas is sicher nicht legal in Deutschland... Erstens hat der Helm keine E-Nummer und ist somit für den deutschen (EU-weiten) Straßenverkehr nicht zugelassen, zweitens sind sämtliche Beleuchtungen die unnötig am Fahrzeug angebracht werden verboten...(Kann die anderen Verkehrsteilnehmer mit Sicherheit ablenken)
Von daher ist die ganze Geschichte doppelt unsinnig ^^
Wenn du in Italien mit nem unzulässigen Helm rumfährst und erwischt wirst, kann es dazu führen dass sie dein Mopped stilllegen :D
In Deutschland isses da nicht ganz so hart, aber ich würds trotzdem nicht drauf ankommen lassen...
Es wird zum einen seit 2006 nicht mehr ausdrücklich gefordert, dass der Helm amtlich geprüft ist, vgl. § 21a StVO.

Zum anderen hat der Helm laut Artikelbeschreibung doch sogar das ECE Prüfzeichen.


Zum Licht am Helm:
§ 49a StVZO schrieb:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
...
Das Licht wird aber nicht am Kraftfahrzeug befestigt, sondern am Helm. Deshalb sehe auch nicht, dass sowas pauschal unzulässig ist.


Hier noch ne Antwort von der Rennleitung zu dem Thema:

§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
An Fahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

§ 53 Abs. 2 StVZO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
.....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig......


Fraglich ist hierbei, ob das am Helm angebrachte Riderlight als am Fahrzeug angebracht zu werten ist.

Da das Riderlight nicht am Fahrzeug, sondern am Schutzhelm montiert wird, kann man durchaus die Meinung vertreten, dass dies nicht so sei, über die Ausstattungsvorschriften für Schutzhelme kann ein Verbot der Anbringung nicht begründet werden.

Andererseits wird seitens des Gesetzgebers auf das "Signalbild" des Motorradfahrers abgezielt, hieraus könnte man ableiten, dass dieses Signalbild eben falsch gedeutet werden könnte. Zwei Schlussleuchten, unterschiedlich hoch angebracht, sprechen eben nicht für das Signalbild eines Motorrades (Lkw oder Strab mit einseitig defektem Bremslicht/Schlußleuchte???)

Der Sicherheitszuwachs ist mit Sicherheit gegeben, durch das auffällige Blinken werden Autofahrer sensibilisiert.
Ob sich das Riderlight jedoch so durchsetzt (Änderung des Gesetzestextes) wie seinerzeit die seitlichen Reflektoren an Zweirädern (die zunächst auch nicht zulässig waren) bleibt abzuwarten.

Bis dahin kann m. E. das Riderlight bei Kontrollen beanstandet werden.
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Ragazzo

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Gixxer
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"DOT & ECE 22-05 Certified"

theoretisch darf man den bei uns in Euroland fahren, auf die ECE 22-05 kommt es an, die ist hier vorgeschrieben, und die hat er.
 
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Hansafan

Gast
ECE 22-05 ist eben nicht mehr vorgeschrieben, einfach mal den § 21a StVO lesen. Kannst auch nen Snell geprüften Helm Helm fahren. Dieser ist sogar noch "geeigneter", da das Prüfverfahren einen höheren Standard erfüllt, mithin auch in D zulässig.
 
bara

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Racegixxer
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sowas ist doch schrott..

soll ich nun immer auf den helm schauen, ob einer bremst oder nicht?
 
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Jodlerbeppi

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ist ja kein bremslicht sondern ein fahrlicht. es leuchtet einfach nur ohne funktion.
 
jbl22

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Großgixxer
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Vorsprung durch Technik.
Technik ist Verboten.
Unterentwicklung zur Folge!

Ich finds gut...
Da spricht absolut nichts gegen mal von den ganzen StVo Fraßen abgesehn.
 
Ragazzo

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Gixxer
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ECE 22-05 ist eben nicht mehr vorgeschrieben, einfach mal den § 21a StVO lesen. Kannst auch nen Snell geprüften Helm Helm fahren. Dieser ist sogar noch "geeigneter", da das Prüfverfahren einen höheren Standard erfüllt, mithin auch in D zulässig.
gut, ich präzisiere: bei uns in D dann eben nicht (mehr), aber in Österreich, Frankreich und vor allem in Italien sind sie ganz heiß auf die ECE 22-05, dort können sie bei fehlen dieser die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug beschlagnahmen. Übrigens auch, wenn nur der Helm des Sozius die Norm nicht hat.
 
escobar_jun

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Großgixxer
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gut, ich präzisiere: bei uns in D dann eben nicht (mehr), aber in Österreich, Frankreich und vor allem in Italien sind sie ganz heiß auf die ECE 22-05, dort können sie bei fehlen dieser die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug beschlagnahmen. Übrigens auch, wenn nur der Helm des Sozius die Norm nicht hat.
kann ich als italiener nur bestätigen... ist so!
 
Thema:

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