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Quelle: beck.deVG Koblenz: Pr?fungsfragen d?rfen im Abitur weit gefasst sein und ?ber den durchgenommenen Unterrichtsstoff hinausgehen
In einer m?ndlichen Abiturpr?fung d?rfen die Fragen weit gefasst sein. Ebenso d?rfen Fragen nach Einzelheiten gestellt werden, die im Unterricht keine Erw?hnung gefunden haben. Das Koblenzer Verwaltungsgericht stellte klar, dass es dem Anforderungsprofil der Abiturpr?fung entspreche, wenn die Pr?fer selbst?ndige Begr?ndungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen verlangten. Den Antrag eines Sch?lers, der das Abitur aufgrund einer m?ndlichen Pr?fung im Fach Gemeinschaftskunde/Geschichte nicht bestanden hatte, auf Wiederholung der Pr?fung, wies es zur?ck (Urteil vom 19.12.2006, Az.: 7 K 1278/05.KO).
Damit geh?rt der Spruch "das war aber bei uns nicht dran" nun wirklich zum alten Eisen