Hallo,
mit einer geänderten und nicht einetragenen Übersetzung erlischt die ABE deiner Kiste, sie ist damit nicht legal.
Es geht das Gerücht um dass manche TÜVler eine geänderte Übersetzung mit einer Abweichung von 3% (oder 5% oder gar 8%) vom Originalzustand eintragen lassen und alles was darüber ist nicht.
Welche Zahl nun wirklich stimmt weiss hoffentlich jemand hier im Forum.
Anenommen die 8% stimmen: Vorne einen Zahn weniger bedeutet eine Abweichung von 5,9%* also ist das Eintragenlassen theoretisch möglich, wenn du einen netten Tüvler findest.
(*17/45 Originalübersetzung).
Von außen ist es nicht sichtbar wenn du das vordere Ritzel änderst. Bedenke aber das durch ein geändertes Ritzel die Geschwindigkeitanzeige und der Kilometerzähler nicht mehr stimmen.
Die Unstimmigkeit lässt sich durch den Einbau eines SpeedoHealers beheben - blöderweise ist der Einbau eines SpeedoHealers nicht legal und lässt sich nicht eintragen. Der SpeedoHealer ist jedoch sehr klein und lässt sich gut im Motorradinnerem verstecken.
Zumindest hab ich das so durch Hörenensagen mitbekommen. *Hust*