wie mache ich das am besten????

Diskutiere wie mache ich das am besten???? im Biker Treff Forum im Bereich Allgemein; Hi Leute, ich hab da mal einen etwas komplizierten Fall, bei dem ich eure Meinung/Erfahrung brauche. Mein Cousin ist vor gut 2 Jahren mit seinem...
hammy1982

hammy1982

Supergixxer
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Hi Leute,

ich hab da mal einen etwas komplizierten Fall, bei dem ich eure Meinung/Erfahrung brauche.
Mein Cousin ist vor gut 2 Jahren mit seinem Kumpel auf ner Tour gewesen. Leider ist sein Kumpel dabei verunglückt. Mein Cousin hat sein Bike sofort abgemeldet und wollte nie wieder fahren. Nun hat er doch wieder Lust bekommen. Das Problem ist nun,dass es sich bei dem Bike um eine Finanzierungsmaschine handelt. Bei der Abmeldung gingen also alle Papiere an das Kreditinstitut.
So nun zu den Problemen:
Wir würden die jetzt gerne wieder anmelden. Die Maschine hat aber keinen TÜV mehr. Welche Unterlagen brauchen wir da vom Kreditinstitut? reicht der Fahrzeugschein für den TÜV?
Wie bekommen wir die Maschine zum TÜV? müssen wir die auf nen Hänger laden oder geht das anders?(rote Nummer oder sowas)

So,das sind erstmal die aktuellsten Fragen. Weitere folgen bestimmt:-)
 
Erzgebirgs_Racer

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Gixxer
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Wieso musste der den die Papiere abgeben? Wenn ich n Auto/Motorrad finanziere kann ich doch anmelden/abmelden wie ich will? oO Solang die monatliche Rate bezahlt wird können se dir eigtl. garnix einziehen, dachte ich jedenfalls. Oder kann mich da mal jemand aufklären?
 
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IrocDRIVER

Supergixxer
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Fahrzeugschein reicht völlig aus.
Das Motorrad darfst du abgemeldet zum TÜV fahren, vorausgesetzt du hast noch das "alte" Kennzeichen drauf, und das Kennzeichen das im Fahrzeugschein steht. Das ist legal!
 
phabzon

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Der Brief liegt meines Wissens so oder so bei der Bank, als Sicherheit, und den brauchst halt zum Anmelden.

Für den Tüv reicht der Schein, aber wieso sie den einziehen erklärt sich mir nich..
 
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Jodlerbeppi

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Normalerweise liegt nur der brief bei der bank bis alles abbezahlt ist. Fahrzeugschein ist ausreichend für TÜV. Ich würde mir vom TÜV einen Termin geben lassen und am besten lässt du ihn dir schriftlich geben. Fahr dann ganz normal mit dem bike zum Tüv und falls du angehalten wirst von der Polizei zeigst du denen deinen Tüv termin.
 
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Nitro Chris

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.....
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.....
Die Kreditbank ist während der Finanzierung der Eigentümer des Bikes und behält den Brief als Sicherheit.
Das ist bei eigendlich jeder Fzg. Finanzierung so.

Du musst alle Papiere bei der Bank anfordern.
Das Bike am besten mittels Hänger zum TÜV schaffen.
Ausser du kennst emanden der die rote Nummern leiht.
 
New Freak

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Tüv wird wohl kein Problem, wie die anderen auch geschrieben haben, ums Anmelden würde ich mir nur Gedanken machen ohne Brief.
 
Bloom63

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Fürs Anmelden müsst ihr euch mal bei der Bank erkundigen, die schicken dir dann glaub ich kurzzeitig den Brief zu.
 
hammy1982

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Danke für die schnellen Antworten.
Als er sie abgemeldet hat, hat die Tante vom Straßenverkehrsamt den Schein kopiert, ihm die Kopie gegeben und den Originalen zur Bank geschickt.
Mit dem alten Nummernschild darf ich fahren? das wurde doch entwertet....
Anmelden ist nach dem TÜV kein Problem...die Bank schickt den Brief zum Straßenverkehrsamt...man bekommt dann einen Code und den muss mal dann da angeben...da ist dann der Brief hinterlegt....

Also ist die Sache mit dem Hänger noch am besten,oder?
 
AndreBLN

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Du musst alle Papiere bei der Bank anfordern.
Das Bike am besten mittels Hänger zum TÜV schaffen.
Ausser du kennst emanden der die rote Nummern leiht.
Würde ich so nicht sagen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Meiner Meinung nach liegt nur der Brief bei der Bank. Also einfach bei der Bank anrufen/melden und diese schicken den Brief dann an die gewünschte Zulassungsstelle (so war es zumindestens bei meinem Bruder).
Direkte Wege zum TÜV sind meiner Meinung nach auch ohne gültigen TÜV/Zulassung erlaubt und es wird nur der Fahrzeugschein benötigt. Vorher aber bitte die Doppelkarte bei der Versicherung besorgen (damit ist man bei den meisten Versicherung auch versichert, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist und was auf dem direktem Wege zum TÜV passiert).Wie schon erwähnt, nur wenn das Kennzeichen mit dem im Fahrzeugschein übereinstimmt. Ich zitiere mal aus einer anderen Seite:
1. Versicherungsdoppelkarte besorgen, vollständig ausfüllen u. mitführen.

2. Entstempelte Kennzeichen vorschriftmäßig am Auto (hier Krad) anbringen.

3. Fahrten die in einem Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dazu zählen auch die Fahrten zur AU od. HU, sind im Zulassungs- und den angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
Jetzt hab ich auch den Paragraphen gefunden:

§ 23 Abs. 4 S. 7StVZO
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.
 
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hammy1982

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okay...super. Danke sehr...das geht ja dann doch einfacher als ich dachte...super. Auf euch ist halt Verlass;)
 
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