Willkommen bei GSXR-FREAKS Supersportler Forum.
Zitat von Sam Unter dem Begriff des merkantilen Minderwerts ist derjenige Schaden zu verstehen, der aufgrund eines Unfalls eintritt und der auch durch eine fachgerechte Reparatur nicht wieder beseitigt werden kann. Aufgrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beim Verkauf eines Motorrads Unfallschäden, die die Bagatellgrenze überschreiten ungefragt dem potentiellen Käufer mitzuteilen. Erfahrungsgemäß sind Käufer nicht bereit, für ein verunfalltes Motorrad den gleichen ...
Zitat von Sam Das OLG Karlsruhe (Az. 15 U 71/08) hat mit Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass es auch unter Berücksichtigung der gegenteiligen herrschenden Rechtsansicht bei der Bemessung der Schäden an Motorradkleidung die herkömmlichen Regelungen zur Schadensberechnung anwendet. Das OLG Karlsruhe nimmt danach bei gebrauchter Motorradkleidung einen Abzug Neu für Alt vor und erteilt der bisherigen hierzu ergangenen Rechtsprechung eine Absage. Gleichzeitig betont das OLG Karlsruhe, dass ...
Entwenden unbekannte Täter aus einer Garage, deren Tor nur geschlossen aber nicht verschlossen ist Gegenstände, ist die Hausratsversicherung nicht zur Leistung verpflichtet. Versichertes Risiko ist der Einbruchsdiebstahl, nicht der einfache Diebstahl. Ein Einbruchsdiebstahlt liegt nur dann vor, wenn die Tat durch Einbrechen in einen umschlossenen Raum stattfindet, also gewaltsam in einen Raum eingedrungen wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das Tor nur verschlossen ...
Das Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. 7 S 11/09). Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. § 823 BGB dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat. Hiergegen spricht die Vermutung, wenn das Fahrzeug vor dem Umfallen vereits längere Zeit (im konkreten Fall 2 Tage) gestanden hat. Eine Haftung könnte ...
Urteile Verlangt der Verkäufer eines Fahrzeugs für die Reparatur, die aufgrund der Gewährleistungspflicht eigentlich kostenfrei zu erbringen gewesen wäre, eine Kostenbeteiligung durch den Kunden, so kann dieser auch noch nachträglich seine Gewährleistungsansprüche geltend machen und die gezahlte Kostenbeteiligung zurück verlangen. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist bei seinem Verkäufer einen Mangel am Getriebe seines ...