Unfallregulierung - deine Rechte

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Der nachstehende Artikel sollte die im Forum immer wieder gestellten Fragen zur Unfallabwicklung zumindest dem Grunde nach beantworten.

Anregungen, Kritik, Ergänzungen sind jederzeit willkommen!

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls steht vor der Problematik, sich mit einer für ihn völlig neuen Materie auseinandersetzen zu müssen.

Für den Unfallbeteiligten, der womöglich noch unter dem Eindruck des Unfalls steht, stellen sich plötzlich Fragen wie „An wen muss ich mich wenden?“, „Wen muss ich alles informieren?“, „Bekomme ich etwa Schuld?“, „Darf ich mein Bike sofort reparieren?“.

Nach einem Verkehrsunfall sehen Sie sich einer Vielzahl von Ansprechpartner gegenüber.

Dabei ist zu beachten: „Verkehrsunfallregulierung ist Vertrauenssache“.
Als Geschädigter stehen Ihnen eine Vielzahl von Rechten zu. Nehmen Sie diese war!


I. Überblick über die Rechte:

Grundsatz
Sie sind von dem Schädiger so zu stellen, wie Sie stehen würden, wenn das Unfallereignis nicht stattgefunden hätte.
(Ausgehend von einem unverschuldeten Unfall. Bei Teilschuld ist der Schaden nur quotal entsprechend des Mitverschuldens zu ersetzen)

Schuldner
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie eine Vielzahl von Ansprechpartnern. Sie können Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher selbst geltend machen.
Auch können Sie den Halter des Fahrzeugs in Anspruch nehmen.

Am Interessanten ist es für den Geschädigten jedoch, dass er einen Direktanspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung hat. Hier steht ein stets solventer Schuldner zur Verfügung.

II. Schadenspositionen

a. Sachschaden
Es ist der Reparaturschaden, also der Aufwand in Geld, den es Bedarf um den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall wieder herzustellen, zu ersetzen. Der Schädiger hat kein Recht, Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren. Die Wahl wer das Fahrzeug repariert liegt bei Ihnen. Sie können entscheiden, ob das Fahrzeug sofort, oder zu einem späteren Zeitpunkt repariert werden soll. Auch können Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden und fiktiv den Schaden abrechnen. Einzig wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (Preis eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs) wesentlich (130% Grenze) übersteigt, müssen Sie sich auf den Ausgleich des Wiederbeschaffungswerts, ggfls. abzgl. des Restwerts, verweisen lassen.

b. Nutzungsausfall / Mietfahrzeug
Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, können Sie den Nutzungsausfallschaden geltend machen. Möchten Sie nicht auf ein Mietfahrzeug verzichten können Sie statt des Nutzungsausfallschadens die Mietwagenkosten geltend machen. Bei der Anmietung des Fahrzeugs sind einige Besonderheiten zu beachten, eine Rücksprache mit dem Anwalt ist empfehlenswert. Bei Motorrädern steht hier oft in Streit, ob ein Nutzungsinteresse besteht. Ungern bezahlen die Versicherungen den Nutzungsausfallschaden bei Motorrädern.

c. Wertminderung
In vielen Fällen verbleibt nach dem Unfall auch bei fachgerechter Reparatur eine Wertminderung zurück. Die Unfalleigenschaft muss beim Wiederverkauf des Fahrzeugs dem Kaufinteressenten offenbart werden. Unfallfahrzeuge erzielen einen geringeren Kaufpreis. Dies stellt den sog. merkantilen Minderwert dar. Auch Schäden, die nicht mehr beseitigt werden können (heute nur noch selten) stellen eine Wertminderung am Fahrzeug dar.

d. Gutachterkosten
Die Gutachterkosten sind zu ersetzen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten die Bagatellgrenze überschreiten.

e. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten sind als Teil des Ihnen entstandenen Schadens vom Unfallverursacher zu ersetzen.

f. Bergungskosten
Die Kosten, die durch das Abschleppen, die Bergung entstehen, Standgebühren für das Fahrzeug etc. sind zu ersetzen.

g. Schaden an der Kleidung
Beim Unfall beschädigte Kleidung ist zu ersetzen. Gerade bei Unfällen mit Motorradfahrern wird hier viel Geld verschenkt.

h. Schmerzensgeld
Sind Sie durch den Unfall verletzt worden, steht Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich nach dem Grad der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung und Regulierungsverhalten des Schädigers.

i. Kosten der Heilbehandlung
Die Kosten der Heilbehandlung sind zu erstatten. Hierzu zählen die Zuzahlung zu Medikamenten, die Arztkosten, soweit nicht von der Krankenkasse getragen, die Kosten medizinischer Sofortmaßnahmen, Zuzahlungen für Krankentransporte.

i. Umbaukosten
Viele Fahrer individualisieren Ihr Fahrzeug. Soweit der eigene Radio, der Sportauspuff, die Fußrastenanlage im Falle des Kaufs eines Ersatzfahrzeugs umgebaut werden müssen, kann Ersatz dieser Kosten verlangt werden.

j. Allgemeine Sachschäden
Im Fahrzeug mitgeführte Gegenstände, die durch den Unfall beschädigt worden sind, sind zu ersetzen. Regelmäßig wird hier nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.

k. Kostenpauschale
Für den Aufwand, der mit dem Unfall zusammenhängt steht Ihnen der Ersatz einer Kostenpauschale zu.

l. weitere mögliche Schadenspositionen
Verdienstausfall (meist beim Selbstständigen) bzw. entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Kinderbetreuungskosten, ggfls. Kreditkosten, Verlust des Werts der Tankfüllung, Ab/Ummeldekosten


III. Regulierungspraxis:

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie sich in jedem Fall an einen Anwalt wenden.

Die Schadensabwicklung wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung geführt.
Hier arbeiten erfahrene Mitarbeiter für die Versicherung, diese Mitarbeiter wickeln jährlich mehrere tausend Unfälle ab.
Der Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners erteilte Ratschlag ist ein Rat aus dem gegnerischen Lager.

Vergessen Sie nicht: Die gegnerische Versicherung wird bei jedem Unfall versuchen, den eigenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Eine Waffengleichheit werden Sie nur durch frühst mögliche Beauftragung eines eigenen Anwalts erreichen.

Selbst wenn der Unfallverursacher seine Eintrittspflicht noch am Unfallort zugesteht. Ändert er später seine Meinung müssen Sie mit den bis dahin geschaffenen Fakten leben.
Sie sollten deshalb bereits bei der Schilderung des Unfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Schwierigkeiten und Streit gibt es nicht nur bei der Verschuldensfrage sondern auch immer wieder bei der Bemessung der Höhe des Schadens.
Selbst bei einem vorliegenden Sachverständigengutachten werden oft die unterschiedlichsten Positionen in Streit gestellt.

Nur wer ein Sachverständigengutachten richtig „lesen“ kann, kann auf den Vortrag des Gegners auch effektiv und richtig reagieren.

Um die teilweise durch Verkehrsunfallregulierung entstehenden Kosten zu reduzieren, bieten viele Versicherer ein „Schadensmanagment“ an.

Die Versicherung holt dabei Ihr Fahrzeug bei Ihnen ab, lässt es reparieren und bezahlt Ihnen meist auch noch als „Schmankerl“ die Reinigung des Fahrzeugs.

Sie erhalten für die Zeit der Reparatur ein kleines Mietfahrzeug und in besonderen Fällen eine geringes Schmerzensgeld.

Auch Werkstätten bieten diesen Service mittlerweile an, in Kooperation mit den Haftpflichtversicherern und letztlich auf Ihre Kosten.

Da Sie hierbei das Regulierungsgeschehen vollständig aus der Hand geben, haben Sie keine Kontrolle, ob Sie letztlich den vollständigen Schaden ersetzt erhalten haben.

Dabei ist zu bedenken, dass die Regulierung in diesen Fällen von demjenigen koordiniert wird, der die Rechnungen bezahlen muss.

Aus diesem Grund gilt stets: Anwalt einschalten.
Ihr Anwalt handelt ausschließlich in Ihrem Interesse und nicht im Interesse des Unfallsgegners.

Wie bereits aufgezeigt, werden bei einem unverschuldeten Unfall die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung vollständig ersetzt.

Gerade im Bereich des der Unfallregulierung mit Beteiligung eines Motorrads ist es von enormer Bedeutung, dass der Rechtsanwalt auch die Sichtweise des Motorradfahrers kennt.

Es ist wichtig, dem Unfallgegner und ggfls. dem Richter, der nicht selbst Motorradfahrer ist, die Besonderheiten eines Motorrads verständlich nahe zu bringen. Nur wer die Zusammenhänge versteht, der kann auch richtige Entscheidungen treffen.
Quelle: www.advobike.de

Autor: Rechtsanwalt Frederick Pitz
Kontakt: Mail: f.pitz@rechtsanwalt-schwetzingende.de - Tel.: 06202 - 859480
 
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600er K4 (Ich glaub die schönste hier ;) )
Und DAS zu Beginn der Saison zu veröffentlichen find ich gut Frederick, vielen Dank!!!!! Dann kann jeder gleich nem Bekannten/Beteiligten mit nem guten Rat zur Seite stehen, vielen Dank!!!
 
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