Hauptuntersuchung ( HU ) überziehen

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Chris#369

Racegixxer
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Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

  • Zwei bis vier Monate : € 15,--
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
  • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: € 15,--
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge:
Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen der TÜV den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.

QUELLE: www.tuev-nord.de
 
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Christopher

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Ab 1. Juli 2012 wird nach Überziehen der HU-Fälligkeit grundsätzlich nicht mehr rückdatiert. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Damit wird eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise wieder sichergestellt.

Wird der Vorführtermin jedoch um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die HU-Gebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes um 20 Prozent erhöht.

Der "Bußgeldkatalog" sieht darüber hinaus bei einer Fristüberschreitung folgende Strafen vor: von

bis zu zwei Monaten: kein Regelsatz
mehr als zwei bis zu vier Monaten: 15 Euro
mehr als vier bis zu acht Monaten: 25 Euro
mehr als acht Monaten:40 Euro, 2 Punkte.

Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/hu-und-au/default.aspx?ComponentId=104149&SourcePageId=47931
 
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