Bußgeldkatalog

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Chris#369

Racegixxer
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Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Motorrad und Pkw:

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
  • bis 10 km/h 15,- EUR
  • 11-15 km/h 25,- EUR
  • 16-20 km/h 35,- EUR
  • 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
  • 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
  • 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
  • bis 10 km/h 10,- EUR
  • 11-15 km/h 20,- EUR
  • 16-20 km/h 30,- EUR
  • 21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
  • 26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
  • 31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
  • 41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.


Überholen:
  • Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 70,- EUR, 1 Punkt
  • Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR, 1 Punkt
  • Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
  • Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
  • Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
  • Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
  • Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
  • 100,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
  • 150,- EUR, 4 Punkte
  • mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Halten und Parken:

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot,
  • im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR,
  • bei Behinderung 15,- EUR

  • Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

    Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
  • 15,- EUR,
  • bei Behinderung 25,- EUR
  • ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
  • Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR
  • Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
  • Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
  • ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
  • Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
  • Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
  • bis 30 Minuten 5,- EUR
  • bis zu einer Stunde 10,- EUR
  • bis zu zwei Stunden 15,- EUR
  • bis zu drei Stunden 20,- EUR
  • länger als drei Stunden 25,- EUR


Ampel usw.:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)
  • 90,- EUR; 3 Punkte
  • mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
  • Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
  • mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
  • vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte
  • den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
  • behindert 60,- EUR; 3 Punkte
  • gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte


Sonstiges:

  • An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Als Veranstalter: 500,- EUR
  • Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
  • Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
  • Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
  • Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
  • Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt
  • Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
  • Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR
  • Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
  • bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
  • bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
  • bei einem Kind 30,- EUR
  • bei mehreren Kindern 35,- EUR

Umweltschutz:
  • Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR
  • Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
  • Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
  • Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
  • Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
  • Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
  • in einer Ein- oder Ausfahrt 75,- EUR, 4 Punkte
  • auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130,- EUR, 4 Punkte
  • auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte
  • Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte
  • Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte
  • Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt
  • Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR
  • Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt
  • In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR
  • An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot
  • Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 3 Monate Fahrverbot


Quelle: Bußgeldkatalog 2010 geblitzt worden, aktuell und übersichtlich
Stand: 19. August 2010
 
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