Tilgung ? ab wann wie wo? ich komme nichtmehr klar.

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Also ich habe da mal dein kleineres Problem und verstehe nur Bahnhof.

http://www.jurathek.de/showcategory.php?session=269099704&ID=2

Ich habe am 17.03.2007 eine Straftat begangen (Sie überschritten usw.) kennt glaub jeder. gab schon mal punkte
Datum der Rechtskraft: 05.07.2007 Tilgung 05.07.2009 (2 Jahre wenn nix passiert wäre)

dann

17.06 .2007 Unfall mit punkten (nix passiert) [möchte auch nicht weiter darüber reden]
Datum der Rechtskraft 11.08.2007
(habe mir mal vorsorglich die Akte vom KBA zuschicken lassen) da steht Tilgung 12.07.2012

3tes vergehen
02.11.2007 Sie führen Fahrzeug ... und eben wieder mit punkten.
28.12.2007 Rechtskraft.
Tilgung sollte also auch wiederum am 12.07.2012 sein



jetzt zum neusten vergehen da weiß ich eben nur den Tattag: 17.04.2011
müsste etwa ein 2 Monate darauf die Rechtskraft sein.

Und jetzt die große Preisfrage

In der Fahrschule sagt man mir nach 5 Jahren erschlichen die punkte egal ob es neue gab oder nicht also müssten die vom 17.03.2007 nächstes Jahr im Sommer getilgt werden wenn ich richtig der Annahme bin.
und da der Unfall das gleiche sagt 5 Jahre sollte dieser auch getilgt werden ? da bin ich mir eben schon nichtmehr sicher.

Und wenn das so ist sollte ich in 2 Jahre n spätestens wieder punkte frei sein (solange ich mich etwas zurückhalte mit sammeln)

Kann mir da wer weiterhelfen ? kennt sich da wer aus oder kann das wirr warr in dem Fachchinesisch entschlüsseln ?

(Bitte keine vermutungen):)
 
N

Nitro Chris

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.....
Vllt. hilft dir das weiter.

Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt

bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter, wobei dieser Tag auch dann maßgebend bleibt, wenn eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ergeht, die eine registerpflichtige Verurteilung enthält,

bei Entscheidungen der Gerichte nach den §§ 59, 60 des Strafgesetzbuchs und § 27 des Jugendgerichtsgesetzes mit dem Tag der Entscheidung,

bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie bei anderen Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung,

bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen mit dem Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung


§ 29 Tilgung der Eintragungen

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

fünf Jahre
bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuchs und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist,

bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,

bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

zehn Jahre
in allen übrigen Fällen.
Zuzüglich einer Überlagefrist von 1 Jahr, also nach max 3, 6 oder 11 Jahren ist alles Gelöscht, Wobei während der Überlagefrist nichts mehr verwendet werden darf.
Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener.

30 Jahre wird nichts im Verkehrszentralregister aufgehoben.

punkte-flensburg-verfall
 
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Racegixxer
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Wann kommt es zum Verfall der Punkte in Flensburg?
Immer wieder stellt sich die Frage, wann Punkte in Flensburg dem Verfall unterliegen. Von einem Verfall der Punkte Flensburg kann man nicht sprechen. Die Punkte in Flensbug verfallen nicht. Sie unterliegen einer Tilgungsfrist. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte in Flensburg nicht mehr berücksichtigt, wenn keine neue Tat im Register eingetragen wird, die vor dem Ende der Tilgungsfrist begangen wurde. Es muß hinsichtlich des Verfalls der Punkte in Flensburg also unterschieden werden.
Statt des Verfall spielen Tilgung - wie erwähnt - und Löschung der Punkte in Flensburg eine Rolle. Einen Verfall von Punkten in Flensburg gibt es so also nicht. Prinzipiell werden Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren endgültig aus dem Register gelöscht. Dies gilt nur, wenn keine neuen Punktehinzugetreten sind. Es ist also nicht so, dass die Punkte aus der Tat einfach dem Verfall unterliegen, es dürfen keine neuen Punkte hinzu kommen, nur dann werden sie getilgt und dann gelöscht. Warum liegt zwischen Tilgung und Löschung noch ein Jahr? Wird ein Punkt in Flensburg z. B. am 01.10.2000 wirksam, wird er zwei Jahre später getilgt und drei Jahre später gelöscht. Kommt es am 01.08.2002 - also innerhalb der zwei Jahre - zu einer neuen Tat, die einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, kann es dazu kommen, dass dieser erst nach Ablauf der zwei Jahres Frist in Flensburg engetragen wird, weil Flensburg vorher keine Kenntnis von der Tat und dem einzutragenden Punkt hatte. Der Grund liegt in der Bearbeitungszeit der Behörden. Die Punkte in Flensburg bleiben deshalb nach der Tilgungsreife gespeichert ohne berücksichtigt zu werden, falls innerhalb dieses Jahres ein Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist bekannt wird, werden die Punkte in Flensburg wieder hervorgeholt und berücksichtigt. Einen Verfall der Punkte in Flensburg gibt es also nicht.

Tilgungsfristen:

2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit

5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen

10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis

Quelle: http://www.ramom.de/rechtsthemen/punkte-flensburg/punkte-flensburg-verfall.html

Ich würde mich direkt an das Kraftfahrzeugbundesamt in Flenzburg wenden. Da bekommst du eine genaue Auskunft wann deine Punkte wieder abgebaut sind

http://www.kba.de/cln_031/sid_B45F1C9F19F0A5861AB2182834C91A63/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true
 
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Hmm ist relativ interessant nur eben die Frage besteht weiterhin wie sieht es aus werden meine neue Punkte auf die alten drauf gerechnet oder sind die in 1-2 Jahren weg ? (mit löschfrist?)

Also eben wann sie verfallen sollten weiß ich eben aber naja ich dachte auch beim letzten mal ich habe 2 Jahre abgesessen jetzt habe ich wieder Platz und nach der Anfrage im kba kam eben raus die sind noch beständig.
 
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ich glaub schon,es ist ja in der frist...ein anruf bei der behörde sollte dir aber klarheit bringen, auch wenn die von deinem neuen vegehen noch keine kenntnis haben ;)
 
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Punkte bleiben bestehen, wenn neue innerhalb des Tilgungszeitraumes dazukommen. Sonst hätten die ganzen Idioten auf unseren Straßen ja leichtes Spiel, wenn die Punkte so oder so nach einigen Jahren verfallen würden.
Also wirst du wohl Pech haben und fleißig weiter Punkte sammeln, bis man dir deine Fahrerlaubnis entzieht und du dich mit Bus/Bahn fortbewegen darfst.
 
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Punkte bleiben bestehen, wenn neue innerhalb des Tilgungszeitraumes dazukommen.
Nicht ganz. Punkte, die mit einer Tilgungsfrist von 2 Jahren vergeben wurden, werden automatisch nach 5 Jahren gelöscht.
 
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Punkte bleiben bestehen, wenn neue innerhalb des Tilgungszeitraumes dazukommen. Sonst hätten die ganzen Idioten auf unseren Straßen ja leichtes Spiel, wenn die Punkte so oder so nach einigen Jahren verfallen würden.
Also wirst du wohl Pech haben und fleißig weiter Punkte sammeln, bis man dir deine Fahrerlaubnis entzieht und du dich mit Bus/Bahn fortbewegen darfst.
...... Was fuer ein Kaes: Punkte gibts vor allem dank der modernen Wegelagerei an so genannten Unfallschwerpunkten - die es fast nie sind. Da geht es nur um Kassemachen. Und das trifft jeden frueher odr spaeter, der nicht nur einmal im Jahr auf der Strasse ist.

Wenn Kontrollen wirklich an gefaehrlichen Stellen, bei notorischen Spurblockierern, Nichtblinkern, in Kurvenueberholern und am Steuer fest Schlafenden gemacht wuerden, wuerde das viel weniger Geld in die Kassen spuelen aber allen wirklich helfen. Ach so: ich wuerd einen Autobahnfuehrerschein einfuehren. Meine Meinung zum Thema.
 
mjt

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Das ist vollkommen richtig, war bei mir auch so. Sonst wäre ich schon zur MPU eingeladen worden.:D
Es gibt zuerst ne Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. :D Das funktioniert automatisch bei einem Stand von 8 Punkten. Ab 12 Punkten wird das Seminar ausdrücklich angeordnet, sonst droht der FS-Entzug.
 
Gorby

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Es gibt zuerst ne Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. :D Das funktioniert automatisch bei einem Stand von 8 Punkten. Ab 12 Punkten wird das Seminar ausdrücklich angeordnet, sonst droht der FS-Entzug.
Jep, den Brief hatte ich bei 9 Punkten bekommen. Ist aber keine pflicht bei der ersten aufforderung.
 
Jules

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"Was viele nicht wissen: Neueinträge blockieren die Tilgung. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist für alle Punkte von vorne beginnt, wenn auch nur ein einziges Pünktchen neu dazu kommt.
Wer also alle zwei Jahre neue Punkte kassiert, dessen Punktekonto wird niemals kleiner. Da das Strafmaß bis zu sieben Punkte reicht, kann die 18-Punkt-Grenze zum Führerscheinentzug schnell erreicht sein."

Hört bitte mal auf immer eure "Halbweisheiten" als das einzig Richtige zu verkaufen... ich habe hier auch mal einen Auszug aus dem KBA für euch Schlaumeier:

Punkte und ihre Haltbarkeit

Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden.

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

2 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
10 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Quelle: http://www.kba.de/cln_030/nn_124732/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true

Viel Spaß damit!
 
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"Was viele nicht wissen: Neueinträge blockieren die Tilgung. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist für alle Punkte von vorne beginnt, wenn auch nur ein einziges Pünktchen neu dazu kommt.
Wer also alle zwei Jahre neue Punkte kassiert, dessen Punktekonto wird niemals kleiner. Da das Strafmaß bis zu sieben Punkte reicht, kann die 18-Punkt-Grenze zum Führerscheinentzug schnell erreicht sein."
Hört bitte mal auf immer eure "Halbweisheiten" als das einzig Richtige zu verkaufen... ich habe hier auch mal einen Auszug aus dem KBA für euch Schlaumeier...:
Ich werde morgen nochmal nachhacken deswegen lege ich mich noch nicht 100% fest.
Aber wenn es alles stimmt was ich in dem Seminar gelernt habe: "sollte die Aussage von Jules nicht ganz stimmen" (wie gesagt ich lege mich da noch nicht fest).

Das gute ist bei einer normalen Regelung sollte es geltend sein (solange immer nur 2 Jahre tilgungsfrist gilt) werden nach 5 Jahren die Ordnungswidrigkeit getilgt und ein nach einem weiteren gelöscht (also 6 Jahre sind dann alle Punkte weg)

Wie gesagt ich kläre es morgen mal ab vllt kann ich dann auch hier mal ein bisschen Klarheit schaffen für alle denn so wie es aussieht verwirrt es nicht nur mich sondern viele.
:D
 
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"Was viele nicht wissen: Neueinträge blockieren die Tilgung. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist für alle Punkte von vorne beginnt, wenn auch nur ein einziges Pünktchen neu dazu kommt.
Wer also alle zwei Jahre neue Punkte kassiert, dessen Punktekonto wird niemals kleiner.
Aber nur für Punktesammler innerhalb von 5 Jahren! Nach einer Frist von maximal 5 Jahren werden die zuerst erhaltenen gelöscht.
 
Jules

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Aber nur für Punktesammler innerhalb von 5 Jahren! Nach einer Frist von maximal 5 Jahren werden die zuerst erhaltenen gelöscht.
Soweit richtig, deshalb hab ich ja auch geschrieben, wer alle zwei Jahre neue Punkte kassiert! ;)

Klär das morgen mal ab BrainMB.. würd mich auch mal interessieren, wie die Rechtslage da aussieht. Meinen Wissensstand und den des KBA hab ich euch ja mitgeteilt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Hab zur Zeit 0 Punkte, daher ist das Thema eigentlich uninteressant, aber man wills ja doch wissen! ;)
 
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@Jules, du hättest mal den thread lesen sollen, bevor du hier alle als "Schlaumeier" betitelst...DAS HAB ICH OBEN SCHON GEPOSTET :smilie_f:
 
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ich hasse dieses Thema... habe selber 14 Punkte und bin seitdem sehr vorsichtig geworden.

meine 2 Jahre sind jetzt aber rum... was ist denn wenn man im 3 Jahr erwischt wird???? Weil gelöscht werden die Punkte erst nach Ablauf des 3. Jahres.
 
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das spielt keine rolle, die punkt sollten gelöscht sein. die kba hält das dritte jahr die punkte nur noch zurück, falls bis zum ende des zweiten jahres noch ne straftat begangen wird. bis die bescheid bekommen dauert es ja doch ne weile. aber 14 punkte sind ja auch schon ne hausnummer ;)
 
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