Die neue Führerschein-Richtline für Europa - Das wird sich ändern, das bleibt

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Nitro Chris

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Für Motorradfahrer, die vor dem 19. Januar 2013 eine Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommen, gelten – bis auf Ausnahmen bei der A1- und A2-Lizenz – die alten Regeln.
Stichtag für den neuen Führerschein ist der 19. Januar 2013.
Allerdings existieren auch Übergangsregeln, die die Fahrerlaubnis vom Datum des Antrags und nicht dem der Erteilung abhängig machen, wenn der Kandidat das erforderliche Mindestalter erreicht hat.

Doch Einschränkungen beim A2 und bislang fehlende einheitliche Schlüsselzahlen in den EU-Führerscheinen, die zum Beispiel einen möglichen Einschluss beweisen könnten, machen das Ganze unübersichtlich.
Ob ein 18 jähriger Autolenker, der seinen Führerscheinantrag bis 18. Januar 2013 stellt, auch weiterhin Dreiradroller über 15 kW mit seiner B-Lizenz fahren darf, ist laut Bundesverkehrsministerium unklar.
Reicht der 18 Jährige seine Papiere am 19. Januar 2013 ein, kann er mit der Klasse B keine Dreiräder bewegen. Die neue Richtlinie sieht auch keine Anhänger mehr in den Motorradklassen vor. Auf den EU-Plastikkarten steht ab 19.
Januar statt A (beschränkt) A2 und statt M für die Moped-Lizenz AM.

Das gilt für alle (besser vor dem 19. Januar 2013)

Wer einen Führerschein hat, der vor dem Stichtag erteilt wurde, ist im Vorteil.
Denn sowohl die alten Lappen, egal ob grau oder rosa, als auch die neueren Plastikkarten, ausgefertigt vor dem 19. Januar 2013, sind bis Januar 2033 gültig.
Erst spätestens in 22 Jahren müssen Auto- und Motorradfahrer die alten Scheine in das EU-kompatible Scheckkartenformat umtauschen.

Nach dem 18. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnisse sind auf 15 Jahre befristet, gelten also mindestens bis 2028.
Dabei verfällt lediglich das Dokument, das neu beantragt werden muss. Eine Eignungs- oder Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
In der EU existieren bislang rund 110 unterschiedliche Führerscheine.

Das gilt für 16- und 17-Jährige A1-Piloten (vor oder nach dem Stichtag)

Mit Stichtag 19. Januar 2013 fällt die 80-km/h-Begrenzung für jugendliche Leichtkraftrad-Fahrer in Deutschland, unabhängig vom Datum der Führerscheinerteilung.
Bislang dürfen 16- und 17-Jährige nur 125er fahren, die bauartbedingt auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt sind.

Alle Versuche in der Vergangenheit, diese deutsche Sonderregelung abzuschaffen, die das Mitschwimmen im Verkehr verhindert, schlugen fehl.
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie lässt keine nationale Abweichung in diesem Punkt mehr zu.

Das gilt für Pkw-Führerscheinanwärter (besser vor dem Stichtag)

Wer bis 18. Januar 2013 seine Fahrerlaubnis bekommt, kann mit seiner Pkw-Lizenz Dreiradroller wie den Piaggio MP3 LT bewegen, der gemäß deutscher Zulassungsverordnung mit einer Spurbreite von 465 Millimetern und einer zusätzlichen Fußbremsanlage als zweispuriges Fahrzeug, sprich Auto, durchgeht.
Ab 19. Januar darf ein Neuführerschein-Inhaber der Pkw-Klasse weder Trike noch Dreiradroller über 15 kW fahren, denn dazu braucht es den offenen A-Führerschein für Krafträder und zusätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren.

Für Dreiräder unter 15 kW benötigt der Pilot die Leichtkraftrad-Lizenz A1.
Hintergrund: Die EU-Richtlinie unterscheidet zwischen Zwei-, Drei- und Vierrädern. Motorräder mit Beiboot gehören allerdings zu den Motorrädern.

Das gilt für A2-Anwärter (vor oder nach dem Stichtag)

Nach dem 18. Januar 2013 dürfen Anfänger mit einer alten Fahrerlaubnis der Klassen A (beschränkt) und der neuen A2-Lizenz Maschinen fahren, die 48 PS leisten.
Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 kW/kg beschränkt, die passenden Motorräder wiegen also mindestens 175 Kilogramm.
Die zweijährige Frist bis zur möglichen Erteilung des offenen A läuft ab Ausstellungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnis, Inhaber der Klasse A2 müssen eine Aufstiegsprüfung ablegen.

Bisher haben die Bikes für Einsteiger 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kW/kg.
Hintergrund für die Änderung: Die Politiker wollen eine attraktive Einsteigerklasse, auch damit weniger Piloten die Prüfung für die A-Lizenz ohne Leistungsbeschränkung anstreben.

Das gilt für A2-Anwärter (besser vor dem 19. Januar 2013)

Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um.
Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können.
Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Fahrerlaubnis.

Mit der A2-Lizenz muss er nach zwei Jahren eine praktische Prüfung ablegen, um den offenen A zu erhalten.
Allerdings bleiben ihm die Pflichtfahrstunden erspart. Hintergrund: In Deutschland ist nach Abschaffung der Aufstiegsprüfung 1993 nichts Nachteiliges passiert.
Doch der EU-Führerschein basiert auf dem Aufstiegsprinzip - alle zwei Jahre kann der nächsthöhere Schein erworben werden. Immer erforderlich: eine praktische Prüfung.

Das gilt für 21- bis 23-Jährige (besser nach dem Stichtag)

Der Direkteinstieg wird nach neuem Recht von vorher 25 Jahren ab 19. Januar 2013 auf 24 Jahre gesenkt.

Das gilt für alle Zweirad-Piloten

Nach dem neuen System ist nur eine theoretische Prüfung in der gesamten Zweiradklasse notwendig.
Wer den A1 für Leichtkrafträder ablegt, muss beim A2 und offenen A nur noch eine praktische Prüfung schaffen.
Wer den A2 als ersten Schein macht, büffelt für den A ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung keine Theorie mehr.
Bislang galt für alle: theoretische und praktische Prüfung beim A1 und A2, aber danach Aufstieg ohne Hindernisse.

Das gilt für viele, die vor 1962 geboren sind

Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Leichtkrafträder bis elf kW fahren.
Nach dem 18. Januar 2013 braucht die Generation der Babyboomer, die bis 31. März 1980 den Auto-Lappen erhielt, nur noch eine praktische Prüfung abzulegen, dann kommt sie in den Genuss der A2-Lizenz für Motorräder bis 48 PS.
Im Übrigen gilt das auch für diejenigen, die früher einen Führerschein der Klasse 4 für Mopeds mit 50 cm³ ohne weitere Beschränkung ablegten. Bislang können die Älteren Leichtkrafträder bis 11 kW fahren.

Quelle:MOTORRAD


 
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