schaltung drehen? schaltautomat?

Diskutiere schaltung drehen? schaltautomat? im Technik für die Rennstrecke Forum im Bereich Rennstrecken und Renntrainings; so ein Quark Es gibt ein Schreiben vom TÜV, ich glaub einer aus dem R4F, der hat es schriftlich, das die BE erhalten bleibt und eine Eintragung...
Ralph

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Racegixxer
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Es gibt ein Schreiben vom TÜV, ich glaub einer aus dem R4F, der hat es schriftlich, das die BE erhalten bleibt und eine Eintragung nicht nötig ist. Das Schreiben kursiert durch diversen Foren. Von meinem TüV Menschen hab ich die gleiche Antwort erhalten.

Die Aussage mit der Schaltumkehr ist noch mehr Blödsinn. Steht nirgends, wie rum du schalten musst.
 
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jan86

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Isr zwar schon viel zu gesagt worden aber...
vielleicht gilt es auch für Fahrzeuge bei denen es standardmäßig nicht ohne Umbau geht. Bei Austauschrastenanlagen gelten dann die jeweiligen Umstände die in der ABE hinterlegt/abgenommen/beglaubigt sind.
Wenn man die Standardanlage benutzt braucht man keine Eintragungen oder sonstiges wurde mir beim TÜV gesagt, da man ja an den Teilen oder dem Fahrzeug keine bauartbendingte Änderung durchführt.
Überlege nämlich auch mal wechseln weil ich es mir einfach komfortabler vorstelle :)

Muss man die Schaltung denn wirklich um genau 180° drehen oder eher einfach "die Schaltung drehen" sodass das Spiel am Schalthebel wie vorher ist? (Das würde dann ja nur in etwa 180° entsprechen)
(Motorrad wäre eine GSX-R 600 von 2010 falls es eine Rolle spielt und vlt. jemand den "Umbau" bereits am Modell durchgeführt hat)

Danke schonmal Jungs :)
 
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viper1987

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Du musst das, was auf der Welle sitzt einfach nur umdrehen, also das ding wo das Gestänge dran ist. dann musst du dieses halt noch anpassen und fertig. 5 Minuten dauert das ganze ungefähr

gesendet von meinem... interessiert doch eh keinen!
 
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jan86

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Das ist schon klar :)

Also nicht genau um 180°?

Ich hätte sonst vorher einfach einen Strich durch die Mitte draufgemalt, abgeschraubt und 1:1 umgedreht.
 
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musst du gucken wie es passt, damit es nicht an die Verkleidung kommt, also nicht weiter im Uhrzeigersinn drehen sondern spiegeln :-D da es nicht ganz gerade von der raste kommt sind es wahrscheinlich etwas weniger als 180°

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Thomas91

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Bei meiner 600er k7 geht das nicht ohne weiteres! Da steht das Gestänge sonst an diversen Schrauben, bzw, 1 Schraube an...
 
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Das ist schon klar :)

Also nicht genau um 180°?

Ich hätte sonst vorher einfach einen Strich durch die Mitte draufgemalt, abgeschraubt und 1:1 umgedreht.
Bei meiner fuhr der Vorbesitzer mit umgekehrter Schaltung.
Als ich das Moped abgeholt habe, wurde die Schraube von der Klammer gelöst, Klammer abgezogen und spiegelverkehrt wieder auf die Welle geschoben. Sodass jetzt der lange Hebel, der die Auf- und Abwärtsbewegung deines Fußes auf die Welle überträgt auf der anderen Seite der Welle greift. Ob das nu genau 180° sind? Auf Grund der kleinen Verzahnung auf der Welle kann es sein, dass die Klammer nicht genau um 180° zu verdrehen ist! Danach muss man noch ggf. die Feineinstellung vornehmen.
So wars bei mir!

so ein Quark
Es gibt ein Schreiben vom TÜV, ich glaub einer aus dem R4F, der hat es schriftlich, das die BE erhalten bleibt und eine Eintragung nicht nötig ist. Das Schreiben kursiert durch diversen Foren. Von meinem TüV Menschen hab ich die gleiche Antwort erhalten.

Die Aussage mit der Schaltumkehr ist noch mehr Blödsinn. Steht nirgends, wie rum du schalten musst.
Warum direkt so zornig? Bist Du vom TÜV oder kennst du den Paragraphen in der StVO, der die Schaltumkehr erlaubt/verbietet? Hast du sonstige Beweise? Nur weil irgendein Wisch irgendwo in irgendeinem Forum die Runde macht, muss es noch lange nicht erlaubt sein! Und wie die Versicherungen damit umgehen, ist damit auch nicht beantwortet!
 
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die Versicherung muss zahlen falls die nicht nachweisen kann, dass der Unfall deswegen passierte. das Urteil steht. auch ein Auspuff ohne eater aus Beispiel sorgt zwar für das erlischen der BE aber wenn da als Beispiel n Auto auffährt ist das egal. habe das Urteil gerade nicht zur Hand aber gerade erst gelesen. und das müssen die erstmal nachweisen. und meine ist mit gedrehter Schaltung frisch durch den TÜV, auch der Hinweis war da drauf, kein Problem.

gesendet von meinem... interessiert doch eh keinen!
 
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die Versicherung muss zahlen falls die nicht nachweisen kann, dass der Unfall deswegen passierte. das Urteil steht. auch ein Auspuff ohne eater aus Beispiel sorgt zwar für das erlischen der BE aber wenn da als Beispiel n Auto auffährt ist das egal. habe das Urteil gerade nicht zur Hand aber gerade erst gelesen. und das müssen die erstmal nachweisen. und meine ist mit gedrehter Schaltung frisch durch den TÜV, auch der Hinweis war da drauf, kein Problem.

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Das ist richtig. Jedoch vergleiche ich ungern eine Soundveränderung mit einem Eingriff in die Schaltcharakteristik.

Und es gibt auch TÜV Angestellte, die auch mal ein Auge zudrücken.

Aber am Ende soll jeder selbst entscheiden! Auf der Straße will ich ungern mit mehr Problemen als nötig konfrontiert werden! Es ist mein Hobby und ich will nicht ständig dem Rechtssystem alles erklären müssen!
 
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in dem Urteil wird der Versicherung die Beweispflicht auferlegt und das stelle ich mir extrem schwierig vor. ich kann natürlich nur von meinem Prüfer das erzählen, aber ich habe auch noch nie Probleme damit gehört

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Ralph

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Bei meiner fuhr der Vorbesitzer mit umgekehrter Schaltung.
Als ich das Moped abgeholt habe, wurde die Schraube von der Klammer gelöst, Klammer abgezogen und spiegelverkehrt wieder auf die Welle geschoben. Sodass jetzt der lange Hebel, der die Auf- und Abwärtsbewegung deines Fußes auf die Welle überträgt auf der anderen Seite der Welle greift. Ob das nu genau 180° sind? Auf Grund der kleinen Verzahnung auf der Welle kann es sein, dass die Klammer nicht genau um 180° zu verdrehen ist! Danach muss man noch ggf. die Feineinstellung vornehmen.
So wars bei mir!



Warum direkt so zornig? Bist Du vom TÜV oder kennst du den Paragraphen in der StVO, der die Schaltumkehr erlaubt/verbietet? Hast du sonstige Beweise? Nur weil irgendein Wisch irgendwo in irgendeinem Forum die Runde macht, muss es noch lange nicht erlaubt sein! Und wie die Versicherungen damit umgehen, ist damit auch nicht beantwortet!
Du setzt hier Vermutungen in den Raum. Es gibt aber eine schriftliche Bestätigung vom TÜV Nord, dass der Einbau eines Schaltautomaten die Betriebserlaubniss NICHT erlöschen lässt und NICHT eingetragen werden muss.

Es gibt auch eine Bestätigung vom TÜV, das die Schaltumkehr keine technische Veränderung ist. Diese Schreiben liegen mir vor und wer möchte, kann sich das auch gerne für sich vom TüV bestätigen lassen.
Der TÜV geht davon aus, das es sich bei diesen Umbauten Zitat: "nicht um ein Gefährdungspotenzial handelt", bzw. geht er auch davon aus, das ein Schaltautomat Zitat: "keinen Einfluss auf das Geräusch und Abgasverhalten hat und somit die Dinge nicht Eintragungspflichtig sind. "
 
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Großgixxer
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Du setzt hier Vermutungen in den Raum. Es gibt aber eine schriftliche Bestätigung vom TÜV Nord, dass der Einbau eines Schaltautomaten die Betriebserlaubniss NICHT erlöschen lässt und NICHT eingetragen werden muss.

Es gibt auch eine Bestätigung vom TÜV, das die Schaltumkehr keine technische Veränderung ist. Diese Schreiben liegen mir vor und wer möchte, kann sich das auch gerne für sich vom TüV bestätigen lassen.
Der TÜV geht davon aus, das es sich bei diesen Umbauten Zitat: "nicht um ein Gefährdungspotenzial handelt, bzw. geht er auch davon aus, das ein Schaltautomat keinen Einfluss auf das Geräusch und Abgasverhalten hat und somit die Dinge nicht Eintragungspflichtig sind. "
Ja, aber Vermutungen, die gestützt sind. Wenn du meinem Link folgst, dann kannst du bei Louis nachlesen, dass meine Aussage bzgl. der Herstellerinfo wahr ist. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass es per Gesetz verboten IST!

Und wenn du ein Foto/Kopie deiner Bescheinigung hier reingestellt hättest, wäre ich gar nicht erst auf die Argumentation eingegangen, sondern hätte mich für die Info bedankt!
 
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viper1987

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Louis glaube ich grundsätzlich kein Wort, habe da mal gearbeitet und weiß warum ;-) und bei meiner Nachfrage bei gilles wurde mir gesagt, es sei kein Problem

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Pago

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Es gibt doch sogar Motorräder die von Werk aus mit umgekehrter Schaltung ausgeliefert werden. Warum sollte es dann verboten sein?

Aber es ist eigentlich alles gesagt.
 
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crashbassdummy

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Ob erlaubt oder nicht, sei mal dahin gestellt.
Ich würde sagen, um auf Nummer sicher zu gehen, einfach direkt beim TÜV nachfragen und bei Bedarf abnehmen und eintragen lassen. So spart man sich eventuellen Ärger, wenn man mal nen Satz bauen sollte oder was auch immer.
Wenns eingetragen is kann einem theoretisch keiner was.

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Pago

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Ob erlaubt oder nicht, sei mal dahin gestellt.
Ich würde sagen, um auf Nummer sicher zu gehen, einfach direkt beim TÜV nachfragen und bei Bedarf abnehmen und eintragen lassen. So spart man sich eventuellen Ärger, wenn man mal nen Satz bauen sollte oder was auch immer.
Wenns eingetragen is kann einem theoretisch keiner was.

Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk
Wer zuviel Geld hat macht das natürlich so..... wobei ich mich frage, ob man ein nicht eintragungspflichtiges Teil überhaupt eintragen lassen kann. Sonst kann ich mir auch nen roten Felgenaufkleber eintragen lassen.....so zur Sicherheit....
 
viper1987

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wenn der TÜV mir sagt, es sei kein Problem suche ich mir keinen Prüfer, der es anders sieht, nur um mir Panik zu machen. das finde ich gelinde gesagt albern. ich habe ausschließlich von zuständigen Leuten gesagt bekommen, dass es kein Problem sei. damit hat sich die Sache für mich.

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Gast6303

Gast
wem intressiert eigentlich ob die schaltung original oder umgekehrt ist ? mich nicht da gibts schlimmere sachen an bike die man vielmehr die grünen oder der tüv zubeanstanden hätten (haben) . das wichtigste ist das man damit klarkommt und prüfen tuts in meinen augen eh keiner ;-)
 
J

jan86

Racegixxer
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wenn der TÜV mir sagt, es sei kein Problem suche ich mir keinen Prüfer, der es anders sieht, nur um mir Panik zu machen. das finde ich gelinde gesagt albern. ich habe ausschließlich von zuständigen Leuten gesagt bekommen, dass es kein Problem sei. damit hat sich die Sache für mich.

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Seh ich auch so, jetzt noch mit den Erfahrungen hier ergänzt mach ich mir garkeine Gedanken mehr.

Davon ab ist es (in meinem Fall zumindest) auch so wie Pago sagte, ich könnte es nichtmal eintragen lassen, da es nicht eintragungspflichtig ist wurde mir gesagt. Genau wie die ganzen Sachen für die ich eine ABE habe.
Entweder haben die eine ABE für meine Karre und ich muss dann diese mitführen oder sie haben keine und ich kann sie vlt. via Einzelabnahme eintragen lassen (Wenn ich Materialgutachten usw. habe)
Mit ABE zum TÜV und eintragen lassen wurde mir auch leider versagt. Wollte mir mal meine ABE's in den Schein eintragen lassen, weil ja doch schon einiges zusammen kommt :D
Nun hab ich sie verkleinert, beidseitig bedruckt und passt auch so.
 
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So habe es selber jetzt an meiner Kilo k8 geändert...
Den Hebel der auf der Welle sitzt abgenommen und nach unten gedreht, wieder drauf und am gestänge die Höhe eingestellt von der raste... Halbe Stunde Probefahrt und läuft Top! Angenehm zu fahren und nicht einmal verschaltet...
Denke werde das ab jetzt so behalten
 
Thema:

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