Darf ich gedrosselt in Österreich fahren?!

Diskutiere Darf ich gedrosselt in Österreich fahren?! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Servus Community! Ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine wichtige Frage! Im Vergangenen Jahr (08/13) konnte ich endlich meinen A2...
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Flow.x

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Ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine wichtige Frage! Im Vergangenen Jahr (08/13) konnte ich endlich meinen A2 motorradführerschein in den händen halten :p.Letzte Woche habe ich mir eine GSX-R 750 k6 gegönnt:cool:.

Da ich "erst" 21 bin muss ich noch 2 Jahre gedrosselt fahren, was nicht schön ist aber halb so wild ;).
So, nun zu meiner Frage: In der EU ( außer in DE) gilt ja die Regelung dass man sein Motorrad nur um max. die häfte der offenen Leistung drosseln darf. Ein Motorrad darf offen außerhalb von Deutschland also nur max 96 PS haben.
Was heißt das jetzt für mich?! Darf ich als Deutscher nicht nach Österreich fahren weil mein Motorrad offen 150 PS hat? Oder gilt das nur für Personen die ihr FZG in AT anmelden wollen bzw dort wohnen?
Außerdem habe ich gelesen dass in Österreich keine Alphatech drosseln anerkannt sind. Gleiche Frage wie oben - Gilt dass auch für mich?!
ich kann mir dass nicht so ganz vorstellen, ich habe zumindest noch nie was von so einem Fall gehört...

Vielleicht hat von euch schon jemand Erfahrungen mit dieser Problematik gesammelt...

Danke für Eure Antworten!

Flow.X
 
Ändy1

Ändy1

Großgixxer
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Dein KFZ ist in Deutschland angemeldet und zugelassen. Im europäischen Ausland muss das anerkannt werden auch wenn die landesspezifischen Regelungen davon in irgendeiner Form abweichen.

Gesetze habe ich gerade nicht zur Hand, aber das findest du relativ schnell bei Google :-)


Gruß und viel Spaß,
Andreas
 
threepeo

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Legendärergixxer
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Du darfst Dein Bike problemlos ausserhalb der Bundesrepublik bewegen, da die Zulassungsordnung des Landes gilt, in der die Maschine angemeldet ist.

Eine ausländisches Motorrad darf auch in Deutschland bewegt werden, auch wenn der heimische TÜV die hier stillegen würde... ;)
 
[MG]

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Supergixxer
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Darüber wurde insbesondere letztes Jahr schon kontrovers diskutiert.
Ich erinnere mich an einen MOTORRAD Artikel, in dem sinngemäß sowas stand wie dass sogar das Verkehrsministerium nicht genau weiß wie die deutsche Ausnahmeregelung im Ausland gehandhabt wird. Man wollte dies prüfen. Was dabei rauskam, weiß ich nicht. Jedenfalls ist es nicht ganz so einfach wie Ändy und threepeo meinen, denn es geht ja nicht um die Zulassung des KFZ sondern darum, zu was der (deutsche) Führerschein A2 im Ausland berechtigt und zu was nicht.
Fakt ist jedenfalls, dass eine GSXR mit 48PS in Österreich von einem Österreicher nur mit A gefahren werden darf, nicht mit A2.
Die Frage ist also ob der deutsche A2 inkl. Ausnahmeregelung im Ausland anerkannt werden muss oder ob die jeweils nationalen Gesetze gültig sind. Im Zweifelsfall würde ich persönlich das Ausland noch 2 Jahre meiden. Selbst wenn es so sein sollte, dass man ohne Probleme rüberfahren darf, muss das erstmal jeder Polizist dort wissen und auf diesen Stress hätte ICH keine Lust...
 
Ändy1

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Großgixxer
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Bitte dazu folgende Webseite angucken: http://www.vz-nrw.de/Anerkennung-2

Dazu insbesondere das PDF: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:270:0031:0079:DE:PDF

Zitiert
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führer-
scheinen umfasst die volle Anerkennung aller einem
Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt
der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen
erteilten Fahrerlaubnisse.

Wo soll also ein Problem sein?
 
newbie

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Großgixxer
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Eine ausländisches Motorrad darf auch in Deutschland bewegt werden, auch wenn der heimische TÜV die hier stillegen würde... ;)
Sicher? Wenn ich mit AT Kennzeichen und Racing-Auspuff nach Bayern fahren würde, bräucht ich nicht lange auf Stilllegung zu warten :D
Wobei der Auspuff bei uns auch ned Pickerl-konform ist, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Ändy1

Ändy1

Großgixxer
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Das passt zu dem, was [MG] schreibt.
Wiederspricht aber irgendwie meinem zitierten Gesetztestext.

Im Endeffekt würde ich wohl eine Beschreibung der Führerscheinklasse A2 gemäß deutschem Recht mitführen und es im Zweifel darauf ankommen lassen.
Es ist immerhin innerhalb der EU.

Ich (eigene Meinung!) will mir einfach nicht vorstellen, dass einem daraus Probleme entstehen wenn man innerhalb der EU mit einem zugelassenen KFZ und gültiger Fahrerlaubnis unterwegs ist.
 
Kona

Kona

Kleingixxer
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Ich habe mir jetzt nicht jeden einzelnen Artikel der oben geposteten durchlesen, ich habe vor kurzem aber selber recherchiert und erzähl einfach mal was ich rausbekommen habe:
Du bist leider nicht berechtigt im Ausland mit deiner 750er zu fahren. Ich habe aktuell die gleiche Situation wie du, ich habe im vergangenen Herbst den A2 gemacht, mir ne 600er gegönnt und mich jetzt gefragt ob ich damit im (EU)Ausland rumdüsen darf, wovon ich ursprünglich auch mal ausging. Der erste der gegenteiliges behauptete war mein Händler. Dann habe ich mich bei der Polizei erkundigt, die auch erst recherchieren musste und dann aber zu dem Schluss gekommen ist, dass es wohl nicht erlaubt sei.
Es ist zwar richtig, dass es eine einheitliche Regelung in der EU gibt was die Führerscheine angeht (EU-Führerschein), allerdings hat hier Deutschland eine Extrawurst gebraten, indem sie den Teil weglassen hat, wo die PS-Höchstgrenze definiert wurde. Sprich darfst du im EU-Ausland aktuell mit dem A2 zwar auch Motorräder mit 600, 750, 1000...ccm fahren, allerdings dürfen die ungedrosselt nur maximal das doppelte an Leistung haben wie wenn man sie drosselt = maximal 96 PS.
Das Problem an der Sache mit "ich schau einfach mal und lass es dann drauf ankommen" ist einfach, dass wenn dem tatsächlich so ist, bist du im jeweiligen Land mehr oder weniger ziemlich gearscht. (Fahren ohne Führerschein, Motorrad steht in beispielsweise Österreich und muss dann iwie wieder nach Deutschland gebracht werden, und und und...)
Ich werds wohl deshalb nicht riskieren, fahr die ersten zwei Jahre halt "nur" in Deutschland rum und schieb das mit Österreich/Italien noch ein wenig auf. ;)
 
B

baxx

Gixxer
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-
Man kann das ganze auch umdrehen....

Was ist wenn ein Österreicher nach D kommt und hier eine 48PS Maschine fährt.....laut Österreichischem Recht darf er das ja nicht......nach was wird dieser Führerschein nun anerkannt ?
 
Kona

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Kleingixxer
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Der darf das hier, weil es in D erlaubt ist. Wenn du nach Holland gehst darfst du ja auch Marihuana konsumieren, weil es in Holland erlaubt ist... Umgekehrt darf das ein Holländer in D nicht, weil nicht erlaubt ;) (Mir ist durchaus bewusst, dass der Vergleich ein wenig hinken mag wg. Führerschein und Europarecht, allerdings sind die Auswirkungen m. M. n. identisch)
 
Schlaubi

Schlaubi

Großgixxer
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Hallo!

Wie Kona schon richtig geschrieben hat ist zwischen EU-Recht und nationalen Recht (Deutschland, Österreich, Italien .. ) zu unterscheiden. Es gilt zuerst das Übereinkommen nationale FS in der gesamten EU gegenseitig anzuerkennen. Klingt ja schon mal ganz nett. Das Problem ist jetzt die unterschiedliche Umsetzung der EU Gesetze. Deutschland hat den Passus mit den max. 96 PS nicht übernommen, gilt also nur in der BRD das die öffene Version 150 PS haben darf. Momentan ist es eine Grauzone aber Juristen sagen zu 98% - "NEIN - du darfst mit dem KRad in Österreich nicht fahren". Wirst du angehalten wird dir die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige wegen Fahren ohne Lenkberechtigung angebracht. Eine Verordnung die anderes besagt ist mir nicht bekannt. Du kannst dir aber im Gastland ohne Probleme eine gedrosselte Maschine leihen und benutzen. ;)

Für den aktuellen Stand und damit du eine offizielle Antwort schriftlich hast BMVIT-Kontakt

EU Recht, Artikel 4, B2

Kommissionsbeschluss betreffend Führerscheinklassen

Dass das Problem auch andere betrifft sieht man im R6 Forum :)
Quelle R6 Forum, 21.05.2013:
Hallo ADAC-Team,
Ich bin momentan im Besitz des Führerscheins A beschränkt und darf deshalb Motorräder mit einer Leistung von 35kw fahren. Momentan fahre ich eine Yamaha R6, die ja normal mehr als 98 PS hat und deshalb in anderen EU-Ländern gar nicht auf 48ps gedrosselt werden darf. Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich ins Ausland, speziell Österreich / Italien / Frankreich, fahren darf?

Sehr geehrter Herr N***,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ob Sie im Ausland in der geschilderten Weise von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen dürfen, ist derzeit eine rechtliche Grauzone und muss erst geklärt werden. Bis dato haben wir nur von Problemen in Österreich gehört. Die österreichischen Behörden erkennen die Konstellation im Moment nicht an, so dass von Fahrten mit gedrosselten Krafträdern abgeraten werden muss. Wie es in den anderen von Ihnen genannten Ländern aussieht, können wir momentan nicht beurteilen. Sicherheitshalber sollte daher vorerst generell von Auslandsfahrten abgesehen werden.
Die Juristische Zentrale ist momentan dabei, das Problem zu klären. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir uns gerne wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen vorliegend dennoch ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan ********
Juristische Zentrale - Internationales Recht
 
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