Geblitzt, Falschangaben, Konsequenzen?!

Diskutiere Geblitzt, Falschangaben, Konsequenzen?! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Guten Abend, folgendes: Ich wurde mit 100 km/h bei erlaubten 70 geblitzt. Habe nun 1 Punkt bekommen und 80 Euro Bußgeld. Das größere Problem ist...
nala

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Gixxer
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Guten Abend,

folgendes: Ich wurde mit 100 km/h bei erlaubten 70 geblitzt. Habe nun 1 Punkt bekommen und 80 Euro Bußgeld.
Das größere Problem ist jedoch, dass, sobald man ja zwei mal mit über 26 km/h geblitzt wurde innerhalb einem Jahres, man den Führerschein 1 Monat abgeben muss..

Jetzt meine Idee. (Werden sicher schon mehrere gehabt haben..)

Das Auto ist über meine Mutter angemeldet, die 250 Kilometer weit weg wohnt. Könnte Sie nun angeben, dass mein Vater gefahren ist damit er die Punkte kriegt? Vergleichen die die Fotos auf dem Perso?
Was würde meiner Mutter geschehen, wenn es raus kommt? Laut § 164 Abs. 2 StGB wird dann ein Strafverfahren eingeleitet..

Ich habe noch nie einen Punkt gehabt. Mein Vater hat auch keine Punkte.

Vielen Dank.
 
ROBERT23

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Racegixxer
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Guten Abend,

folgendes: Ich wurde mit 100 km/h bei erlaubten 70 geblitzt. Habe nun 1 Punkt bekommen und 80 Euro Bußgeld.
Das größere Problem ist jedoch, dass, sobald man ja zwei mal mit über 26 km/h geblitzt wurde innerhalb einem Jahres, man den Führerschein 1 Monat abgeben muss..

Vielen Dank.
Dann lies dich mal in die neuen Rugularien. Verstöße werden nun einzeln und unabhängig voneinander betrachtet.
 
nala

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Gixxer
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Dann lies dich mal in die neuen Rugularien. Verstöße werden nun einzeln und unabhängig voneinander betrachtet.
Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.
Das ist falsch? Klär mich auf :P
 
ROBERT23

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Racegixxer
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Bußgelkatalog 2017 "Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt."

Stimmt hast recht!
 
nala

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Gixxer
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Hab mich nun auch noch mal mit einem Kumpel unterhalten, der Cop ist.

Fazit: Kann klappen, ich werd es versuchen =)
 
Leguk

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Supergixxer
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Hat ein Kumpel von mir auch schon gemacht....., war allerdings vor den Änderungen in 2017.

Ich würds probieren
 
Endi

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Großgixxer
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Guten Abend, deine Angaben sind so schwammig dass eine (einigermaßen) sichere Antwort schwer fällt.
1. Bist du denn innerhalb der letzten 365 Tage schon mal mit dieser oder einer höheren Geschwindigkeit Geblitzt worden?
2. Mit was wurdest du geblitzt Auto oder Moped?
3. Sind die 100 KM/H die Aussage von dir oder vom Bußgeldbescheid?
4. Hast du das Bild schon gesehen? Hast du Gesichtsbehaarung oder ein sehr markant männliches Gesicht?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind ist alles Mutmaßung und Spekulation.
Ich weiß nicht in wie fern sich der Bußgeldkatalog 2017 geändert hat aber ich kann mir nicht vorstellen dass sich das Aussagen gegen Familienmitglieder 1. Grades geändert hat (ist ja auch nicht in der STVO geregelt:)), soll heißen deine Mutter muss aus diesem Grund schon mal garnicht sagen dass einer aus der Familie gefahren ist. Es reicht wenn deine Mutter sagt sie ist nicht gefahren, das Fzg. wird von mehreren Personen genutzt und sie wisse nicht wer gefahren ist. Wer gefahren ist muss die Polizei rausfinden, dafür werden die bezahlt;) ABER ACHTUNG das kann zu einer Auferlegung zum führen eines Fahrtenbuches für dieses Fzg. führen. Das wiederum kann schon bei den kleinsten Fehlern zu drastischen Strafen führen. Da würde ich lieber einen Monat zu Fuß gehen oder das Fzg. verkaufen.
In den meisten Fällen ist es so, deine mutter bekommt Post von der Bußgeldstelle, wenn sie einfach die Strafe anerkennt und zahlt, also keinen Widerspruch einlegt, hat sich die Sache normalerweise erledigt und deine Mutter ist um 80€ ärmer und einen Punkt in Flensburg reicher. Dabei wäre noch zu beachten das das Geld wirklich von Ihrem Konto überwiesen werden sollte um später nicht noch Verdachtsfälle aufkommen zu lassen. Ausnahmen kann es dahingegen geben dass begründeter Verdacht auf täuschung vorliegt z.B. wenn du einen Vollbart hast der deutlich zu erkennen ist oder eine ähnliche Gesamtsituation schon des öfteren vorgelegen hat und die Vermutung nahe liegt dass deine Mutter öfter die Strafe von anderen auf sich nimmt. Eine Nummer Sicherer ist es Selbstverständlich wenn deine Mutter widerspruch einlegt und gleich angibt dein Vater sei gefahren da es Aufgrund M/W nicht so auffällig ist.
Es gibt auch noch diverse andere möglichkeiten diese Strafe abzuwenden (komplett oder nur von dir) allerdings solltest du dir zum einen überlegen ob es sich wirklich lohnt diese Mickey Maus Strafe so breit zu treten und zum zweiten kann dir dann nur ein Verkehrsanwalt mit fundiertem Wissen über Straßenverkehrsrecht und genauen Kenntnissen über Gegebenheiten der "Tat" weiterhelfen.
Was du auf keinen Fall machen solltest ist den Vorfall in einem öffentlichen Forum zu Diskutieren;) (Soll aber nicht heißen das ich wirklich Glaube dass dich jemand verpetzt)

Was ich hier geschrieben habe ist die persönliche Meinung einer Privatperson und ist kein Rechtsbeistand desweiteren sollte es nicht dazu anregen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen bzw. diese zu verschleiern!!!
 
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Doom3

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Grundsätzlich ne gute Idee, nicht Halter des Fahrzeugs zu sein. Wenn der Halter nicht (mehr) weis, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist reden wir max. über ein Fahrtenbuch. Und das ist einfach zu führen.

Wer es sportlich mag, kann ja mal zur Alberto Methode im Netz nachlesen.

Sagen wir mal so. Wenn der Fahrer (Täter) nicht ermittelt werden kann,,ist das Verfahren einzustellen. In Deutschland gilt bei Geschwindigkeitsverstössen zum Glück noch das TäterPrinzip.

Regional unterschiedlich wird z. T. bereits ab dem ersten erheblichen Verstoß ein Fahrtenbuch angedroht bzw. verhängt. Z. B. In Brandenburg geht das mittlerweile beim ersten Punktevorfall...... Wäre mir persönlich lieber als nach dem neuen Punktesystem schon einen von 8 weg zu haben. LEUTE, Das neue Punktesystem ist gefährlich für alle Biker und Vielfahrer.....
 
Speedy-

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Großgixxer
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Ich kann dir eins sagen ein kollege hatte sowas auch mal
Bei ihm wäre es auch das zweite Delikt
Er hat sich ein anwalt genommen der sich damit auskennt 1 jahr später nach dem schreiben also fast 1 1/2 jahre oder so us vergangenen
Kam es zum Gericht der kollege hatte aber wie bei dir Ausweis und so gezeigt aber nicht unterschrieben das was sie dir vorlegen das hat er auch net unterschrieben naja im Gericht mussten die Beamten erst mal sagen wie sie die Geschwindigkeit aufgenommen haben da es ein junger Beamter war hat er das net geschafft also wurde alles fallen gelassen xD
So kann es natürlich auch gehen ob dir das lieb is weiss ich net
 
Revolution

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Großgixxer
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Hat der Deutsche Staat nichts wichtigeres zu tun als seinen Bürgern die finanziell schon für allen Mist der verbockt wird gerade stehen müssen wegen solcher Lappalien so auf die Füße zu treten.. Ist ja heftig.. :eek:
 
Schwingspule

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Lappalie? Bei Einnahmen in Milliardenhöhe durch Blitzer, ist das für Deutschland eine Haupteinnahmequelle. Natürlich wird da versucht jeden Euro mitzunehmen, ist ja quasi geschenktes Geld für wenig Arbeit. ;)

@nala Man muss ja nicht gleich zugeben wer es war. Wie schon geschrieben reicht erstmal ein Widerspruch des Halters.

Im Falle eines Freundes lief das allerdings doppelt lustig. Er fährt gerne zu schnell, hat viele Punkte und gibt öfter mal den Lappen ab. Irgendwann wurde seine Schwester geblitzt, so heftig, dass es für sie ein Problem gewesen wäre den Führerschein derart lange abgeben zu müssen. Das Auto war auf ein Elternteil angemeldet. Das Elternteil hat Widerspruch eingelegt. Die ermittelnde Behörde hat daraufhin nachgeschaut wer für solche Vergehen in Frage kommen würde und aufgrund seiner anderen Taten dann den besagten Freund beschuldigt. Als Beweis führte man den Vergleich des Blitzerfotos mit seinem Personalausweis an. Lustig dabei war, dass auf dem Blitzerfoto aber ganz klar eine Frau zu erkennen war und absolut nicht er.
 
Gaskranker

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Deine Mutter braucht keine Angaben zu machen da sie weder dich noch deinen Vater belasten muss!
Eventuell klingeln sie bei deiner Mutter um zu sehen wer zuhause ist ,könnte ja der beschuldigte öffnen.

Wenn die kommen braucht deine Mutter nix zu sagen,am besten gar nicht die Tür aufmachen.


Die werden dich schwer bis gar nicht ermitteln können
Es sei denn du wurdest schon mal mit dem Auto deiner Mutter geblitzt und hast es zugegeben...
 
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nala

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Gixxer
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Guten Abend, deine Angaben sind so schwammig dass eine (einigermaßen) sichere Antwort schwer fällt.
1. Bist du denn innerhalb der letzten 365 Tage schon mal mit dieser oder einer höheren Geschwindigkeit Geblitzt worden?
2. Mit was wurdest du geblitzt Auto oder Moped?
3. Sind die 100 KM/H die Aussage von dir oder vom Bußgeldbescheid?
4. Hast du das Bild schon gesehen? Hast du Gesichtsbehaarung oder ein sehr markant männliches Gesicht?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind ist alles Mutmaßung und Spekulation.
Ich weiß nicht in wie fern sich der Bußgeldkatalog 2017 geändert hat aber ich kann mir nicht vorstellen dass sich das Aussagen gegen Familienmitglieder 1. Grades geändert hat (ist ja auch nicht in der STVO geregelt:)), soll heißen deine Mutter muss aus diesem Grund schon mal garnicht sagen dass einer aus der Familie gefahren ist. Es reicht wenn deine Mutter sagt sie ist nicht gefahren, das Fzg. wird von mehreren Personen genutzt und sie wisse nicht wer gefahren ist. Wer gefahren ist muss die Polizei rausfinden, dafür werden die bezahlt;) ABER ACHTUNG das kann zu einer Auferlegung zum führen eines Fahrtenbuches für dieses Fzg. führen. Das wiederum kann schon bei den kleinsten Fehlern zu drastischen Strafen führen. Da würde ich lieber einen Monat zu Fuß gehen oder das Fzg. verkaufen.
In den meisten Fällen ist es so, deine mutter bekommt Post von der Bußgeldstelle, wenn sie einfach die Strafe anerkennt und zahlt, also keinen Widerspruch einlegt, hat sich die Sache normalerweise erledigt und deine Mutter ist um 80€ ärmer und einen Punkt in Flensburg reicher. Dabei wäre noch zu beachten das das Geld wirklich von Ihrem Konto überwiesen werden sollte um später nicht noch Verdachtsfälle aufkommen zu lassen. Ausnahmen kann es dahingegen geben dass begründeter Verdacht auf täuschung vorliegt z.B. wenn du einen Vollbart hast der deutlich zu erkennen ist oder eine ähnliche Gesamtsituation schon des öfteren vorgelegen hat und die Vermutung nahe liegt dass deine Mutter öfter die Strafe von anderen auf sich nimmt. Eine Nummer Sicherer ist es Selbstverständlich wenn deine Mutter widerspruch einlegt und gleich angibt dein Vater sei gefahren da es Aufgrund M/W nicht so auffällig ist.
Es gibt auch noch diverse andere möglichkeiten diese Strafe abzuwenden (komplett oder nur von dir) allerdings solltest du dir zum einen überlegen ob es sich wirklich lohnt diese Mickey Maus Strafe so breit zu treten und zum zweiten kann dir dann nur ein Verkehrsanwalt mit fundiertem Wissen über Straßenverkehrsrecht und genauen Kenntnissen über Gegebenheiten der "Tat" weiterhelfen.
Was du auf keinen Fall machen solltest ist den Vorfall in einem öffentlichen Forum zu Diskutieren;) (Soll aber nicht heißen das ich wirklich Glaube dass dich jemand verpetzt)

Was ich hier geschrieben habe ist die persönliche Meinung einer Privatperson und ist kein Rechtsbeistand desweiteren sollte es nicht dazu anregen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen bzw. diese zu verschleiern!!!

Zu 1. nein
Zu 2. Auto
Zu 3. lt. bescheid 27 km/h zu fast
Zu 4. mein Vater hat Brille und weniger Haare aufm Kopf. Wenn die es so vergleichen fällt es vllt wohl auf.


Wenn meine Mutter sagt, sie weiß nicht wer gefahren ist werden die sicherlich schon auf mich zukommen, weil ich schon länger mit dem kz fahre und auch schon mal geblitzt wurde.
 
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Ironhead

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Supergixxer
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Du hast Scheisse gebaut, also steh dazu. Fertig.

Sind zwar harte Worte aber meine Meinung dazu:
Wenn du auf die Pappe angewiesen bist und trotzdem zu schnell fährst,
auf ner Strecke die du sicherlich kennst, frag ich mich wirklich, ach egal.
Die Regeln sind nun mal so und man muss dem Staat, der uns schon genug schröpft, nicht noch was in den Hals werfen.
Daran ist du selbst schlud und warum jetzt wer anders für deine Fehler geradestehen soll, ist mir unverständlich.
Eventuell bin ich dafür nicht blöd genug.
 
I

IrocDRIVER

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@Ironhead:
Ich sehe es genauso​! Hab auch schon nach neuem System 5 Punkte gehabt, allerdings müssten diese jetzt auf 2 geschrumpft sein.
Ich hab eine viel zu erhliche Haut um so etwas zu leugnen. Ich hab Mist gemacht, also stehe ich dazu, fertig!
Das ist meine persönliche Meinung! Jeder kann es handhaben wie er möchte, kenne aber auch einige die das so durchgeboxt haben.
 
mrtn

mrtn

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@Ironhead und IrocDRIVER: So isses. Kohle abdruecken, traurig kucken und gut ist. Wenn's dich nochmal erwischt, faehrste eben einen Monat mit den Oeffis und kuckst dabei weiter traurig.
 
Endi

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Nachdem es das 1. mal mit mehr als 25 KM/H war hast du ja noch 1 Jahr um zu zeigen dass du was gelernt hast:) soll heißen 1 Jahr nur noch max 25 KM/H zu schnell und es ist alles in (wieder) in Butter.
NORMALERWEISE werden die nix anstellen wenn sich der schuldige freiwillig stellt (in diesem Fall dein Vater). Die schreiben Ihm einen Anhörungsbogen den füllt er aus, zahlt und fertig.
An alle die hier sagen er soll zu dem stehen was er gemacht hat bla bla bla, halte ich für Blödsinn! Wenn ich mist gebaut habe und dazu stehe heißt es doch noch lange nicht dass ich nicht trotzdem versuchen kann die Strafe für mich so gering wie möglich zu halten! Wenn also seinem Vater der Pkt. egal ist warum sollte er dass nicht nutzen? Und ich geh mal davon aus die 80 eus wird er seinem Vater zahlen müssen also steht er zu dem was er gemacht hat und ER hat bloß mildere Folgen. Wenn jeder immer alles hin nimmt wären alle Rechtsanwälte Arbeitslos (wäre net wirklich so traurig) aber es wäre Tür und Tor geöffnet für Überzogene Strafen usw. das jeder von uns mal einen Fehler macht brauchen wir nicht zu diskutieren, wenn man zu seinem Fehler steht und "dem Staat, der uns schon genug schröpft, nicht noch was in den Hals werfen will" sollte man versuchen die Strafe so gering wie möglich halten.

Mal was anderes:
Ich möchte hier keinem "Angst" machen aber für mich schreit die Formulierung "Wiederholunstäter"(2 mal mehr wie 25 KM/H innerhalb 1 Jahres zu schnell) nach Post von der FSS wegen Psycho Gutachten od. MPU. Is bei mehr als 0,5 Promille auch so. Hat da jemand erfahrung oder kann mich aufklären?
 
Frank

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Und was wäre wenn sein Vater in dem Jahr dann mal mit 26km/h drüber geblitzt wird? Zum Dank darf dann er laufen? Wenn der TE in dem Jahr noch nicht zu schnell war, verstehe ich nicht wieso er das nicht auf sich nimmt.
 
dark O

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Donnie
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Ich lebe das Moto "Steh zu deinen Fehlern und lerne draus"

Es macht keinen Sinn groß herum zu dichten, ein Tipp, du fragst hier in einem öffentlichen Forum wie man das Gesetz bescheissen kann und kommst nicht auf die Idee, dass sicherliche einer unserer User als Gesetzesvertreter vielleicht tätig ist?!

Weißt du was ich meine?

Fehler passieren und ist nichts Schlimmes, also Kopf hoch und steh dazu!
 
Thema:

Geblitzt, Falschangaben, Konsequenzen?!

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