Ich muss mal kurz etwas ausholen, bevor ich euch meine Befürchtungen mitteile.
Vor ein paar Jahren hab ich mir ne andere Bremsscheibe eintragen lassen.
Dem TÜV-Menschen zeigte ich die Rechnung der Werkstatt, die in Verbindung mit neuen Belägen, den
Einbau vorgenommen hatte.
Vom TÜV abgenommen wurde dann die neue Bremsscheibe + die verbauten Beläge.
Da ich aber nur die neue Bremsscheibe vom TÜV abgenommen haben wollte, bat ich ihn die
Bremsbeläge in seinem „Gutachten“ wegzulassen.
Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der TÜV nur die neue Bremsscheibe mit genau
diesen Belägen geprüft hat (Probefahrt) und somit freigeben kann.
Für einen anderen Bremsbelag bedarf es einem neuen Gutachten.
Ihr werdet sicherlich ahnen, worauf ich hinaus will.
Denn das Gleiche könnte uns zukünftig auch mit den abweichenden Reifendimensionen
(z.b. 190/50 von Suzuki freigegeben) passieren.
Mit der Begründung, dass z.b. der Michelin-Reifen mit 190/55 funktioniert hat, (Probefahrt mit
wehendem Kittel um´s Gebäude rum) aber dies nicht unbedingt auch für den Conti (als Beispiel) gelten muss.
Denn ein anderes Reifenfabrikat könnte wo streifen oder total unsicher zu fahren sein.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass der TÜV sich mit der einmaligen Eintragung der Reifengröße
zufrieden gibt und jedes Reifenfabrikat in der anderen Reifendimension (z.b. 190/55) akzeptiert.
Und somit für jeden Reifen, der eine abweichenden Reifendimension hat, ein neues Gutachten verlangt.