Neue Richtlinie ab 2020, Reifenfreigaben nicht mehr genug

Diskutiere Neue Richtlinie ab 2020, Reifenfreigaben nicht mehr genug im Reifen Diskussionen Forum im Bereich Technik; Hi, danke für deine Recherche. Ich kann auch nicht einen Hinweis dazu finden, welcher die Aussage des Ingenieurs vom TÜV stützen würde. Hier mal...
Doom3

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Racegixxer
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Leider führt die Anweisung bei den Prüfern zu Unsicherheiten. Daher verlangen einige schon jetzt die Eintragung. An so einen bist du leider geraten...
 
Maggus01

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Racegixxer
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vermutlich wärst du zur nächsten Anlaufstelle gefahren und der hätte dich einfach durchgewunken
 
Sticky_M

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Kleingixxer
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Also ich hab mal noch etwas recherchiert.
Nichts stützt die Aussage des Ingenieurs vom TÜV:
https://fragdenstaat.de/anfrage/umb...tung-166-blfa-technisches-kraftfahrzeugwesen/
https://www.michelin.de/motorbike/s...r-hinweis-zu-reifenumrüstungen-an-motorrädern

Auch auf der offizillen Webseite von Papa Staat, dem BMVI steht noch kein Update dazu:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Um das aktuelle Verkehrsblatt herunterzuladen benötigt man einen kostenpflichtigen Zugang... (Verkehrsblatt Nr. 15/2019) bzw. nachfolgende.
 
Doom3

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Racegixxer
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Also ich hab mal noch etwas recherchiert.
Nichts stützt die Aussage des Ingenieurs vom TÜV:
https://fragdenstaat.de/anfrage/umb...tung-166-blfa-technisches-kraftfahrzeugwesen/
https://www.michelin.de/motorbike/s...r-hinweis-zu-reifenumrüstungen-an-motorrädern

Auch auf der offizillen Webseite von Papa Staat, dem BMVI steht noch kein Update dazu:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Um das aktuelle Verkehrsblatt herunterzuladen benötigt man einen kostenpflichtigen Zugang... (Verkehrsblatt Nr. 15/2019) bzw. nachfolgende.
Brauchst du nicht runterladen. Da steht nix neues drin. Dein Prüfer liegt falsch ! Geh woanders hin und gut. .... :)
 
Doom3

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Racegixxer
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Das BMVI Dokument gibt den Stand und die Sichtweise des Zuständigen Ministeriums wieder! Das hälst du alternativ dem Prüfer unter die Nase.
 
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Kleingixxer
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Das BMVI Dokument gibt den Stand und die Sichtweise des Zuständigen Ministeriums wieder! Das hälst du alternativ dem Prüfer unter die Nase.
Hab dem BMVI gestern Abend mal eine E-Mail geschrieben und um Bestätigung gebeten.
Melde mich... :-)
 
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Kleingixxer
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Hallo zusammen,

hier mal ein Update. Es gab viel Kommunikation in der Zwischenzeit.
Erfreuliche Nachrichten für euch:
Ich hatte beim BMVI angefragt. Antwort:
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Anfrage bezieht sich auf eine Einzelfallentscheidung im Rahmen einer Hauptuntersuchung. Daher bitten wir Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihre zuständige oberste Landesbehörde für Baden-Württemberg zu wenden. Die Anschrift lautet:
Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg...
Ich habe mich daraufhin beim BMVI zurückgemeldet und vermittelt, dass es mir um die Bestätigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geht und nicht darum einen Einzelfall zu klären.
==> Nach Telefonat: Es ist keine solch eine angebliche Neuregelung bekannt. Eine schriftliche Rückmeldung steht noch aus

Ich habe auch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg per E-Mail kontaktiert:
==> Nach Telefonat: Es ist keine solch eine angebliche Neuregelung bekannt. Eine schriftliche Rückmeldung steht noch aus

Vom Regierungspräsidium hatte ich eine sehr gute Rückmeldung von einer sehr netten Mitarbeiterin.
==> Es ist keine solch eine angebliche Neuregelung bekannt. Es gibt eine amtsinterne Mitteilung in welcher der Bund-Länder-Fachausschuss mitteilt, dass für Reifen bis Herstellungsdatum 31.12.2019 mit dem Ziel der Rechtssicherheit dem Halter bis zum 31.12.2024 eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO in den Fallbeispielen Nr. 1 Buchstabe c und Buchstabe 2 empfohlen wird.
D. h.: Die Übergangsfrist ist noch immer gesetzlich verankert und gültig. => Die Reifenfreigabebescheinigung reicht aus, sofern alle Rahmenbedingungen (Reifenfreiraum, korrekte Tachoanzeige) gegeben sind.

Ich hatte auch den TÜV-Süd in München kontaktiert und einen Fall eröffnet. Dort habe ich mitgeteilt, dass ich a) entweder einen schriftlichen Nachweis vorgelegt bekomme, der die Ablehnung der Zuteilung der Plakette rechtfertigt, oder b) ich die Plakette erteilt bekommen möchte.
==> In der Zwischenzeit wurde ich vom Bezirksleiter des TÜV-Süd kontaktiert. Dieser sieht den Fall so wie ich (und alle Personen der verschiedenen Ämter, welche ich kontaktiert hatte).
Er möchte nächste Woche persönlich bei mir vorbeikommen, um die Plakette anzukleben.

Ich hoffe, dass ich mit meiner umfangreichen Recherchearbeit so manchem Suchendem helfen konnte.
 
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Doom3

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Racegixxer
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Hallo zusammen,

hier mal ein Update. Es gab viel Kommunikation in der Zwischenzeit.
Erfreuliche Nachrichten für euch:
Ich hatte beim BMVI angefragt. Antwort:

Ich habe mich daraufhin beim BMVI zurückgemeldet und vermittelt, dass es mir um die Bestätigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geht und nicht darum einen Einzelfall zu klären.
==> Nach Telefonat: Es ist keine solch eine angebliche Neuregelung bekannt. Eine schriftliche Rückmeldung steht noch aus

Ich habe auch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg per E-Mail kontaktiert:
==> Nach Telefonat: Es ist keine solch eine angebliche Neuregelung bekannt. Eine schriftliche Rückmeldung steht noch aus

Vom Regierungspräsidium hatte ich eine sehr gute Rückmeldung von einer sehr netten Mitarbeiterin.
==> Es ist keine solch eine angebliche Neuregelung bekannt. Es gibt eine amtsinterne Mitteilung in welcher der Bund-Länder-Fachausschuss mitteilt, dass für Reifen bis Herstellungsdatum 31.12.2019 mit dem Ziel der Rechtssicherheit dem Halter bis zum 31.12.2024 eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO in den Fallbeispielen Nr. 1 Buchstabe c und Buchstabe 2 empfohlen wird.
D. h.: Die Übergangsfrist ist noch immer gesetzlich verankert und gültig. => Die Reifenfreigabebescheinigung reicht aus, sofern alle Rahmenbedingungen (Reifenfreiraum, korrekte Tachoanzeige) gegeben sind.

Ich hatte auch den TÜV-Süd in München kontaktiert und einen Fall eröffnet. Dort habe ich mitgeteilt, dass ich a) entweder einen schriftlichen Nachweis vorgelegt bekomme, der die Ablehnung der Zuteilung der Plakette rechtfertigt, oder b) ich die Plakette erteilt bekommen möchte.
==> In der Zwischenzeit wurde ich vom Bezirksleiter des TÜV-Süd kontaktiert. Dieser sieht den Fall so wie ich (und alle Personen der verschiedenen Ämter, welche ich kontaktiert hatte).
Er möchte nächste Woche persönlich bei mir vorbeikommen, um die Plakette anzukleben.

Ich hoffe, dass ich mit meiner umfangreichen Recherchearbeit so manchem Suchendem helfen konnte.
Sag ich doch. So muss es sein.:) Die Spinner denken sonst, dass sie ohne Grenzen schalten und walten können ....:wallbash:
 
Maggus01

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Racegixxer
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@Sticky_M: Good job. Danke das du uns so umfangreich informiert hast.
@Doom 3: Nicht alle Tüv Beamten sind Deppen. manche wissen es auch nicht besser und bevor die sich in die Nesseln setzen , lehnen die das erst mal ab. Würde ich auch so machen an deren Stelle.



Ok. Manche von denen sind auch einfach nur blöd. Gibt es aber leider auch bei uns Bikern
 
Doom3

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Racegixxer
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@Sticky_M: Good job. Danke das du uns so umfangreich informiert hast.
@Doom 3: Nicht alle Tüv Beamten sind Deppen. manche wissen es auch nicht besser und bevor die sich in die Nesseln setzen , lehnen die das erst mal ab. Würde ich auch so machen an deren Stelle.



Ok. Manche von denen sind auch einfach nur blöd. Gibt es aber leider auch bei uns Bikern
Gibt es logisch quer durch die ganzen Bevölkerungsschichten. Das ist aber nicht mein Punkt.
Was mich nervt, ist das Handeln im staatlichen Auftrag ( die Überwachungsorganisationen sind staatlich Beliehene zur Umsetzung der Strassenverkehrsvorschriften an Fahrzeugen): Da erwarte ich, dass deren Mitarbeiter, egal ob TÜV DEKRA oder sonst etc... sich vor einer Ablehnung gründlich informieren, bevor sie die Plakette mal eben so verweigern.

Und selbst bei sauberer Lage haben die noch einen Beurteilungsspielraum.......

Siehe abweichende Reifeneintragung: mein TÜVer konnte sich selbst mit Beispielsvorlage nicht durchringen, bei der abweichenden Reifengrösse die Reifenbindung auszutragen. Andere hier im Forum haben das problemlos eingetragen bekommen.
Noch verrückter läuft das bei Umbauten ....

So viel zum Thema der einheitlichen Rechtsanwendung.
 
Sticky_M

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Kleingixxer
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Hallo zusammen,

heute war der Herr vom TÜV bei mir und hat meinem Mopped die Plakette erteilt. :)
Er hat mir erzählt, dass sein Kollege sich wohl auf eine AKI-Mitteilung (ArbeitsKreis der Ingenieure) bezog, welche jedoch nur 14 Tage im Umlauf war und auch nur ein "Wunsch", einer Änderung des Gesetzes dahingehend, dass die Übergangsfrist aufgehoben werden SOLLTE.
Diese AKI-Mitteilung wurde jedoch vom Gesetzgeber nie berücksichtigt.
Ob dieser AKI TÜV-intern ist kann ich nicht sagen. Im Internet konnte ich nichts verwertbares dazu finden.

Grüße
M
 
bikerjens84

bikerjens84

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-
Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Hersteller dabei relevant sein sollte. Bin aber gespannt auf eure Rückmeldungen nach den ersten TÜV-Gängen.
Aber andererseits sollte mein Reifenvorrat auch bis ans Lebensende halten...wenn neue Reifen nur nicht so verlockend wären :D
 
Thema:

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