Eine kleine dumme Frage an die Gemeinde

Diskutiere Eine kleine dumme Frage an die Gemeinde im Halde / Dummlaberthread Forum im Bereich Allgemein; Hallo zusammen. Ich habe mal ne kleine Frage an unsere Gemeinde. Ich fahre eine Suki 600 k7 mit einer Remus Anlage. Diese Anlage ist...
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TheBlackRider

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Hallo zusammen.

Ich habe mal ne kleine Frage an unsere Gemeinde.

Ich fahre eine Suki 600 k7 mit einer Remus Anlage.
Diese Anlage ist Typengehnemigt und habe auch immer ein Beiblatt dabei.

Jetzt kommts, heute Abend wurde ich vor 22:00 von der Polizei angehalten weil ich sagen wir mal eine nervöse Hand hatte und ab und zu Zwischengas gegeben habe. Jetzt wollen die mich vorladen und Anzeigen wegen Lärmbelästigung. Desweiteren sagen Sie ich hätte keinen Kat drinnen und das riechen Sie.

Jetzt meine Frage.
Kann das wirklich unter Lärmbelästigung gehen wenn ich eine komplett legale Auspuffanlage dran habe und zum schalten manchmal Zwischengas gebe um den Gang geschmeidiger reinzubringen?
Wenn ja, mit was für Konsequenzen muss ich rechnen oder besser gesagt was kann ich am besten dagegen tun?

Habt Ihr schon damit Erfahrungen gesammelt?
Mir ist es in der Schweiz passiert.

Cheers.
Fabri
 
Maggus01

Maggus01

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In Deutschland wäre das wohl eher ne Lachnummer. Aber in der Schweiz:rolleyes:
Habe bisher echt nur schlechtes und vor allem teures über die Schweizer Behörden gehört. Ich würde auf jeden Fall nen Anwalt nehmen
 
Thomas91

Thomas91

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Habe mich letztens Informiert bzgl db killer da ich grenznahe zur Schweiz wohne.
Wenn ichs richtig in Kopf habe kostet das bis zu 2000chf, db killer entfernen, unnötiges aufheulen des Motors,... wird als mutwillige Lärmbelästigung angesehen.

Kann also je nach dem ob es innerorts oder ausserorts war richtig teuer werden!
Aber kannst du alles im Netz nachlesen. Schau einfach mal ohne db killer fahren nach.


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timaru

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Was die Strafe angeht - googlen was du andere für kassiert haben und ggfs halt Anwalt, wie Maggus schon sagt.

Trotzdem noch was:
Ich weiß ich mach mich jetzt sehr, sehr unbeliebt, aber ich find sattes Bußgeld wegen unnötigem Gasgehampel voll ok. Und wenn du schon schreibst nervöse Gashand, dann geht's auch nicht um Zwischengas.
Ich gehe auch Mal davon aus, dass das nicht auf der Landstraße sondern in Wohngebiet war, da die Rennleitung so schnell bei der Sache dran war.

Einfach nur sinnfreies Gepose (welcher Art auch immer), was zu Orts- und Streckensperrungen führt (in Berlin und Umgebung ist das einfach nur extrem), da hab ich null Verständnis für.

Gleiches gilt für Auspuff ohne DB killer. Aber dann mit Ohrstöpseln, weil sonst ja unangenehm...
Gerne Stilllegen.

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TheBlackRider

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Was die Strafe angeht - googlen was du andere für kassiert haben und ggfs halt Anwalt, wie Maggus schon sagt.

Trotzdem noch was:
Ich weiß ich mach mich jetzt sehr, sehr unbeliebt, aber ich find sattes Bußgeld wegen unnötigem Gasgehampel voll ok. Und wenn du schon schreibst nervöse Gashand, dann geht's auch nicht um Zwischengas.
Ich gehe auch Mal davon aus, dass das nicht auf der Landstraße sondern in Wohngebiet war, da die Rennleitung so schnell bei der Sache dran war.

Einfach nur sinnfreies Gepose (welcher Art auch immer), was zu Orts- und Streckensperrungen führt (in Berlin und Umgebung ist das einfach nur extrem), da hab ich null Verständnis für.

Gleiches gilt für Auspuff ohne DB killer. Aber dann mit Ohrstöpseln, weil sonst ja unangenehm...
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Also es war auf der 80er Ausserorts und mein Auspuff hat standartmässig kein DB-Killer drin :-)
 
timaru

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Also es war auf der 80er Ausserorts und mein Auspuff hat standartmässig kein DB-Killer drin :-)
Dann bezog sich die Aussage nur sehr abgeschwächt auf dich [emoji6]

Manchmal platzt mir bei dem Thema einfach der Kragen. Die berliner Facebookgruppe ist voll mit Idioten die fragen "wo kann man in Berlin am besten Wheelies üben" oder "wie geht's lauter etc" und dann 2 Wochen später Mimimi wenn sie einen auf den Deckel bekommen.


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Maggus01

Maggus01

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Trotzdem noch was:
Ich weiß ich mach mich jetzt sehr, sehr unbeliebt, aber ich find sattes Bußgeld wegen unnötigem Gasgehampel voll ok. Und wenn du schon schreibst nervöse Gashand, dann geht's auch nicht um Zwischengas.
Ich gehe auch Mal davon aus, dass das nicht auf der Landstraße sondern in Wohngebiet war, da die Rennleitung so schnell bei der Sache dran war.

Einfach nur sinnfreies Gepose (welcher Art auch immer), was zu Orts- und Streckensperrungen führt (in Berlin und Umgebung ist das einfach nur extrem), da hab ich null Verständnis für.

Gleiches gilt für Auspuff ohne DB killer. Aber dann mit Ohrstöpseln, weil sonst ja unangenehm...
Gerne Stilllegen.
Unterschreib ich so. Wer sich nicht an Regeln hält, muss halt mit den Konsequenzen leben :smilie_f:
 
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TheBlackRider

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Kann dich verstehen, sagen wir es bezieht sich auf die Gruppe der Motorradfahrer die nicht für ihren Spass sondern eher für die anderen quasi als Showzweck ein Motorrad besitzen :-)
 
Rhoischnook

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Also es war auf der 80er Ausserorts und mein Auspuff hat standartmässig kein DB-Killer drin :-)
Welche zugelassene Anlage ist das, die standardmäßig ohne DB-Eater ausgeliefert wird?
Und das in der Schweiz :-)
 
Thomas91

Thomas91

Legendärergixxer
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Auch wenn du ein originaler auspuff hast, aufheulen lassen des Motors wird als mutwilige lärmbelästigung in der schweiz gesehen. Und das kann teuer werden.

Hier mal ein kleiner Auszug vom Gesetzesstand n der Schweiz:

Vermeidung von unnötigem Lärm ist gesetzlich verankert

Schon Art. 42 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) verpflichtet den Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern & Anwohnern u.A. durch Lärm zu unterlassen. Art. 33 der Verkehrsregelverodnung (VRV; SR 741.11) stellt dementsprechend die Regel auf, dass Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen dürfen. Dazu gehören u.A. andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers & unnötiges Vorwärmen sowie Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge (lit. a), hohe Motordrehzahlen im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen (lit. b), zu schnelles Beschleuningen (lit. c), forgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften (lit. d), zu schnelles Fahren [z.B. scheppernde Ladung, Kurvenfahren mit Reifenquietschen] (lit. e), unsorgfältiges Be- & Entladen oder lärmerzeugende Ladungen ohne Befestigung oder Zwischenlagen (lit. f), «Tür schletze» (lit. g), Störung durch Radios oder andere Tonwiedergabegeräte im Auto (lit. h). Die Aufzählung der VRV ist nicht abschliessend. Als Strafe kommt Busse bis zu CHF 10'000.00 in Betracht (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 33 VRV i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB), und sofern das Ordnungsbussenverfahren angewendet werden kann, beträgt die Busse für Vorwärmen oder Laufelassen des Motors CHF 60.00 (Art. 1 Abs. 1 OBG i.V.m. Art. 1 und Anhang 1 Ziff. 326 OBV). Die Ursache von unzulässigem Autolärm kann zudem für sich alleine bereits gegen andere (grundlegendere) Strassenverkehrsvorschriften verstossen, so dass nebst Busse (Art. 90 Abs. 1 oder Art. 93 SVG) auch Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich sind (Art. 90 Abs. 2 oder Art. 93 Abs. 1 Satz 1 SVG).
Die Stadtpolizei Zürich teilte bspw. an einem schönen Samstagnachmittag Anfang April 2017 24 Bussen wegen vermeidbarem Lärm gegen Fahrzeughalter aus, die ihre PS-starken Wagen im Stadtzentrum der Öffentlichkeit präsentierten und dabei - lautstark - immer wieder die gleiche Route rauf- & runterfuhren. Die Fahrzeughalter zielten auf die Aufmerksamkeit so genannter «Carspotter» ab, also Autoliebhaber, welche die Fahrzeuge fotografieren und die Bilder danach in sozialen Medien veröffentlichen.
Verzeigungen wegen Verursachens von vermeidbarem Lärm sind in einem Strafverfahren jedoch schwierig durchzusetzen, da seitens der Anklage der Tatbestand ohne verbleibende, unüberwindliche Zweifel bewiesen werden und deshalb oftmals der ein Freispruch «in dubio pro reo» erfolgen muss.



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TheBlackRider

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Irgend ne Remus Anlage. Der Vorgänger hatte die drauf und das Bike ist am MFK mit Beiblatt für die Anlage, also flasch kann es ja nicht sein :)
 
Thema:

Eine kleine dumme Frage an die Gemeinde

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