Okay, danke. Dann weiß ich zumindest das ich mich relativ einfach nach Blinkern umsehen kann
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Richtig VORAUSGESETZT sie entsprechen der StVZO und werden richtig montiert. Soll heissen:
E1 (Nr) z.B. Deutschland oder
E11 für England.
Dann muß noch min. entweder
11 für vorne oder
12 für Blinker hinten drauf stehen.
R50 sind für Motorräder geprüft.
Wenn das passt geht es weiter mit montage Vorschriften. Dazu am besten den §54 Abs. 4, Punkt 2 StVZO lesen der wie folgt heist
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
Auserdem darf immer nur 1 Blinker nach vorn und einer nach hinten pro Seite aktiviert sein. Soll heisen wenn du z.B. Spiegelblinker anbaust müssen die vorderen orginal Blinker abgebaut oder still gelegt werden.
Aus der StVZO §54 Abs. 4, Punkt 2 ergibt sich das
threepeo recht hat mit dem Rücklicht auser du findest eins das 240 mm breit ist so das du die 120 mm einhalten kannst.
Vorsicht mit Rückleuten die angeblich eine E Nr. haben. Diese bezieht sich NUR auf das Rück und Bremslicht aber NICHT für die integrierten Blinker.
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Auspuff:
Kennzeichnung: - alle Zubehöranlagen für die Straße tragen ein Genehmigungszeichen
(KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen). Der DB-Eater muss sich im Topf befinden!
Nachweispflicht: Für die Austauschanlage muss keine Karte oder ein anderes Dokument
mitgeführt werden!
Anbau: Da der Topf oder die Anlage für das jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er
ohne “Umbauarbeiten” angebaut sein. Keine Veränderungen!
Lautstärke: Wird ein Zubehörtopf im Laufe der Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht
der Hersteller in der Pflicht!
Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
Quelle
TÜV-SÜD