Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und wollte mal meine "Neue" vorstellen
Das Bike ist ein Geschenk meiner Freundin und alle Teile waren bereits vorher montiert.
Dieser Thread dient nicht nur der Möglichkeit euch wahrscheinlich die 500ste GSX-R 600 zu zeigen, sondern ich würde auch gerne wissen, ob ich bzw. für welche Teile ich eine ABE oder sogar ne Eintragung brauche.
Da ich auf dem Gebiet noch ziemlich unwissend bin, würde ich mich freuen falls mir jemand weiterhelfen kann.
Gruß
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Meine 600er GSX-R
Erstellt von nooblike, 18.11.2019, 14:04 Uhr · 4 Antworten · 154 Aufrufe
-
18.11.2019, 14:04 #1Pocketbiker
- Registriert seit
- 13.11.2019
- Beiträge
- 5
Meine 600er GSX-R
-
18.11.2019, 14:07 #2Pocketbiker
- Registriert seit
- 13.11.2019
- Beiträge
- 5
Also die Teile die mir spontan als nicht original aufgefallen sind:
natürlich der Auspuff
MRA Scheibe
LED-Heck
Ich frage mich nur, brauche ich für irgendwas davon ne ABE die ich zu den Papieren nehmen muss? Oder noch schlimmer, muss ich davon irgendwas vom TüV eintragen lassen?
Bin dankbar für jeden Kommentar der mir ein bisschen Erleuchtung bringen kann.
Adjustments.jpgIMG_0033.jpgIMG_0032.jpg
Edit: Mich würde generell mal interessieren welche Änderungen man durchführen kann ohne das man bei ner Kontrolle oder spätestens beim TüV Schwierigkeiten bekommt. Mich stören optisch zum Beispiel die Blinker vorne und hinten. Hab gesehen das man z.B. Rücklichter oder Spiegel mit integriertem Blinker bekommt. Wahlweise wären auch Blinker die an der Verkleidung anliegen ne Option für mich
GrußGeändert von nooblike (18.11.2019 um 15:52 Uhr)
-
18.11.2019, 17:08 #3Megagixxer
- Registriert seit
- 08.11.2009
- Beiträge
- 4.561
Blinker kannst alle anbauen, die ein E-Zeichen haben. Bei dem Rücklicht mit integriertem Blinker wird es Ärger geben, da der Abstand zwischen den Blinkern zu klein ist.
-
19.11.2019, 09:42 #4Pocketbiker
- Registriert seit
- 13.11.2019
- Beiträge
- 5
Okay, danke. Dann weiß ich zumindest das ich mich relativ einfach nach Blinkern umsehen kann
Kann mir jemand was zu dem verbauten Heck und dem Auspuff sagen? Muss ich z.B. für den Auspuff ne ABE haben? Also ich kenne das noch vom Roller. Da brauchte man vor 10-15 Jahren, so ein DIN A4 Blatt was man einfach zu den Papieren packen musste, bei manchen Teilen reichte auch ne eingestanzte Prüfnummer.
Sorry wenn die Fragen vielleicht nicht die besten sind, nur was das angeht hab ich tatsächlich keine Ahnung.
Gruß
-
19.11.2019, 17:10 #5Großgixxer
- Registriert seit
- 13.01.2018
- Beiträge
- 458
Richtig VORAUSGESETZT sie entsprechen der StVZO und werden richtig montiert. Soll heissen:
E1 (Nr) z.B. Deutschland oder E11 für England.
Dann muß noch min. entweder 11 für vorne oder 12 für Blinker hinten drauf stehen.
R50 sind für Motorräder geprüft.
Wenn das passt geht es weiter mit montage Vorschriften. Dazu am besten den §54 Abs. 4, Punkt 2 StVZO lesen der wie folgt heist
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
Auserdem darf immer nur 1 Blinker nach vorn und einer nach hinten pro Seite aktiviert sein. Soll heisen wenn du z.B. Spiegelblinker anbaust müssen die vorderen orginal Blinker abgebaut oder still gelegt werden.
Aus der StVZO §54 Abs. 4, Punkt 2 ergibt sich das threepeo recht hat mit dem Rücklicht auser du findest eins das 240 mm breit ist so das du die 120 mm einhalten kannst.
Vorsicht mit Rückleuten die angeblich eine E Nr. haben. Diese bezieht sich NUR auf das Rück und Bremslicht aber NICHT für die integrierten Blinker.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Auspuff:
Kennzeichnung: - alle Zubehöranlagen für die Straße tragen ein Genehmigungszeichen
(KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen). Der DB-Eater muss sich im Topf befinden!
Nachweispflicht: Für die Austauschanlage muss keine Karte oder ein anderes Dokument
mitgeführt werden!
Anbau: Da der Topf oder die Anlage für das jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er
ohne “Umbauarbeiten” angebaut sein. Keine Veränderungen!
Lautstärke: Wird ein Zubehörtopf im Laufe der Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht
der Hersteller in der Pflicht!
Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
Quelle TÜV-SÜDGeändert von Binks (19.11.2019 um 17:20 Uhr)
-
Folgender User sieht das genau so wie Binks und sagt Danke: