Verständniss und Technikfragen

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Rabiator1812

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Kleingixxer
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Hallo zusammen, ich hab eine Verständnissfrage da ich viel die Sufu durchsucht habe und eigentlich dadurch nur verwirrter wurde probiere ich es mal hier. Ich habe eine Suzuki Gsxr 600 laut zulassungsbescheinigung Teil 2 Erstzulassung 26.04.2007 somit ist es eine K7 richtig oder ? 2.te Frage unter Punkt K steht e 2002 datum zu k 11.11.2005 falls ich somit unter die Regelung Euro 3 und kann ohne kat fahren? Sprich könnte mir den Leovince direkt anschrauben ohne diesen vorschalldämpfer? Danke schonmal für die Antworten
 
Rabiator1812

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Kleingixxer
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Bram

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Gixxer
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Ich denke der beigefügte Mailverkehr sollte alles erklären. Ausschlaggebend ist das Homologationsdatum. Dementsprechend darfst du die k6 und die k7 ohne Kat fahren.

Es gibt Tüv Prüfer die sich da quer stellen und es auch gar nicht mögen wenn man ihnen erklärt das sie Unrecht haben - aber letztendlich ist es leider so.

Am besten ganz locker mit dem Prüfer vor der eigentlichen HU drüber quatschen und schauen wie er oder sie eingestellt ist. Falls negativ einfach zu einem anderen Prüfer gehen. Ich war bisher immer bei der Dekra und hatte auch damals mit der k7 nie Probleme

Mfg Bram
 
Rabiator1812

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Okay das hört sich ja schonmal gut an :) wollte nur auf der sicheren Seite sein auch wenn mal was passieren kann Richtung Unfall
 
Thomas91

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Da scheiden sich die Geister!
Manche sagen man darf, manche sagen man darf nicht. Unser Tüv sagt ganz klar nein. Aber das sagt auch jeder Prüfer was anderes...

Ich bin der Meinung, die Abgaswerte dürfen NICHT schlechter werden als wie sie Ausgeliefert Homologiert wurde.
Ich denke das hätte nur Suzuki bei der Homologierung damals entscheiden dürfen ob sie die Maschine mit oder ohne Kat bauen. Nachträglich darf meiner ansicht nach der Kat nicht entfallen. Sehen auch unsere Gesetzeshüter bei mir in der gegend so.


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Bram

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Gixxer
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Da scheiden sich die Geister!
Manche sagen man darf, manche sagen man darf nicht. Unser Tüv sagt ganz klar nein. Aber das sagt auch jeder Prüfer was anderes...

Ich bin der Meinung, die Abgaswerte dürfen NICHT schlechter werden als wie sie Ausgeliefert Homologiert wurde.
Ich denke das hätte nur Suzuki bei der Homologierung damals entscheiden dürfen ob sie die Maschine mit oder ohne Kat bauen. Nachträglich darf meiner ansicht nach der Kat nicht entfallen. Sehen auch unsere Gesetzeshüter bei mir in der gegend so.


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Ich verstehe deinen Ansatz, jedoch hast du einen Widerspruch in selbigem.
Genau der Punkt mit dem Zeitpunkt der Homologation macht es erst möglich das Motorrad ohne Kat legal zu bewegen. Das die Auslieferung weitaus später erfolgte ist in dem Fall egal - die Zulassung (Homologation) erfolgte zu einem weitaus früheren Zeitpunkt, als noch die schlechteren Werte bestand hatten. Letztendlich bin ich jedoch kein Jurist, sondern kann nur mein Wissen und meine Erfahrung dazu mitteilen.
Ich hoffe es hat trotzdem weitergeholfen.
Mfg Bram
 
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Thomas91

Thomas91

Legendärergixxer
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Guter Input, aber wie gesagt, frag 3 Tüv Mitarbeiter und du bekommst 6 Meinungen :D

Wie es gsnz genau ist wird wohl niemand sagen können, oder fast niemand.


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Maggus01

Maggus01

Racegixxer
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Denke auch, wenn du ne gültige Genehmigung hast, bist du in der Kontrolle erst mal auf der sauberen Seite. So zumindest in Deutschland. Die Besonderheit der K6/k7 Modelle war ja, der der Kat im Endtopf integriert war/ist. Ergo, AustauschEndschalldämpfer mit Genehmigung ok, solange in der Genehmigung nicht noch nen Einschubkat oder sowas steht.
Am Ende kommt es doch nur noch drauf an, was der liebe unwissende Polizeipolizist in der Kontrolle sagt. Denn meist ist da schon der Ärger vorprogrammiert.
Bei uns beim Tüv, die schauen einfach nur nach der Nr. des Auspuffs und obs noch Auflagen gibt.
 
Thomas91

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der der Kat im Endtopf integriert war/ist. Ergo, AustauschEndschalldämpfer mit Genehmigung ok, solange in der Genehmigung nicht noch nen Einschubkat oder sowas steht.
Naja, nicht unbedingt!
Bestes Beispiel ist da z.b. Aprilia mit der Tuono. Der Kat der V4 Modelle (1000er und 1100er) steckt im Endtopf. Nun kannst du bei jeglichen Herstellern einen anderen Endtopf Kaufen MIT E-Genehmigung. War mir da auch unsicher (da ich mal kurz vor dem kauf stand habe ich mir informiert), also ein email an SC Project welche ein Auspuff angeboten haben.

Die Antwort von ihnen war dass sie E-Nummer des Auspuffes nur besagt, dass der Auspuff Theoretisch für das Modell zulässig ist was die Geräuschentwicklung angeht. Aber um diese und die Abgaswerte einzuhalten müsste man selbst irgendwie dafür sorgen dass ein Kat dazwischen ist.
 
Maggus01

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Racegixxer
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Aber das ist doch was ich gesagt habe. Entscheident ist was in der Genehmigung steht. Da stehen die Auflagen drin. Die E Nummer sagt ja nur aus in welchem Land die Zulassung erfolgte, sonst nix
 
Thomas91

Thomas91

Legendärergixxer
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Sorry, war einfach noch zu früh und die Augen zu klein :D


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Rabiator1812

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Kleingixxer
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Okay ich denke meine fragen sind beantwortet ich kann mit enummer machen was ich will kommt eh immer auf die Laune der Polizisten drauf an ��
 
ROBERT23

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Das Thema ist ganz simpel. Die K6 wurde gebaut und Homologiert mit einer Abgasreinung nach Euro3. Fakt.
Euro3 FAHRZYKLUS !!!!!! WICHTIG!!!!!!! nicht die kleine AU bei der HU liegt zu Grunde. Und Euro3 FAHRZYKLUS IST OHNE KAT NICHT ZU SCHAFFEN!!!!!!!

Da es jetzt weiterhin Widersprüche geben wird biete ich folgendes an: versucht doch endlich endlich mal jemand den OEM Euro3 Kat beim TÜV oder DEKRA austragen zu lassen!!!!!
Das sollte kein Problem sein wenn man angeblich ohne KAT fahren darf.


Zum Leovince: die erste Serie kam ohne das Zwischenstück ist extrem selten. Und die 2. Serie hat entweder nen Kat drin oder einen Vorschalldämpfer vor dem Endschalldämpfer sitzen je nach Modell.

Wenn der Polizist Ahnung hat (das werden leider immer mehr) legt er die Karre still. Und dann guckt ein amtlicher Sachverständiger drauf und stellt fest du warst illegal unterwegs. Kostet alles mindestens 600€ eher Richtung 1000€.

Kauft euch anstatt teurer Endknallbüchsen lieber vernünftige Schutzkleidung.
 
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Bram

Bram

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Deine Aussage zur Homologation der k6 mit Euro 3 ist leider nicht korrekt (allerdings unterscheiden sich 600/750er von der kilo) . Trotzdem gut argumentiert - aber das Datum der Homologation ist nunmal Fakt. Und zu diesem Zeitpunkt galt Euro2. Alle bikes die in den Homologationszeitraum vor Euro 3 ihre Zulassung für den Markt erhalten haben, müssen auch die zu diesem Zeitpunkt gültige Abgasnorm erfüllen. Das Datum der Homologation steht in den Papieren und ist nicht zu bestreiten. Wenn du mich jetzt allerdings fragen solltest, weshalb dann ein Kat verbaut ist, kann ich dir leider auch keine Antwort geben. Defakto wird es sich hierbei um eine Lücke handeln die als Grauzone zumindest nicht illegal sein dürfte.
Ich würde jeden Prüfer, Sachverständigen oder Polizisten der mir Illegalität vorwirft zuerst fragen ob er die Bedeutung des Datums in den Fahrzeugpapieren kennt. Somit kann man, insofern man sachlich bleibt, zumindest eine sachliche Argumentation aufbauen. Ich hatte damals immer eine Kopie der Mail dabei, habe sie letzlich aber nie gebraucht, da nie jemand den Kat vermisst hat.
Mfg Bram
 
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GSXR Knacker

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Besorg dir doch einfach einen Einschubkat und die Sache ist gegessen.
Wenn der Auspuff über eine E Prufnummer verfügt, du dann einen Einschubkat verbaut hast, bekommt dein Moped AU und Tüv.
Hier gehts allein um die Abgaswerte.
 
Frank

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Deine Aussage zur Homologation der k6 mit Euro 3 ist leider nicht korrekt (allerdings unterscheiden sich 600/750er von der kilo) . Trotzdem gut argumentiert - aber das Datum der Homologation ist nunmal Fakt. ...
Ein Hersteller kann aber auch ein neues Modell als Nachtrag zu einer älteren Homologation laufen lassen. Wenn das Bike in den Papieren Euro 3 stehen hat und das Homologationsdatum noch Euro 2 zulassen würde, heißt das nicht das man auf Euro 2 zurück rüsten darf. Relevant ist da in der Zulassung Punkt 14.1.
 
Bram

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Gixxer
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Ein Hersteller kann aber auch ein neues Modell als Nachtrag zu einer älteren Homologation laufen lassen. Wenn das Bike in den Papieren Euro 3 stehen hat und das Homologationsdatum noch Euro 2 zulassen würde, heißt das nicht das man auf Euro 2 zurück rüsten darf. Relevant ist da in der Zulassung Punkt 14.1.
Wenn das tatsächlich so sein sollte, würde ich mich geschlagen geben - allerdings konnte mir das noch keiner darlegen. Die Aussage, es steht in den Papieren, trifft ebenso auf das Homologationsdatum zu[emoji2369]
Mfg Bram
 
ROBERT23

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Racegixxer
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Ein Hersteller kann aber auch ein neues Modell als Nachtrag zu einer älteren Homologation laufen lassen. Wenn das Bike in den Papieren Euro 3 stehen hat und das Homologationsdatum noch Euro 2 zulassen würde, heißt das nicht das man auf Euro 2 zurück rüsten darf. Relevant ist da in der Zulassung Punkt 14.1.
Genau das ist der springende Punkt. Bei K6 steht bei allen EURO3 drin.
 
Thomas91

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In Österreich darf man auf jedenfall die abgaswerte nicht verschlechtern, wenn sie mit euro 3 ausgeliefert wirde, dann muss sie das auch erfüllen. Dass ist das was ich auch gemeint habe.


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Rabiator1812

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Kleingixxer
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Vielen Dank Leute für die heiße Diskussion werde mir dennoch keinen Kat einschieben und zum Tüven einfach wieder auf STandard umbauen ist ja kein großer Act aber bisher hab ich ja noch keinen günstigen gebrauchten Auspuff gefunden also weitersuchen. Danke nochmals!!
 
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