darf das die versicherung???

Diskutiere darf das die versicherung??? im Versicherungen Forum im Bereich Paragraphen, Gesetze & Co.; hallo leute ich hatte ja nen unfall wo mir ein anderer hinten draufgeknallt ist ! mein gutachter war ja direkt am tag daruf da und hat alles...
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cimbo

Gixxer
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hallo leute

ich hatte ja nen unfall wo mir ein anderer hinten draufgeknallt ist !
mein gutachter war ja direkt am tag daruf da und hat alles "begutachtet"
und das gutachten über meinen anwalt an die gegnerische versicherung geschickt !!

nun hat mich die gegnerische versicherung angeschrieben (die im übrigen auch meine versicherung ist)
das sie die maschiene besichtigen wollen !!

so nun zu meinen fragen [grin]


darf die versicherung meine maschiene nochmal begutachten ?? bzw muss ich es erlauben??

was wenn ich die maschiene schon verkauft habe??



danke schonmal !!
 
Venom

Venom

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Also dürften tun die das. Die versicherung hat das recht ihre eigenen gutachter zu schicken.
Wie das jetzt ist wenn du die maschiene schon verkauft hast weiss ich nicht genau, aber ich denke die rechnen dann nach dem ersten gutachten den restwert der "kaputten" maschiene aus und ziehen davon das ab was du beim verkauf bekommen hast und dann bekommst du den rest, wenn da noch einer bleibt!
 
dark O

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Donnie
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Ich würde mit dem Käufer nochmal reden und mir für einen Tag die Maschine holen, gibst Ihm ein Bier aus und die Sache hat sich
 
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Extremiac

Gast
Wenn du das Bike verkauft hast (ich Zitiere: die im übrigen auch meine versicherung ist) wird deine Versicherung das wissen. ;) Denn die Zulassungsstelle wird ihr das mitteilen.


Kann es sein, das du in deinem Teil dieses Textes noch ein paar Kleinigkeiten nicht erwähnt hast?

Kann es sein, das du den Unfall nach Gutachten abgerechnet hast .... und die Versicherung nun schauen will ob das Bike auch wirklich repariert wurde ... ?

Wenn NEIN dann ist meine Phantasie mit mir durchgegangen. Dann Sorry für die Frage.

Wenn JA, dann will die Versicherung bestimmt die Mehrwertsteuer für den Lackierer, den "Leihwagen"- Satz, vielleicht sogar die 10% Aufschlag für die Reparatur .... und was weiß ich alles, wieder haben. Bin auf dem Gebiet kein Fachmann.
 
matomo

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Großgixxer
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also, wenn das kein Fall deiner Vollkasko ist, dann zählt einzig und allein das erste erstellte Gutachten (das von deinem bestellten Gutachter).
Wenn die Vers. das Möppi sehen will, liegt es in deinem Ermessen, dieser Bitte zuzustimmen. Ein Recht hat sie nicht, sie muss das Gutachten akzeptieren (wenn es von einem anerkannten Gutachter gemacht wurde).
Ich würde generell der Versicherung nichts erlauben, da deren Anliegen eine Reduktion ihrer Leistung ist.

Gruß
 
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Supergixxer
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Bitte mehr Infos!! Wir können doch nicht hellsehen was du deiner Vericherung bisher gemeldet hast und was Sie genau will!


Wie bereits geschrieben, ein Gutachten eines staatl. geprüften Gutachters muss die Versicherung akzeptieren.

Wenn du den Schadensfall bereits als repariert abrechnen willst, kann Sie sehr wohl nochmal ein Gutachten über die Reparatur anfordern (allerdings gilt auch hier wieder: Du hast das Recht auf die Wahl eines unabhängigen Gutachters).

Wenn du die Maschine jedoch schon verkauft hast, kann sich die Versicherung jedoch in jedem Fall auf die Zahlung des Zeitwertes (vor Unfall) minus dem Verkaufspreis der Unfallmaschine (der normalerweise durch ein Angebot dass die Verischerung anhand des Gutachtens einholt bestimmt wird) beschränken.

Denn wird der Schadensfall anhand von Reparturkosten abgerechnet bist du 1. verpflichtet die Reparatur auch durchzuführen und 2. das Motorrad noch mindestens 6 Monate weiterzuverwenden, sprich zu besitzen (nennt sich im Fachjargon "Integritätsinteresse").

hier ein Beispielverfahren, indem es genau darum ging


---
Zusatz:
Im übrigens sollte man sich als Unfallgeschädigter immer einen Anwalt für Verkehrsrecht zur Schadensregulierung nehmen. Der übernimmt den Papierkram, erklärt einem alles aus erster Hand und wird von der gegnerischen Versicherung komplett bezahlt (sofern du keine Teilschuld trägst).
 
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Lürex

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Für mich klingt es so, als hätte die Versicherungzweifel an deinem Gutachten. Ist dein Gutachter staatl geprüft?
Wenn ja ist doch alles in Butter
 
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cimbo

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also nun nochmal bissl ausführlicher :)


meine maschiene ist nicht repariert und wird auch nicht repariert!!
ich werde sie so im kaputten zustand verkaufen !
der restwert der von meinem gutachter ermittelt worden ist ist sehr gering meiner meinung nach!
die gegnerische verischerung bei der ich auch versichert bin hat geschrieben
ich zitiere "bitte rufen sie uns an um ein besichtigungstermin zu vereinbaren "

also kurz und knapp ?! ich denke mal das die nen gutachter schicken wollen !
die maschiene ist laut gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden

ich will jetzt kein zahlen reinschreiben mann weis ja nie wer sich hier so rumtreibt :cool:


ich hoffe ich konnte jetzt bissl weiterhelfen
 
[MG]

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Supergixxer
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Weis die Versicherung von dem bereits erstellten Gutachten? Wenn ja ist mir unverständlich warum Sie einen Besichtigungstermin anfordert.

Der ermittelte Zeitwert in einem Gutachten ist meist eher geringer als der Preis, den man mit einem Privatverkauf hätte erzielen können.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden / nicht erfolgter Repartur wird die Versicherung wie gesagt ein (recht gutes) Angebot über den Ankauf der Unfallmaschine einholen (dass für eine Frist von ein paar Wochen bindend ist) und nur die Differenz zum Zeitwert der Maschine vor dem Unfall zahlen.

Wenn du auf das erstellte Kaufangebot nicht eingehst und es auf eigene Faust veräußerst ist das deine Sache und kann Dir mehr oder auch weniger Geld einbringen.
 
Tobias S.

Tobias S.

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Und die wohl einfachste Lösung:

Ruf an und frag, warum sie kommen wollen... Red halt mit den Leuten! :)
 
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cimbo

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hab vorher mit meinem versicherungs-dantler(ex-schwager) gesprochen
der hat gemeint er fragt mal nach und gibt mir am montag bescheid !!
 
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Sam

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und das gutachten über meinen anwalt an die gegnerische versicherung geschickt !!
Wieso lässt du das nicht von deinem Anwalt bearbeiten? Der ist in die Angelegenheit eingearbeitet und kann dir eine kompetente Antwort geben.
 
Luigi

Luigi

Racegixxer
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GSX-R 1000 K3 -verkauft aufgrund zu wenig Zeit :(
Wieso lässt du das nicht von deinem Anwalt bearbeiten? Der ist in die Angelegenheit eingearbeitet und kann dir eine kompetente Antwort geben.
genau des wollte ich gerade schreiben, wenn sowieso schon dein Anwalt damit beschäftigt is lass es doch ihn machen, der bekommt ja au Geld dafür:D

Gib der Versicherung die Daten des Anwalts, wenn sie was von dir wollen und gib keine Auskunft, wie eig immer wenn man was falsch machen könnte;)
Bzw, dein Anwalt wird die Versicherung längst kontaktiert haben, heißt die wissen eig dass sie mit dem reden müssten

Du hast als Unfallgeschädigter immer das Recht auf ein eigenes Gutachten, dass die Versicherung da no n zweites will kann ich mir kaum vorstellen, da des nur viel Geld kostet (inkl ANfahrt des Gutachters) und sich bei Unterschieden in den beiden Gutachten sowieso n Gerichtsverfahren anhängen würde, sollte man sich so nicht einigen können (also Anwalt mit Versicherung)
 
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cimbo

Gixxer
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so nachdem mein anwalt unfähig:stupid: ist werde ich ihn jetzt auswechseln :D

der meinte nur "jaja die können schon nen gutachter kommen lassen des müssen/können wir dan anfechten"

ich habe dann am montag meinen versicherungsvertreter angerufen und mich mal bei ihm erkundigt!
der sagte ich soll mal die füße still halten er meldet sich dienstag spätestens !

gesagt getan heute klingelt mein handy u er sagt ich kann den brief von der versicherung in die tonne kloppen! es hat sich erledigt!!
er habe dort (intern)angerufen und ganz doof gerfagt warum die nochmal ein gutachten machen lassen wollen es sei doch schon eins vorhanden worauf es dann hies ja können wir auch machen :keule:


soll mal einer verstehen den ganzen schmarrn !!!
 
Thema:

darf das die versicherung???

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