Das Fahrradhelmurteil

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le chevalier noir

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Großgixxer
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Die der ein oder andere mitbekommen hat, wurde ja gestern das "Fahrradhelmurteil" gesprochen, in dem es darum ging, ob ein Radfahrer ohne Helm, eine Teilschuld zugeteilt bekommen bzw. Abzüge beim Schmerzengeld hinnehmen mussten.

Die Richter urteilten, dass durch das nicht tragen eines Helmes, den Radfahrer keine Schuld trifft. Quelle


Heißt das nun im Umkehrschluss, dass die vorangegangenen Urteilen (z.B.), in denen Motorradfahrer keine vollständige Schutzkleidung trugen und sich eine Mitverschulden anrechnen mussten, nun ungültig oder bleibt die Differenzierung zwischen Fahrrad- und Motorradfahrer weiterhin bestehen?
 
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Supergixxer
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Ein Fahrrad und ein Kraftrad sind immer noch 2 paar Schuhe.

Wo wir gerade bei Schuhen sind:

Wie auf der ADAC Seite nach zu lesen gibt es auch ein Urteil, welches keine Mitschuld (Schadensersatzminderung) bei "ungeeignetem" Schuhwerk sieht, somit wird das immer eine Einzelfallentscheidung bleiben so lange es keine Pflicht zum tragen der betreffenden Teile (Kombi/Stiefel/Handschuhe) gibt.
 
Frank

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Racegixxer
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Wie steht so schön in dem Fahrradhelm Urteil "allgemeines Verkehrsbewusstsein". Sieht man sich nunmal den Großteil der Motorradfahrer an, sieht man diese auch bei höheren Temperaturen trotz nicht gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung rumfahren. Wenn man das also nun überträgt kann man meiner Meinung nach schon davon ausgehen das Schutzkleidung bei einem Großteil der Biker zum allgemeinen Verkehrsbewusstsein dazu gehört. Natürlich müsste das ganze um gerichtsfest zu sein noch durch eine Studie belegt werden.

Ich kann zwar das Urteil unter der Begründung nachvollziehen, allerdings kann ich trotzdem nicht verstehen wie man ohne Helm mit dem Fahrrad draussen unterwegs sein kann. Als Motorradfahrer kriegt man doch auch immer gleich diese allgemeine Betriebsgefahr oder wie die Gerichte das nennen bei einem Unfall reingedrückt.
 
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BadBrain

Gixxer
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und das ist zum glück jedem selber überlassen ob er beim fahrradfahren einen helm trägt. und das ist auch gut so.
und es ist auch gut das es für nicht selbstverschuldete unfälle keine teilschuld gibt, wenn man keinen helm trägt.
was glaubt ihr wie viele leute schreien das motorradfahrer an etwaigen unfallkosten (bsp krankenhaus) extra beteiligt werden müssten.

kommt morgen die fahrradhelmpflicht, kommt übermorgen die pflicht für besser beherrschbare motorräder oder so, und irgendwann das superbikeverbot.
und davon, liebe freunde, waren wir in europa nicht sehr weit entfernt ...

ich kann mich nur unablässig wiederholen, mit jeder zusätzlichen spielregel, mit jedem zusätzlichen gesetz setzen wir unsere persöhnliche freiheit aufs spiel.
 
A

AM-Steel

Kleingixxer
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.........gleich diese allgemeine Betriebsgefahr oder wie die Gerichte das nennen bei einem Unfall reingedrückt.
Die bekommst du als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer reingedrückt. D.h. wenn du nen Radfahrer oder Fußgänger abschießt, auch wenn der z.B. über Rot gegangen/gefahren ist bekommst du 25% Mitschuld eben wegen der Betriebsgefahr
 
le chevalier noir

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Großgixxer
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Ein Fahrrad und ein Kraftrad sind immer noch 2 paar Schuhe.

Wo wir gerade bei Schuhen sind:

Wie auf der ADAC Seite nach zu lesen gibt es auch ein Urteil, welches keine Mitschuld (Schadensersatzminderung) bei "ungeeignetem" Schuhwerk sieht, somit wird das immer eine Einzelfallentscheidung bleiben so lange es keine Pflicht zum tragen der betreffenden Teile (Kombi/Stiefel/Handschuhe) gibt.

Ah ok, da war ich wohl schlecht informiert....
 
Erzgebirgs_Racer

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Naja gut. Wobei ich hier sagen muss... wer sich auf öffentlichen Straßen mit einem Supersportler bewegt, und dabei Badelatschen und Tshirt trägt bei einem Unfall, der erhält ZURECHT eine Schadensminderung. Ganz ehrlich.
 
Pago

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Racegixxer
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Naja gut. Wobei ich hier sagen muss... wer sich auf öffentlichen Straßen mit einem Supersportler bewegt, und dabei Badelatschen und Tshirt trägt bei einem Unfall, der erhält ZURECHT eine Schadensminderung. Ganz ehrlich.
Sehe ich anders.

Solange es keine gesetzlichen Auflagen gibt die das Tragen bestimmter Schutzkleidung (z.B. Helm auf Moped) vorschreiben, sind Schadenersatzforderungen für nicht selbst verschuldete Unfälle nach meinem Rechtsempfinden vollständig anzuerkennen.

Fußgänger könnten auch Ganzkörper-Stahlanzüge tragen und so Verletzungen beim Angefahrenwerden vorbeugen, dass verlangt auch keiner. Solange es also gesetzlich nicht vorgeschrieben ist z.B. einen Rückenprotektor zu tragen kann mir daraus auch keiner einen Strick drehen.

V.G. soll nicht zum Ausdruck bringen das ich das Tragen von angemessener Schutzkleidung auf einem KRAD für abdingbar halte! Im Gegenteil, ich in ausdrücklicher Befürworter des Tragens von Schutzkleidung!
 
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Supergixxer
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siehe Pago...

zudem ist es ja nun völlig unerheblich ob es sich um eine SSP oder einen Roller handelt wenn man eine Bodenprobe nimmt.

Wie will man das regeln? Der Sportlerfahrer, der sich bei 50 in der Stadt hinlegt und nicht komplett in Leder gehüllt war bekommt eine Mitschuld, beim Rollerfahrer sind dann T-Shirt und Badelatschen bei ebenfalls 50 OK?
Hier eine Sinnvolle Vorschrift zu erstellen ist wegen der Vielfältigkeit der Gerätschaften und Anwendungszwecke praktisch kaum durchführbar, eine wischi-waschi Regel ala "..bei benutzung motorisierter 2-Räder ist geeignete Schutzkleidung zu tragen.." bringt auch nicht wirklich was.

Also bleibt es wie es ist, es wird bei Einzelfallentscheidungen bleiben.
 
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