Die Fahrtenbuchauflage

Diskutiere Die Fahrtenbuchauflage im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; mit freundlicher Unterst?tzung der Rechtsanw?lte Zipper & Coll. Vervielf?ltigung, auch Auszugsweise,nur mit ausdr?cklicher Genehmigung Dieser...
S

Sam

Racegixxer
Themenstarter
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
Als Ausgangspunkt ist festzuhalten, da? im deutschen Verkehrsrecht eine Halterhaftung nur f?r den ruhenden Verkehr normiert ist, ? 25a StVG, im flie?enden Verkehr haftet nur der Fahrer selbst.

Halter im verkehrsrechtlichen Sinn ist dabei derjenige, der die wesentlichen Kosten des Fahrzeugs bestreitet und die Verf?gungsgewalt ?ber das Fahrzeug aus?bt, regelm??ig (aber nicht zwingend) derjenige der im Fahrzeugschein steht.

Bei Verst??en im flie?enden Verkehr wird daher regelm??ig versucht den Fahrer zu ermitteln. Wie sogleich dargelegt wird, besteht zur zeitnahen Ermittlung sogar eine Pflicht.

Allein durch die Angabe, er berufe sich auf sein Aussageverweigerungsrecht oder er k?nne sich nicht mehr erinnern wer gefahren ist, ist der Halter nicht schon aus dem Schneider.
Denn l??t sich der Fahrzeugf?hrer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht feststellen kann die Verwaltungsbeh?rde gegen den Halter nach ?31 a StVZO eine Fahrtenbuchauflage verh?ngen.

Diese Ma?nahme ist auch rechtm??ig und stellt insbesondere keine Umgehung oder eine verbotene Analogie zu ? 25a StVG da. Die Fahrtenbuchauflage dient gerade keinem repressiven Zweck, sie ist keine Sanktionsma?nahme sondern dient der Abwehr von Gefahren f?r die Sicherheit und Ordnung des Stra?enverkehrs.

Ist f?r ein Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage bestimmt, so mu? der Halter f?r jede einzelne Fahrt vor deren Beginn den vollst?ndigen Namen sowie die Anschrift des Fahrzeugf?hrers, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Datum Uhrzeit und Beginn der Fahrt dokumentieren.
Nach Beendigung der Fahrt sind unverz?glich (also ohne schuldhaftes z?gern) das Fahrtende mit Datum und Uhrzeit einzutragen. Die jeweiligen Eintr?ge sind mit der Unterschrift des Fahrzeugf?hrers zu best?tigen.

Das Fahrtenbuch ist der zust?ndigen Beh?rde jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Die Fahrtenbuchauflage wird regelm??ig f?r die Dauer von 6 Monaten verh?ngt, bei erstmaliger Verh?ngung meist nur f?r das Fahrzeug, mit dem der Versto? begangen wurde.

Da die Fahrtenbuchauflage nicht personen- sondern fahrzeuggebunden ist versucht der ein oder andere schlaue Halter durch „Verkauf“ seines Fahrzeugs diese zu umgehen. Auch wenn dies mit erstaunlicher Regelm??igkeit in der t?glichen Praxis immer wieder funktioniert sei hier darauf hingewiesen, da? es der Beh?rde jederzeit m?glich ist ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge zu bestimmen. Erf?hrt die Beh?rde also von dem Umgehungsversuch, gilt der Satz „au?er Spesen nichts gewesen“.

Da die Fahrtenbuchauflage ein Mittel der Verwaltung ist, mu? diese auch stets verh?ltnism??ig sein. An dieser Stelle stellt sich dann regelm??ig die Frage, wie schwer den ein Verkehrsversto? sein mu? um in die „Gefahr“ der Fahrtenbuchauflage zu kommen.

Das OVG M?nster hat hier in einem nicht rechtskr?ftigen Urteil vom 29.4.1999 (Az 8 A 699/97) entschieden, da? „schon die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die nach Anlage 13 zur Verordnung ?ber die Zulassung von Personen zum Stra?enverkehr (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) vom 18. August 1998 mit einem Punkt zu bewerten ist (…) die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem?? ? 31a StVZO“ rechtfertigt „ohne da? es auf besondere Umst?nde des Einzelfalles, namentlich die Gef?hrlichkeit des Verkehrsversto?es, ankommt“.
M.a.W. bedeutet dies, da? zun?chst bei allen Verkehrsverst??en, die mit mindestens einem Punkt geahndet werden die Fahrtenbuchauflagedroht.
Aber auch schon bei geringeren Verst??en wurden vereinzelt Fahrtenbuchauflagen verh?ngt. In solchen F?llen empfiehlt sich auf jeden Fall die ?berpr?fung durch einen Anwalt.

Weiter sind in der Verh?ltnism??igkeitspr?fung auch die Umst?nde der Ermittlungen des Fahrers zu ber?cksichtigen.
Die Beh?rden m?ssen in sachgerechtem und rationalem Einsatz unter Anwendung der ihnen zur Verf?gung stehenden Mittel und unter Aus?bung des ihnen zustehenden pflichtgem??en Ermessens diejenigen Ma?nahmen getroffen haben, die in gleichgelagerten F?llen erfahrungsgem?? zum Erfolg, also zur Ermittlung des Fahrers, gef?hrt haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. 12. 1993 - 11 B 113.93 -, JURIS; NJW 1987, 1104 = Buchholz 442.16, ? 31a StVZO Nr. 18 jeweils m.w.Nachw.).
Hierf?r ist der Halter zeitnah (also so bald wie m?glich) ?ber den Versto? zu unterrichten und zu befragen.

Regelm??ig wird hier bei privaten Haltern, die keinerlei Dokumentationspflichten ?ber ihre Fahrten unterliegen, eine Frist von 2 Wochen als angemessen erscheinen. Als zu lang kann eine 6 Wochen Frist gesehen werden (OVG M?nster VR 77 146). Nach Verstreichen dieser Frist wird von dem Betroffen Halter nicht mehr verlangt werden k?nnen, da? er sich l?ckenlos an alle in der Vergangenheit liegenden Fahrten zu Erinnern vermag. Es mu? anzunehmen sein, da? selbst bei einem aussagewilligen Halter die Erinnerung bei die 2 Wochen Frist ?berschreitenden Zeitr?umen derart verbla?t sein kann, da? er den Fahrzeugf?hrer nicht mehr mit hinreichender Bestimmtheit anzugeben vermag (vgl. BVerwG, Buchholz 442.16 ? 31a StVZO, Nr. 5, S. 9f. = StVE ? 31aStVZO Nr. 7; DAR 1987, 393).
Dogmatisch wird man hier ins Feld f?hren m?ssen, da? durch die in die L?nge gezogenen Untersuchungen der Betroffene in seiner Verteidigung behindert wird, es liegt ein Versto? gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs. 4 GG) vor.

Wird die 2 Wochen Frist nicht eingehalten ist ein Versto? hiergegen auch dann unbeachtlich, wenn positiv festgestellt werden kann, da? auch die rechtzeitige Unterrichtung des Halters nicht zu einem Ermittlungserfolg gef?hrt h?tte weil dieser nicht kooperationsbereit war (vgl. BVerwG, Buchholz 442.16 ? 31a StVZO Nr. 5 S. 9f.; StVE ? 31a StVZO Nr. 7; DAR 1987, 393), wenn also, m.a.W. das Fristvers?umnis nicht urs?chlich war. Dies ist aber nicht schon dann der Fall, wenn sich der Halter auf ein ihm zustehendes Aussageverweigerungsrecht beruft. Denn in einem solchen Fall besteht von vorneherein schon keine Mitwirkungspflicht.

Ausnahmen von dieser 2 Wochen Frist sind allerdings bei solchen Personen zu machen, bei denen der Versto? in Zusammenhang mit ihrer gesch?ftlichen T?tigkeit steht. Argumentiert wird in solchen F?llen, es entspreche sachgerechtem kaufm?nnischem Verhalten, da? Gesch?ftsfahrten allein schon mit Hinblick auf Buchf?hrungs- und Aufbewahrungspflichten, aber auch aus steuerlichen Gesichtspunkten, l?ngerfristig dokumentiert werden (StVE ? 31a StVZO Nr. 40).
mit freundlicher Unterst?tzung der Rechtsanw?lte Zipper & Coll.
Vervielf?ltigung, auch Auszugsweise,nur mit ausdr?cklicher Genehmigung

Dieser Artikel ist auch in unserer Wissensdatenbank dauerhaft gespeichert
 
Zuletzt bearbeitet:
Mr.X

Mr.X

,,il maleducato"
Dabei seit
06.12.2005
Beiträge
4.127
Ort
Koblenz
Motorrad
GSX-R 600 K4
das ist definitiv zuviel zum lesen. :D

gibbet das auch in kurzform? :D
 
freerider888

freerider888

Supergixxer
Dabei seit
19.11.2006
Beiträge
672
Ort
Bottrop
Motorrad
2 Zylinder+Trockenk.
d.h. auf deutsch ?fr normal?

also ich versteh da echt ma nicht viel ....
 
slowly

slowly

Megagixxer
Dabei seit
10.12.2005
Beiträge
3.021
Ort
Weilheim (Bochum)
Motorrad
Yamaha R6 RJ11
Denke wenn du betroffen bist, wirst das schon verstehen!!! :D :D :D

Danke Sam! ;)
 
S

Sam

Racegixxer
Themenstarter
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
@Mr.X: Nat?rlich gibt es das auch in Kurzform, dann ist es aber mehr als unvollst?ndig.
Die Artikel die ich hier ver?ffentliche sollen zum Nachschlagen dienen und es vermeiden, dass immer wieder diesselben Fragen gestellt werden.

Im ?brigen, obiger Beitrag ist schon gerafft, zu dem Thema gibt es noch einiges mehr zu sagen, die Rechtsprechung hierzu ist ?u?erst umfangreich...

@freerider: wenn du mir sagst was du nicht verstehst will ich gerne versuchen deine schwierigkeiten zu beseitigen. ich halte den text eigentlich an sich f?r allgemein verst?ndlich - notwendiges hintergrundwissen nat?rlich vorausgesetzt
 
Zuletzt bearbeitet:
freerider888

freerider888

Supergixxer
Dabei seit
19.11.2006
Beiträge
672
Ort
Bottrop
Motorrad
2 Zylinder+Trockenk.
ja hat sich schon gekl?rt !!! danke f?r die angebitene hilfe!!
 
Thema:

Die Fahrtenbuchauflage

Oben