eigene Videos im Internet

Diskutiere eigene Videos im Internet im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; http://www.heise.de/newsticker/meldung/85443 voooooorsicht:D :eek:
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Sam

Racegixxer
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das man so vids nicht mit dem eigenen haus und kennzeichen ins netz stellt gebietet doch schon der eigene menschenverstand....

wobei ich je nach falllage hier durchaus probleme an einer verurteilung sehen k?nnte
 
Iceman

Iceman

Supergixxer
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Es gibt eben Leute denen ist das nicht bewu?t das es rechtliche
Folgen haben kann, aber ich zweifle auch noch ein bi?chen
daran ob man wegen einem Privatvideo wirklich belangt werden kann!!!
 
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customiXXer

Gast
Naja, ein besseres Beweisst?ck gibt es doch eigentlich garnicht ! Und dies dann noch offensichtlich ins Netz stellt... w?re die Frage ob die das durch den richter als G?ltiges Beweismittel ansehen d?rfen oder nciht ... ?!?!? @ SAM , du bist gefragt :D
 
DonBosco

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Racegixxer
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deswegen hab ich mir ne kameraeinstellung so gebastelt, dass man den tacho ned sieht :D
 
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customiXXer

Gast
deswegen hab ich mir ne kameraeinstellung so gebastelt, dass man den tacho ned sieht :D
Jau, ist ja auch viel vern?nftiger, und wenn man nicht direkt vor seiner Haust?r anf?ngt zu Filmen ist das dann optimal ;) :D

Nur keinen Unfall bauen, dann hilft n?mlich die Kameraeinstellung auch nix mehr :D
 
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Sam

Racegixxer
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Und dies dann noch offensichtlich ins Netz stellt... w?re die Frage ob die das durch den richter als G?ltiges Beweismittel ansehen d?rfen oder nciht ...
Hatten wir die Diskussion nicht schon mal irgendwann irgendwo? Ich sehe da eigentlich erstmal kein gr?sseres Problem das als Beweismittel einzusetzen. Das Band kann ich ja als Augenscheinsbeweis einf?hren solange ich rechtm?ssig an das Band gekommen bin.
Ich sehe da vielmehr ein Problem zu beweisen wer in dem Moment gefahren ist.

Und zu dem Thema Tacho nicht zu erkennen: Wenn ich weiss wie weit der Abstand zwischen 2 Punkten auf dem Band ist kann ich anhand der vergangenen Zeitspanne problemlos die Strecke und damit die Geschwindigkit errechnen. Wurde meines Wissens auch mal von irgendeinem Gericht zugelassen.Da gings, wenn ich mich recht erinnere, um ein Polizeivideo ohne Km/h Messung
 
Iceman

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Supergixxer
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Bleibt trotzdem die Sache mit dem Fahrer noch offen und schon ist man da eigentlich wieder raus!!!
 
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customiXXer

Gast
najurt, wollte auch nicht so ne Diskusion anfangen...

das mit dem Fahrer stimmt wohl !
 
DonBosco

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ausser den clowns, die vorher noch vor das mopped stehen und freundlich in die cam grinsen...

nicht selten zu sehen bei den videos im I-net

aber so viel ich weiss d?rfen die bullen das video dir nur abnehmen in einem doch recht starchen verdachtsfall von gef?hrdung im strassenverkehr oder wie sich da auch immer nennt....

weil das ja sonst dein privatzeugs is und auch ein bullenausweis nicht ne freikarte ist zum gegenst?nde beschlagnahmen.
also wenn ich normal in ne kontrolle komme und die cam montiert hab, aber die polizisten mich nicht gesehen haben, wie ich zu schnell gefahren sind, dann d?rfen die das band doch nicht anschauen.....

oder wie siehst du das Sam?

w?r schon noch interessant, da ich doch ?fters mal mit der cam rumfahre und da kanns schon sein, dass ich in ne kontrolle komme.
 
barney

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Du verwechselst da jetzt 2 Dinger. Die Cam d?rfen sie Dir meines Erachtens nach nicht abnehmen ohne konkrete Verdachtsmomente.

Wenn Du das Video allerdings selber ins Internet stellst, dann kann hat die Polizei die entsprechende Handhabe dieses Material zu verwenden - Du hast es der ?ffentlichkeit ja zur Verf?gung gestellt.

Bez?glich Fahrer: Wozu gibt es Lenkererhebungen? Die Beweislast ist beim KRAD-Besitzer, nicht bei der Polizei ...

LG Bernhard
 
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da kann man eigentlich nur selber schuld sagen kopfsch?ttelttu
 
DonBosco

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@barney

ist mir schon bewusst, dass es zwei verschiedene sachen sind.

wolte nur das andere eben auch noch wissen. dass sie das video brauchen k?nnen wenn mans der ?ffentlichkeit zur verf?gung stellt is schon klar.
 
J

JONNYDUCK

Gast
In einer Kontrolle w?rde ich schnelstm?glich den Helm abziehen und ihn ?ber die Cam st?lpen :D , so kann man event. ?rger aus dem Wege gehen.

Wenn as Video schon im I-net ist .... na dann selbst Schuld, denke das wird in vielen Foren diskutiert und sollte jedem bewusst sein, es kann also niemand sagen er h?tte es nicht gewusst (ausser derjenige wohnt hinterm Mond)

"NO RISK, NO FUN" :cool:
 
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Sam

Racegixxer
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aber so viel ich weiss d?rfen die bullen das video dir nur abnehmen in einem doch recht starchen verdachtsfall von gef?hrdung im strassenverkehr oder wie sich da auch immer nennt....

weil das ja sonst dein privatzeugs is und auch ein bullenausweis nicht ne freikarte ist zum gegenst?nde beschlagnahmen.
Ich find das eigentlich eine ganz interessante Problemstellung und weiss da auch pauschal keine Antwort drauf.

Ich denk nun einfach mal "laut" dr?ber nach, Einw?nde und Gegenargumente sind nat?rlich herzlich willkommen.

Die Wegnahme des Videobandes stellt einen Eingriff in das Grundrecht der informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen.
Dieser Eingriff bedarf somit einer Rechtsgrundlage.
Rechtsgrundlagen f?r Ma?nahmen der Polizei finden wir einmal in der StPO f?r repressive Ma?nahmen und einmal in dem Polizeigesetz des jeweiligen Landes f?r pr?ventive Ma?nahmen.

Gehen wir mal der Einfachheit halber von einem besonderst r?cksichtslosen Vorgehen des Bikers im Stra?enverkehr aus, so dass eine Straftat zu bejahen ist.
Die Beschlagnahme soll nun seine ?berf?hrung erm?glichen, also handelt es sich um eine repressive Ma?nahme, also m?ssen wir in die StPO schauen.

Die Beschlagnahme ist in ? 94 StPO geregelt.
Danach kann jede bewegliche Sache weggenommen werden wenn diesem Gegenstand eine potentielle Beweisbedeutung zukommt.
Beweismittel sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen die unmittelbar oder mittelbarf?r die Tat oder ihre Begehung Beweis erbringen.
Es muss also die M?glichkeit bestehen, dass der Gegenstand zu Untersuchungszwecken verwendet werden kann.

Unterm Strich kommt es also darauf an, ob der Polizist einen Anfangsverdacht hat und diesen auch begr?nden kann.
Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tats?chliche Anhaltspunkte f?r Straftaten vorliegen. Zureichende tats?chliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die M?glichkeit einer strafbaren Handlung besteht.

Liegen diese Voraussetzungen vor, dann besteht nur noch der Verh?ltnism??igkeitsgrundsatz im Raum.
M.a.W. die Beschlagnahme muss in einem angemessen Verh?ltnis zur Schwere und Bedeutung der Tat stehen.

Ber?cksichtigt man nun, dass die Verkehrstatbest?nde zum Schutze der Allgemeinheit vor den Gefahren des Stra?enverkehrs geschaffen sind und das auf der anderen Seite ein f?r den Betrieb der Kamera unwesentliches Teil, ein Magnetband von nur ein paar ? Wert steht, wird die Verh?ltnism??igkeit wohl regelm?ssig gewahrt sein.

Auch liegt kein Beschlagnahmeverbot, ? 97 StGB, vor.

Ebenso wird das Band wohl kaum in den Bereich absolut gesch?tzter Rechtsg?ter oder den engeren Intimbereich des Betroffen (hierunter Fallen zB Tagebuchaufzeichnungen) fallen.

Alles in allem mal wieder eine Einzelfallfrage. Aber von einem grunds?tzlichen Verwertungsverbot w?rde ich nicht ausgehen.
 
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