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AG D?SSELDORF Urt. v. 26.09.2006, Az.: 21 C 6875/05
Wohl f?r viele hier ein interessantes Urteil
Wohl f?r viele hier ein interessantes Urteil
Quelle: adac.deEin Navigationsger?t, das nicht fest im Fahrzeug eingebaut ist, ist
nicht vom Versicherungsschutz des ? 12 AKB umfasst, so dass im Falle
der Entwendung von der Versicherung kein Ersatz des Schadens zu lei-
sten ist.
Aus den Gr?nden: ...Bei dem vom Kl?ger angezeigten Ver-
lust seines mobilen Navigationsger?tes mit Speicherkarte, das ent-
wendet worden sein soll, handelt es sich nicht um einen erstattungs-
pflichtigen Schadensfall im Sinne von ? 12 AKB in der Fassung vom
01.04.2005, die Grundlage des Versicherungsvertrages der Parteien
sind. Nach ? 12 III AKB umfasst die Versicherung auch Zubeh?rteile,
soweit sie im Fahrzeug nachtr?glich eingebaut oder nachtr?glich
durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. An einem nach-
tr?glichen Einbau bzw. einer nachtr?glichen festen Verbindung fehlt
es indes im Hinblick auf das mobile Navigationsger?t der Kl. Dieses
Ger?t konnte lediglich mittels einer Saughalterung befestigt wer-
den...