Entwendung eines nicht fest eingebauten Navigationsger?tes

Diskutiere Entwendung eines nicht fest eingebauten Navigationsger?tes im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; AG D?SSELDORF Urt. v. 26.09.2006, Az.: 21 C 6875/05 Wohl f?r viele hier ein interessantes Urteil Quelle: adac.de
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Sam

Racegixxer
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AG D?SSELDORF Urt. v. 26.09.2006, Az.: 21 C 6875/05

Wohl f?r viele hier ein interessantes Urteil

Ein Navigationsger?t, das nicht fest im Fahrzeug eingebaut ist, ist
nicht vom Versicherungsschutz des ? 12 AKB umfasst, so dass im Falle
der Entwendung von der Versicherung kein Ersatz des Schadens zu lei-
sten ist.

Aus den Gr?nden: ...Bei dem vom Kl?ger angezeigten Ver-
lust seines mobilen Navigationsger?tes mit Speicherkarte, das ent-
wendet worden sein soll, handelt es sich nicht um einen erstattungs-
pflichtigen Schadensfall im Sinne von ? 12 AKB in der Fassung vom
01.04.2005, die Grundlage des Versicherungsvertrages der Parteien
sind. Nach ? 12 III AKB umfasst die Versicherung auch Zubeh?rteile,
soweit sie im Fahrzeug nachtr?glich eingebaut oder nachtr?glich
durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. An einem nach-
tr?glichen Einbau bzw. einer nachtr?glichen festen Verbindung fehlt
es indes im Hinblick auf das mobile Navigationsger?t der Kl. Dieses
Ger?t konnte lediglich mittels einer Saughalterung befestigt wer-
den...
Quelle: adac.de
 
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JONNYDUCK

Gast
... also wenn der Halter verschraubt ist, w?rde die Versicherung zahlen !?!?
 
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Sam

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wohl nicht wenn zwar der halter fest verschraubt ist aber das navi auf den halter nur aufgesteckt ist, den dann fehlt wiederrum die feste verbindung.
 
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Entwendung eines nicht fest eingebauten Navigationsger?tes

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