Fahrtenbuchanordnung bei versp?teter Nennung des Verantwortlichen

Diskutiere Fahrtenbuchanordnung bei versp?teter Nennung des Verantwortlichen im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 15. Januar 2007, www.beck.de
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VG Trier: Rechtm??ige Fahrtenbuchanordnung bei versp?teter Nennung des f?r eine Ordnungswidrigkeit verantwortlichen Fahrzeugf?hrers

Eine Fahrtenbuchanordnung ist rechtm??ig, wenn der f?r eine Ordnungswidrigkeit verantwortliche Fahrzeugf?hrer der zust?ndigen Beh?rde erst benannt wird, nachdem dieser wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverj?hrung nicht mehr belangt werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier mit Beschluss vom 08.01.2007 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden (Az.: 2 L 1001/06.TR, nicht rechtskr?ftig).

Der Entscheidung lag der Antrag einer Firma aus dem Wittlicher Raum gegen eine sechsmonatige Fahrtenbuchanordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu Grunde. Diese war ergangen, nachdem die Antragstellerin der Beh?rde den Namen des f?r eine Geschwindigkeits?berschreitung verantwortlichen Fahrers eines Baustellenfahrzeugs zun?chst nicht bekannt gegeben hatte. Erst nach Eintritt der dreimonatigen Verfolgungsverj?hrung benannte sie diesen unter dem Druck der im Raume stehenden Fahrtenbuchauflage.
Rechtzeitige Mitwirkung des Fahrzeughalters entscheidend
Der Landkreis sah von dem Erlass der Fahrtenbuchanordnung dennoch nicht ab. Zu Recht, so die Richter. Der Sinn und Zweck der Fahrtenbuchanordnung nach ? 31a StVZO liege darin, aus Gr?nden der vorbeugenden Gefahrenabwehr die Ermittlung von Fahrzeugf?hrern zu erleichtern, die durch ihr Verhalten die Allgemeinheit gef?hrdeten. Wegen der drohenden Verfolgungsverj?hrung komme es dabei gerade auf die rechtzeitige Feststellung des Fahrers und mithin auf die rechtzeitige Mitwirkung des betreffenden Fahrzeughalters an.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 15. Januar 2007, www.beck.de
 
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