Führerschein an Ort und Stelle beschlagnahmt

Diskutiere Führerschein an Ort und Stelle beschlagnahmt im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Letztes Jahr wurde mir an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen...Folgendes hat sich zugetragen: Ich bin mit meiner ZX7R etwas schnell...
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CorriDOHC

Großgixxer
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Letztes Jahr wurde mir an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen...Folgendes hat sich zugetragen:

Ich bin mit meiner ZX7R etwas schnell unterwegs gewesen und habe dann einen LKW überholt, die Linie war allerdings durchgezogen...von vorne ist ein PKW gekommen. Hinter mir war ein Videofahrzeug der Rennleitung, welches ich leider nicht wahrgenommen habe...Als ich dann nach links von der Bundesstraße abgebogen bin, stand neben mir auf einmal ein BMW, ein Typ ist rausgesprungen und hat mir während ich leicht rollte den Zündschlüssel umgedreht und rumgeschrien als wenn sonstwas passiert war...Mir wurde zur Last gelegen das ich 1. zu schnell war und 2. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe...Interessant war, dass sich keiner der Beamten vorgestellt hat und ich nichtmal unterlagen über das einziehen vom Lappen bekommen habe...da stand ich also mit meinem Mopped ohne irgendwelche Unterlagen und ab dann ohne Führerschein...zu der Zeit habe ich noch im Schichtdienst 30km weit weg gearbeitet mit teilweise Doppelschichten an einem Tag und schlechten Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel, soll heißen, dass Freunde, Bekannte, Eltern und meine Süße mich ständig hin und her kutschieren mussten...

Nachdem ich und mein Anwalt jedoch das Video angesehen haben wurde ersichtlich, dass zwar ein PKW von vorne gekommen ist, jedoch genug Platz war und dieser auch nicht ausweichen musste, wie die Polizei behauptet hat. Eher war es so, dass man auf dem Video sogar sieht, dass der PKW einen schlenker in meine Richtung macht...es hat sich auch nie ein Zeuge gefunden, der sich gefährdet gefühlt hat...

Ergebnis: Nach 3 Monaten durfte ich meinen Lappen wieder abholen und die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde fallen gelassen...

Jetzt ist die ganze Geschichte jedoch noch zum Landkreis gegangen: Dieser wirft mir zu schnelles Fahren und Überholen im Überholverbot vor: 2 Monate Fahrverbot (abgegolten durch die 3 monatige Entziehung), 4 Punkte und 749€...mein Anwalt hat jedoch Einspruch eingelegt, da er der Meinung ist, dass das Zivilfahrzeug durch hinterherfahren bei einem Motorrad niemals die richtige Geschwindigkeit ermitteln kann...mal abwarten was da kommt...

Und das alles nur, weil ich schnell zu nem VW-Treffen wollte :) Der Tag war danach natürlich gelaufen...

Was ich damit sagen will: Oft fällt auf, dass Motorradfahrer recht knapp überholen. Für Motorradfahrer ist dies, rein vom Gefühl her, oft im normalen Bereich, war ja noch genug Platz...Aber bitte seit vorsichtig: Für die Rennleitung oder andere Verkehrsteilnehmer kann dies oft schon eine Gefährdung sein, die dann so gehandhabt wird...in meinem Fall sollte das auf 1 jährige Entziehung der Fahrerlaubnis rauslaufen, wenn es nach den Beamten gegangen wäre...also immer schön aufpassen...
 
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Racegixxer
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Messungen durch Hinterherfahren sind definitiv erlaubt.
Habe das thema auch bereits durch.

Jedoch müssen dann 20% Toleranz abgezogen werden.
 
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Schon richtig das es erlaubt ist, Problem ist nur, dass man auf dem Video sieht, dass ich mich deutlich vom Auto entferne und die zwischendurch auch wieder Bremsen müssen...Die Messung wird halt angezweifelt...und 20% Toleranz sind ja schon ne Menge...ich warte ab...der Lappen ist mir erstmal wieder sicher und bleibt, dass ich das Wichtigste...

Das Beste ist übrigens: Die Beamten haben an Ort und Stelle gefragt, wie ich denn an der Stelle überholen könnte, man würde ja nix sehen...an der Stelle wo ich überhole, ist jedoch die ganze Straße gut einsehbar...auf dem Video sieht man aber, dass auch die Rennleitung den LKW überholt, jedoch überholen die in einem Tunnel der eine links Kurve macht, d.h. man sieht nur Mauer...die haben wirklich mal gar nix gesehen und hatten auch kein Blaulicht und nix an...Aber: Beamte im Einsatz dürfen das ja
 
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Supergixxer
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Gibt es denn eine rechtliche Grundlage dafür, dass sie dir den Führerschein sofort entzogen haben? Mich würde das interessieren und vielleicht hast du das mit deinem Anwalt mal besprochen.
 
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CorriDOHC

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Es sollte an Ort und Stelle ein Richter angerufen werden, es war aber keiner erreichbar. Daraufhin wurde ein Staatsanwalt angerufen und dieser hat der Beschlagnahmung zugestimmt...kann, in Situationen die als gefährlich gelten, durchaus so gemacht werden...ist aber eher in dem Bereich Drogen/Alkohol gängig...
 
Jonjon

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Also ich kenne einen Sofortigen Einzug nur bei Alkohol /Drogen oder einen Erheblichen eingriff in den Strassenverkehr zb.Geisterfahrt.
Aber eine in "Normale" Gefährdung für normal nicht zur sorfortigen Entziehung der Fahrerlaubnis darüber würde ich mal mit deinem Anwalt sprechen und evtl. Schadensersatz/ Regress fordern !
 
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Wurde aber als schwere Gefährdung und rücksichtslos ausgelegt...
 
Phillip

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§315 I Nr.2d StGB kann bei dir in Frage kommen. Und falls kein Richter zu erreichen ist kann der Staatsanwalt sowie die Beamten vor Ort bei Gefahr in Verzug den Führerschein einziehen.

Ob alles eingehalten wurde kann man als außen stehender natürlich schlecht beurteilen.

Mfg Phillip
 
Jonjon

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Großgixxer
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Wurde aber als schwere Gefährdung und rücksichtslos ausgelegt...

ja es wurde ja nur so ausgelegt also würde ich wie gesagt Regress fordern da die schwere Gefährdung nicht bestätigt bzw bewiesen wurde!
Ich denke dein Anwalt wird dir da schon weiterhelfen könne.
Nachgewiesen wurden dir ja nur zu schnelles Fahren und Überholen im Überholverbot also ist das kein Grund für eine Sofortige Entziehung der FE


Zumal wenn wie du geschrieben hast einer sich an meinem Zündschlüssel vergreifen würde ohne das ich wüsste wieso würde ich ihm meinen Helm in die Fresse schlagen (Headnut^^)
 
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