Führerscheinfrage

Diskutiere Führerscheinfrage im Versicherungen Forum im Bereich Paragraphen, Gesetze & Co.; Hi hatte heute bei der führerscheinstelle was nachgefragt. einige von euch wissen ja noch das ich eine fahrsperre für 1jahr hatte. vor der sperre...
Arlen Ness

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Racegixxer
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Hi

hatte heute bei der führerscheinstelle was nachgefragt.
einige von euch wissen ja noch das ich eine fahrsperre für 1jahr hatte.
vor der sperre hab ich knapp 1jahr mit 34ps hinter mir gehabt und meines wissens brauch ich die zeit nach der pause auch nur mit 1jahr 34ps fahren um dann offen fahren zu können.

jetzt meinte da eine frau angeblich durch die rückerteilung des führerscheins müsste ich nochmal 2jahre 34ps fahren.
mein anwalt war damals aber der selben meinung wie ich, auch die dame die mir damals den führerschein wieder zurückgegeben hat.

auf dem neuen fs stehen hinter meinen A-Klassen keine Angaben vom Datum mehr sondern nur sternchen und es ist nur ganz links am fs-rand ein datum drauf von der rückgabe des führerscheins

nun meine frage, liege ich falsch oder die frau mit der auskunft heute
 
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Max Payne

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Glaub kaum dass hier jemand vom LRA unterwegs ist,also wirst du vermutlich auch keine verlässlige Antwort bekommen.
Anwalt fragen,oder ihn mit der Sache weiter beauftragen.
Oder halt nochmal 2 Jahre mit nem Roller umher fahren :lol:
 
devilson

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Steht das sternchen in feld 10 oder feld 11?
Das Sternchen bedeutet, dass die Fahrerlaubnisklasse mit dem Tag der Aushändigung erteilt wurde.
Steht es in Feld 10, darfste eh offen fahren. In Feld 11 darf kein Sternchen stehen, nur
nen Datum.
Hab das Ding während meiner Probezeit auch mal in Sicherheitsverwahrung geben müssen.
Die Probezeit, bzw "Drossellungszeit", hat sich dadurch nicht verlängert.
 
Arlen Ness

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naja hinter A1 ist nur ein * und bei der kl. A ist auch nur ein * und ganz links am führerscheinrand ist nur ein Datum vermerkt unzwar das Datum von der Rückgabe.

bevor ich ihn abgegeben habe stande hinter A1 dez.2005 und hinter der kleinen A okt 2007 ...
und nun nur noch sept. 2009
 
Frank

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Steht das sternchen in feld 10 oder feld 11?
Das Sternchen bedeutet, dass die Fahrerlaubnisklasse mit dem Tag der Aushändigung erteilt wurde.
Steht es in Feld 10, darfste eh offen fahren. In Feld 11 darf kein Sternchen stehen, nur
nen Datum.
Hab das Ding während meiner Probezeit auch mal in Sicherheitsverwahrung geben müssen.
Die Probezeit, bzw "Drossellungszeit", hat sich dadurch nicht verlängert.
also ich darf automatisch nach den 2 Jahren offen rumgurken? Sehe ich schon richtig?



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Thoto

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Sieht bei mir genau so aus.

Habe mit 18 den PKW-Schein gemacht und mit 20 meinen Mopedschein.

Erst wenn du nen neuen Führerschein beantragt ändern sich die Sternchen in Zahlen.
 
devilson

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Ah sorry falscher Fehler.
Hab mich jetzt in den Feldern geirrt.

Also, das Bundesministerium für Verkehr sagt folgendes aus:

Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten
beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von
nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre
dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines
neuen Führerscheins bedarf es nicht.

Wenn nun also in der Spalte 10 ein "*)" steht, ist das Datum der Ausstellung unter Punkt 14 bindend.
Drum steht da auch "14.(10.)". So spart man sich das Zahlengewirr (wie auf meinem :( )

In Frank´s Beispiel dürfte er dann ab dem 18.07.2010 automatisch unbeschränkt fahren.

In Arlen Ness Fall erst zum September 2011!!
Haben die Dir die Probezeit verlängert oder so??

------------ Dieser Beitrag wurde um 10:40 geschrieben, der vorherige um 10:37. ------------​

Sieht bei mir genau so aus.

Habe mit 18 den PKW-Schein gemacht und mit 20 meinen Mopedschein.

Erst wenn du nen neuen Führerschein beantragt ändern sich die Sternchen in Zahlen.
Weil das Datum der Erteilung des Führerscheines dann ein anderes ist, wie das Datum für die Erteilung der Führerscheinklassen.
 
Arlen Ness

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In Arlen Ness Fall erst zum September 2011!!
Haben die Dir die Probezeit verlängert oder so??
Meine Probezeit habe ich durch die A1 seit dem dez.2007 fertig.
mir wurde nie gesagt das ich durch die fahrsperre eine erneute drosselzeit bekäme und die alte somit ungültig wird sprich A 25kw seit okt 2007 bis aug.2008 wo mir der fs eingezogen wurde.

das ich jetzt durch die rückerteilung nochmal 2jahre dranhängen muss versteh ich nicht, das hat mir mein anwalt damals anders erklärt sowie die frau von der ich den führerschein bekam, sie sagte nämlich "man kann darauf jetzt nicht erkennen wann sie offen fahren können, naja melden sie sich nochmal dann bekommen sie eine karteikarte" oder so ähnlich sagte sie das, die frau vom freitag sagte was ganz anderes was ich nun garnicht verstehe
 
Friese

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@Frank Hast es bald geschaftt! Und immer dran denken schön mit Brille fahren! ;-)



Da würde ich aber nochmal nachfragen!

Sonst stell doch auch mal ein Bild ein. Hast du auch bei PKW * drin stehen?

Aber wie schon gesagt wurde * + 2009 heißt offen fahren erst ab 2011!
 
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Richtig....................

wen sie dir den abgenommen haben fänst du noch mal von vorne an..........Warum???
keine Ahnung ein bekannter von mitr hatte das gleiche Prob........... nach dem er ihn wieder hatte dachte er auch :cool ich darf offen Fahren.................den hamse dann erwischt( maschine Offen) und dann durfte er den Lappen nochmal machen

die verstehn da echt kein Spass mehr.............

aber auch verständlich bei den ganzen Chaoten die sich Biker schimpfen
 
Arlen Ness

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ich hoffe doch das bei denen ein fehler vorliegt, fahr ganz sicher net 4jahre gedrosselt ,das ja ökologischer totalschaden ne 750er 4jahre mit 34ps abzugurken
 
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ich hoffe doch das bei denen ein fehler vorliegt, fahr ganz sicher net 4jahre gedrosselt ,das ja ökologischer totalschaden ne 750er 4jahre mit 34ps abzugurken
Du meinst ökonomischer :D

Haste ne Einspritzer?! Ich glaub die Maschine würde das mehr verkraften als du

4 Jahre wären echt hart...
 
devilson

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such dir ne andere sachbearbeiterin und sag die haben da was vergessen umzutragen ;)
sowas wie ne probezeitverlängerung muss aber auch schriftlich mitgeteilt werden.
ich glaub eher, die hatten keinen bock das nochmal vernünftig zu bearbeiten.
 
Arlen Ness

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das glaub ich nämlich auch ,hab nirgends ein schreiben was darauf hinweist auch vorm gericht hieß es auch nichts davon zwecks verlängerung oder neu machen
naja geh nochmal zum anwalt das wird mir zu doof ,irgendwo denkt an dieser stelle vaterstaat nur vom kleister bis zur tapete

und den ganzen fusch muss ich nun ausbaden
 
S

Sam

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A unbeschränkt darf fahren, wen seit Erteilung der FE (nicht des FS) 2 Jahre vergangen sind. Es wird vom Zeitpunkt der Erteilung der FE gerechnet, § 6 Abs. 2 FEV.
Vorweg: Es ist zu unterscheiden zwischen FS und FE. Die FE berechtigt zur Teilnahme am Straßenverkehr, § 2 Abs. 1 StVG, der FS ist reines Legitimationspapier.

Bekommst du ein Fahrverbot (rglm. Dauer 1 bis 3 Monate) gibt man den FS in amtliche Verwahrung, die FE bleibt aber erhalten. Man darf nur nicht fahren.

Wird die FE entzogen erlischt diese, § 3 Abs. 2 StVG, § 46 FeV.
Die Rückgabe des FS ist hier nur Folge, da im Gegensatz zu oben bereits keine FE mehr besteht.

Wird sie nach Ablauf der Sperrfrist (nicht Fahrverbot) neu erteilt, beginnen auch die damit zusammenhängenden Fristen neu zu laufen. Der FE-Inhaber ist zu behandeln wie wenn er erstamlig eine FE erhalten hätte.

-----------------------

FS = Führerschein
FE = Fahrerlaubnis
 
W

Willow

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@Sam
Danke für die ausführliche Erklärung.
 
Arlen Ness

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großes danke an sam und die anderen ,so wie ihr das alle kennt ist das auch richtig nur bei mir regelt ein anderer sonderfall meine zeit.
war heute auf der führerscheinstelle hab da mit jemanden gesprochen und er war auch sehr freundlich ,sind dann gemeinsam die akte durch und tief im text stand was sehr wichtiges was mir geholfen hat somit darf ich dieses jahr doch noch offen fahren hihi freu mich

endlich erleichterung
danke nochmal an alle

@ admin: thread kann geschlossen werden
 
devilson

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jetzt lass uns doch nicht dumm sterben. lass uns teil haben an deinen neuen erkenntnissen.
is ja nich so das ich neugierig bin..........ich will halt nur alles wissen ;)
 
Arlen Ness

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ich hab zwar ein neuen fs bekommen mit neuem datum aber die fe bleibt trotzdem bestehen, muss jetzt eine karteikarte mitführen die meine ganzen klassen und daten enthält aber zwischen den 2 abe's fällt das nimmer auf

september darf ich dann auch ein großer sein :)
 
devilson

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siehste, geht doch.
die erste schranse wo du warst, die hatte nur keinen bock.
solche leute sind für den schlechten ruf der beamten verantwortlich.
kannst dann ja schon die tage zählen ;)
 
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