S
Sam
Racegixxer
Themenstarter
Der K?ufer eines EU-Reimports hat gegen die sich in Deutschland befindende Vertragswerkstatt des Herstellers keinen direkten Anspruch auf Erbringung von Garantieleistungen.
Verweigert die Werkstatt die Ausf?hrungen von Garantiearbeiten muss sich der K?ufer zun?chst an den Hersteller wenden, der f?r die Durchf?hrung der Garantiearbeiten Sorge tragen muss.
weiter lesen
Verweigert die Werkstatt die Ausf?hrungen von Garantiearbeiten muss sich der K?ufer zun?chst an den Hersteller wenden, der f?r die Durchf?hrung der Garantiearbeiten Sorge tragen muss.
weiter lesen