Hauseinbruch

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X-Hugo

X-Hugo

Supergixxer
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Guten Morgen

OK das Thema hat nicht's mit dem Motorrad zu tun, wenn es nicht passt l?schen.

Also Gestern wurde zwischen 14:30 + 16:00 bei meinem Nachbar eingebrochen,
es sind Flachdach H?user in L Form, sie sind so gebaut das man ein Innengarten
hat, und diese G?rten werden je zwei durch eine Mauer (ca. 2m hoch) getrennt.

Na ja wenn keiner zu Hause ist kann der Einbrecher ohne aufzufallen sich an
Fenster und T?ren zu schaffen machen (die G?rten sind nicht einsehbar)

Die eigendliche Frage:

Jeder hat ja so seine Gartenger?te, wenn ich sie jetzt so offen im Garten habe
w?rde mir die Versicherung Vorsatz vorwerfen ? Ich mein der Einbrecher
kann sich ja bedienen zb. Spaten, Axst usw.

Langsam weiss man nicht mehr wie man sein Hab und Gut sichern soll, die
geladene Waffe ist da ja auch keine L?sung, zumal es vorauszetzung w?re
das man auch zu Hause ist.

Dem Nachbar wurde alles gestohlen was man zu Geld machen kann, also
TV, DVD, Radio, Geldkasette usw. und der Schaden im Haus :eek: alles im Eimer :mad:

Gr?ssle der gr?belnde Hugo
 
V

voodoo44

Supergixxer
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Versicherungstechnisch w?rde ich mal sagen:
Solange du die richtige Versicherung hast d?rfte das kein Problem sein... Nur finde die mal, die haben ja f?r jeden Mist tausend Ausreden, was wann wo und wie ja sowieso nicht durch diese Versicherung gedeckt ist, man h?tte f?r genau diesen Fall Versicherung XYZ mit dazunehmen m?ssen ... :rolleyes:

Das kann man sicher ?ber eine Hausratversicherung versichern, da ist bei den meisten (bei manchen nennt sich das dann "PLUS"-Paket oder so) dann eben auch noch was gegen Diebstahl drin (andere haben es nicht mit drin) - da gibts dann auch so feine Sachen wie Geld ersetzen wenn Schl?ssel verloren, wenn die T?r besch?digt ist gibts bei manchen sogar 24 Stunden lang den Wachschutz ("T?rsteher" hihi) ersetzt.

Also wie gesagt - versichern kann man sowas wie Gartenger?te sicher, ist nur eine Frage der richtigen Versicherung (irgendwelche Richterlichen Urteile lass ich da mal raus - die meisten gelten eh nicht f?r alle [wie bei Urteilen ?blich gelten] oder sie sind eben nicht vom Bundesgerichtshof verabschiedet worden und was das hei?t weis ja jeder - sind jederzeit anfechtbar).
 
Speedgirl

Speedgirl

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Geladene Waffe zu Hause......VERGISS ES !!!!
Das ist vors?tzlich!

F?r das andere hast du ja eine Versicherung welche Dir im prinzip alles ?bernimmt.
 
X-Hugo

X-Hugo

Supergixxer
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Geladene Waffe zu Hause......VERGISS ES !!!!
Das ist vors?tzlich!
Schon klar, mach Dir keine Sorgen ;)

Ich hab halt eben Angst das der/die auch mal bei Uns vorbei schauen, kann
ja sein das der/die sich denken "och so leicht, da schauen wir mal dr?ben rein"

Das wird leider immer mehr, da wo ich wohne stehen nur so Eigenheime, und
es wohnen viele ?ltere Leute da.
 
Junior

Junior

Racegixxer
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Hallo Hugo,
sobald der T?ter ?ber dieMauer geht begeht er eine Vegehen ( Vegehen-- Strafe unter 1 Jahr oder Geldstrafe), wenn er dann irgendwas mit nimmt dann ist es Diebstahl n?chstes Vergehen, so und wenn er dann noch in dein Haus einbricht begeht er Hausfriedensbruch mit Einbruch das Ist ein Verbrechen ( Verbrechen-- Strafe nicht unter 1 Jahr, allein der versuch kann schon ein Vergehen sein.
So das m??te es sein.
 
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