Merkantiler Minderwert auch bei Motorrädern

Diskutiere Merkantiler Minderwert auch bei Motorrädern im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Unter dem Begriff des merkantilen Minderwerts ist derjenige Schaden zu verstehen, der aufgrund eines Unfalls eintritt und der auch durch eine...
S

Sam

Racegixxer
Themenstarter
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
Unter dem Begriff des merkantilen Minderwerts ist derjenige Schaden zu verstehen, der aufgrund eines Unfalls eintritt und der auch durch eine fachgerechte Reparatur nicht wieder beseitigt werden kann.

Aufgrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beim Verkauf eines Motorrads Unfallschäden, die die Bagatellgrenze überschreiten ungefragt dem potentiellen Käufer mitzuteilen.

Erfahrungsgemäß sind Käufer nicht bereit, für ein verunfalltes Motorrad den gleichen Preis wie für ein unfallfreies Motorrad zu bezahlen, auch wenn dieses fachgerecht instand gesetzt worden ist.

Im Schadenfall wird von den Versicherern hingegen regelmäßig der ermittelte merkantile Minderwert nicht bezahlt. Die Versicherer verweisen hier darauf, dass kein Schaden zurückbleibt, da beim Motorrad durch die Reparatur alle Teile ausgetauscht und durch Neuteile ersetzt werden können (schraubbare Teile).

Dieser Abzug ist nicht zu akzeptieren.

Bereits das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 21.02.1992 (Az. 6 S 280/91) hierzu bestätigt, dass der merkantile Minderwert auch bei einem Motorradunfall gerechtfertigt ist.

Quelle: Motorrad-Recht.de
 
Thema:

Merkantiler Minderwert auch bei Motorrädern

Oben