Nachbesserung durch Händler während Gewährleistung. Wie ist die Rechtslage.

Diskutiere Nachbesserung durch Händler während Gewährleistung. Wie ist die Rechtslage. im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hallo zusammen. Nachdem mir hier im Technikbereich schon so wunderbar weitergeholfen wurde, hab ich nun einige rechtliche Fragen. Ich fasse hier...
Nemesis

Nemesis

Kleingixxer
Themenstarter
Dabei seit
29.12.2011
Beiträge
68
Ort
NRW
Motorrad
GSX-R 750 K6
Hallo zusammen.

Nachdem mir hier im Technikbereich schon so wunderbar weitergeholfen wurde, hab ich nun einige rechtliche Fragen.
Ich fasse hier die Fakten nochmal kurz zusammen.

Ich habe eine GSX-R 750 K6 beim Händler gekauft. Der Händler ist ein reiner An- und Verkauf ohne eigene Werkstatt.
Entfernung zu mir ist ca. 120 km pro Strecke, weshalb ich mir das Motorrad habe anliefern lassen.

Ich bin bislang noch keinen einzigen Meter mit dem Bike gefahren, hab aber leider schon den ersten Mangel feststellen müssen.
Im Scheinwerfer hängt die Reflektorblende, die eigentlich mittig vor der Birne sitzen sollte, stattdessen lose im Gehäuse rum.

20120112_231537.jpg

Um zu prüfen ob es vielleicht einfach nur nicht richtig eingeklipst ist, hab ich den Tacho ausgebaut und die Birne rausgeholt.
Dabei musste ich leider feststellen dass einer der Halteklips dieser Blende gebrochen ist. Eine Austauschmöglichkeit sehe ich persönlich nicht, da die Öffnung für die Birne zu klein ist um den Reflektor da raus zu bekommen und entsprechend einen neuen hinein zu bekommen (seht ihr auch so, oder ?).

Sprich hier müsste der komplette Scheinwerfer getauscht werden. Garantie bzw. Gewährleistung muss mir der Händler ja für 12 Monate einräumen.
Bevor ich jedoch mit ihm in Kontakt trete, möchte ich gerne meine rechtlichen Möglichkeiten kennen.

1. Das Motorrad ist nicht angemeldet und ich habe keinen Hänger es zum Händler zu transportieren. Eben aus dem Grund hab ich es ja extra anliefern lassen.
Muss der Händler bei solchen Reparaturanliegen das Motorrad auf seine Kosten holen kommen und anschliessend auch wieder bringen ?
Oder liegt der Transport hin und zurück in meiner Verantwortung ? Ich bin wie gesagt nicht mal 'nen Meter mit dem Ding gefahren. Der Fehler lag also von Anfang an vor.

2. Habe ich ein Anrecht auf einen neuen (gebrauchten) Scheinwerfer oder darf der Händler sowas provisorisch reparieren ? Ich könnte mir vorstellen dass man die gebrochene Halterung provisorisch auch mittels Heisskleber wieder zum Halten bekommen könnte, allerdings ist ja dann bei jedem Birnenwechsel damit zu rechnen, dass es sich sofort wieder löst.
Kann ich auf einen neuen Scheinwerfer bestehen oder was genau darf der Verkäufer da tun ?

3. Ich möchte einen Transport zum Händler nach Möglichkeit vermeiden, vor allem wenn es zu meinen finanziellen Lasten ginge, da das unverhältnismäßig zu den Reparaturkosten wäre.
Kann ich anstelle der Reparatur bzw. dem Austausch des Scheinwerfers auch auf ein finanzielles Entgegenkommen bestehen ?
Wenn mir der Händler den Scheinwerfer bezahlen würde, würde ich mich z.B. auf meine Kosten um einen Einbau kümmern.
Besteht rechtlich diese Möglichkeit oder liegt das frei in der Entscheidung des Händlers ?


Wäre super wenn mir hier jemand rechtliche Hilfestellung geben könnte. Ich möchte vor einer Kontaktaufnahme gerne wissen welche Möglichkeiten mir rechtlich zustehen.


Vielen Dank im voraus.
 
H

Hansafan

Gast
1. Hierzu zitiere ich mich selbst aus deinem anderen Thread:
Man könnte das ganze so konstruieren, dass der Leistungsort für die Primärerfüllung bei dir als Käufer liegt. Dann läge auch der Leistungsort für die Nacherfüllung bei dir. Dann hätte der Verkäufer sich um den Transport zu kümmern. Diese Ansicht steht allerdings auf "wackligen Füßen", der BGH hat diese jedenfalls jüngst abgelehnt (http://lexetius.com/2011,2215). Einige Gerichte (z.B.: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm) sehen es aber so, dass dem Käufer die Kosten des Transports zum Verkäufer nicht auferlegt werden dürfen. Mit anderen Worten: das ist wiedermal umstritten.
Auf die für dich günstige Auslegung würde ich nicht unentwegt setzen, aber im Hinterkopf kannst du die behalten und evtl. auch so beim Händler argumentieren, falls der nicht einsichtig sein sollte (z.B.: Du: "Herr Verkäufer, schauen Sie dochmal in den § 439 Abs. 2 BGB, dort steht doch, dass die Transportkosten nicht der Käufer zu tragen hat." Das ist eigentlich nicht zutreffend, aber der weiß das ja vielleicht nicht. :D

2. Du hast ein Wahlrecht diesbezüglich, ob der Verkäufer das mangelhafte Motorrad reparieren soll oder dir ein anderes, mangelfreies Motorrad liefern soll. Die Neulieferung kann der Händler aber verweigern, weil die Kosten dafür nicht verhältnismäßig wären (§ 439 Abs. 1 und 3 BGB). Auf welche Weise der Verkäufer den Scheinwerfer intakt bringt, steht m.E. nicht in deinem Einfluss. Hauptsache er ist funktionstüchtig bzw. das Motorrad mangelfrei.

3. Die Kaufpreisminderung verlangt die fehlgeschlagene, verweigertete oder unzumutbare (liegt hier nicht vor) Nacherfüllung. Grundsätzlich muss dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung unter angemessener Fristsetzung gewährt werden. Dazu gehören natürlich auch die Reparaturarbeiten (s.o.). Einigen kann man sich natürlich zu allen möglichen Sachen, was aber schriftlich festgehalten werden sollte.


Ich würde den Händler zunächst fragen, wie er bei der Mangelbehebung gedenkt vorzugehen. Gleichzeitig solltest du auf die Transportkosten für dich hinweisen, der wird diesen Fall nicht das erste Mal haben. Lenkt er nicht ein, wirst du tendenziell den Hobel Wohl oder Übel zum Händler bringen und anschließend wieder abholen müssen. Wichtig: immer freundlich, friedlich und zuvorkommend bleiben. Den härteren Ton kann man später anschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nemesis

Nemesis

Kleingixxer
Themenstarter
Dabei seit
29.12.2011
Beiträge
68
Ort
NRW
Motorrad
GSX-R 750 K6
Danke dir. Werd ich beherzigen. :)

Sonst noch jemand 'nen guten Ratschlag für mich ?
 
Matches

Matches

Gixxer
Dabei seit
30.11.2011
Beiträge
192
Ort
Ansbach
Motorrad
Suzuki GSX-R 700 K4
Ja ein gut gemeinter Tipp:

Solltest du mit dem Händler telefonieren/schreiben oder ihm persönlich gegenüber stehen, dann sei ruhig und gelassen.

Meine Taktik dabei ist immer so, dass ich dem Verkäufer (etc.) zuerst mein Anliegen vorbringe, dann zuhöre was der sagt, ihm in aller Ruhe ein Argument für meinen Standpunkt geben und sollte das dann nicht greifen (z.B. der Verkäufer stellt sich quer und verweigert etwas), die "etwas härtere Gangart" einschlagen.

Hatte so 'nen Fall bei Ebay, da war etwas nicht i.O. der Verkäufer wies mich auf seinen Großhändler zurück, der widerrum auf den Hersteller (es konnta ja natürlich keiner was dafür, dass der Hersteller dies und jenes tut) und am Ende hab ich dem Verkäufer gesagt ich wäre bereit mit der Sache zum Anwalt bzw. auch zu Ebay zu gehen. (Die Sache hätte den Anwalt nicht gerechtfertigt, dies sei aber mal dahingestellt) und prompt habe ich ein "Entschädigungs-Angebot" des Verkäufers erhalten.
 
S

Sam

Racegixxer
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet. Das war bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. 11. 2001 (BGBl I, 3138) anerkannt (vgl. Glanzmann, in: RGRK, 12. Aufl., § 633 Rdnr. 17; Staudinger/Peters, BGB, 12. Aufl., § 631 Rdnr. 45). Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich hieran nichts geändert (vgl. Staudinger/Peters, Neubearb. 2003, § 631 Rdnr. 45; Krüger, in: MünchKomm, 4. Aufl., § 269 Rdnr. 45; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 269 Rdnr. 15; ebenso für den kaufrechtlichen Anspruch Jauernig/Berger, BGB, 11. Aufl., § 439 Rdnr. 7; Erman/Grunewald, BGB, 11. Aufl., § 439 Rdnr. 3; Westermann, in: MünchKomm, § 439 Rdnr. 7; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 439 Rdnr. 9).
BGH, Urteil vom 8. 1. 2008 - X ZR 97/05


Die Möglichkeit der Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sach halte ich bei dem vorliegenden Mangel eher für theore. Natur.
 
Nemesis

Nemesis

Kleingixxer
Themenstarter
Dabei seit
29.12.2011
Beiträge
68
Ort
NRW
Motorrad
GSX-R 750 K6
Ich hab vorhin mit ihm telefoniert. Er war sehr freundlich und meinte auch ganz offen dass er den Scheinwerfer bei eBay gekauft hätte und nicht garantieren könnte dass der nicht von vornherein so gewesen ist.
Er würde mir diesbezüglich auf jeden Fall helfen.

Ich hab heute bei Suzuki angefragt und die wollen für 'nen neuen Scheinwerfer 350,- Euro haben.
Hab dem Händler das erzählt und er meinte er würde dann lieber mal versuchen ob er den über Händlerpreise günstiger bekommen würde oder ggf. 'nen guten gebrauchten auftreiben könnte.
Allerdings hätte ich schon lieber 'nen Neuen, wenn der jetzt eh getauscht werden muss. Nachher kommt der mit so 'nem Hongkong-Strahler oder sowas.

Ich hab ihm eben nochmal 'ne Mail geschickt, ob wir uns nicht einfach finanziell einigen können.
Wenn er mir 200-250 Euro überweisen würde, würd ich halt in den sauren Apfel beissen und die Differenz und Einbaukosten selber tragen.
Ich zwar nicht das perfekteste, aber ich glaube so bin ich letztlich am glücklichsten.
Ich muss jetzt noch seine Antwort abwarten, aber so wie er mir eben am Telefon rüberkam, denke ich dass er so fair ist und darauf eingeht.
Ob er mir jetzt für 200 Euro 'nen Nachbau oder 'nen gebrauchten besorgt, oder aber mir das Geld überweist und ich mich selber drum kümmere, macht für ihn letztlich ja keinen Unterschied.
Mal gucken was letztlich dabei rauskommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
xxphoenixx

xxphoenixx

Racegixxer
Dabei seit
16.12.2009
Beiträge
2.179
Ort
nicht da wo du wohnst
Motorrad
GSXR 1000 K7
na dann wünsch ich dir mal viel glück, und hoffe das du dann endlich mit deinem bike glücklich werden kannst ;)
 
Nemesis

Nemesis

Kleingixxer
Themenstarter
Dabei seit
29.12.2011
Beiträge
68
Ort
NRW
Motorrad
GSX-R 750 K6
Danke, den hab ich schon gesehen, aber 250,- Euro für 'nen gebrauchten, wo "2 Halteösen wurden schon mal repariert" mit angegeben ist, find ich sehr unnötig.
Dann lieber für 'nen Hunderter mehr 'nen Neuen.

na dann wünsch ich dir mal viel glück, und hoffe das du dann endlich mit deinem bike glücklich werden kannst ;)
Danke, das hoffe ich auch. :)
 
Matches

Matches

Gixxer
Dabei seit
30.11.2011
Beiträge
192
Ort
Ansbach
Motorrad
Suzuki GSX-R 700 K4
Ja stimmt schon, naja für meine Gixxer gibts in Ebay original-neue falls ich mal einen brauch :)
 
Nemesis

Nemesis

Kleingixxer
Themenstarter
Dabei seit
29.12.2011
Beiträge
68
Ort
NRW
Motorrad
GSX-R 750 K6
Hab ich eigentlich immer eine 14 tägige Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder liegt das frei in der Entscheidung des Händlers ?
 
S

Sam

Racegixxer
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
Wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag (Kauf übers INet) handelt und du von einem Händler kaufst, kannst Du den Vertrag problemlos widerrufen. Meistens innerhalb von 2 Wochen, manchmal auch innerhalb eines Monats. Aber das ginge hier zu weit...
 
Thema:

Nachbesserung durch Händler während Gewährleistung. Wie ist die Rechtslage.

Nachbesserung durch Händler während Gewährleistung. Wie ist die Rechtslage. - Ähnliche Themen

  • Händler für Originalteile SRAD

    Händler für Originalteile SRAD: Hallo, gibt es einen Händler im Netz, der originale SRAD Ersatzteile anbietet? Am besten mit online Ersatzteillisten und Katalogen wie bei Stein...
  • Händler verkauft Rennstreckenmotorrad

    Händler verkauft Rennstreckenmotorrad: Hallo Leute, Ich habe eine Frage, vorab ... ich bin Neuling und ich habe beim Kauf meiner Gixxer eine Inzahlungnahme eines Autos gemacht und ich...
  • Händler verkauft Motorrad ohne Kettenschutz

    Händler verkauft Motorrad ohne Kettenschutz: Hallo, ich hatte im Dezember 2017 ne GSXR-750 beim Händler gekauft. Nun war ich diesen Monat beim TÜV -> Kettenschutz fehlt, Soziusfußhalter...
  • Kann mir Wer Details zur GSXR 750 1996 Gabelfeder geben ?Händler weiss es nicht.

    Kann mir Wer Details zur GSXR 750 1996 Gabelfeder geben ?Händler weiss es nicht.: Ich habs bei einen Händler versucht und der weiss nicht weiter . Wenn ich ihm die richtigen Details geben kann dann bestellt er halt nach denn...
  • Erfahrungen mit diesem Händler

    Erfahrungen mit diesem Händler: Hallo Leutz,hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Händler gemacht??? Motorradland Kraichgau GmbH und Speer Racing GmbH Zweiradhandel...
  • Erfahrungen mit diesem Händler - Ähnliche Themen

  • Händler für Originalteile SRAD

    Händler für Originalteile SRAD: Hallo, gibt es einen Händler im Netz, der originale SRAD Ersatzteile anbietet? Am besten mit online Ersatzteillisten und Katalogen wie bei Stein...
  • Händler verkauft Rennstreckenmotorrad

    Händler verkauft Rennstreckenmotorrad: Hallo Leute, Ich habe eine Frage, vorab ... ich bin Neuling und ich habe beim Kauf meiner Gixxer eine Inzahlungnahme eines Autos gemacht und ich...
  • Händler verkauft Motorrad ohne Kettenschutz

    Händler verkauft Motorrad ohne Kettenschutz: Hallo, ich hatte im Dezember 2017 ne GSXR-750 beim Händler gekauft. Nun war ich diesen Monat beim TÜV -> Kettenschutz fehlt, Soziusfußhalter...
  • Kann mir Wer Details zur GSXR 750 1996 Gabelfeder geben ?Händler weiss es nicht.

    Kann mir Wer Details zur GSXR 750 1996 Gabelfeder geben ?Händler weiss es nicht.: Ich habs bei einen Händler versucht und der weiss nicht weiter . Wenn ich ihm die richtigen Details geben kann dann bestellt er halt nach denn...
  • Erfahrungen mit diesem Händler

    Erfahrungen mit diesem Händler: Hallo Leutz,hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Händler gemacht??? Motorradland Kraichgau GmbH und Speer Racing GmbH Zweiradhandel...
  • Oben