TÜV durch Zulassung in den USA umgehen?

Diskutiere TÜV durch Zulassung in den USA umgehen? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; popcorn ach ne, schon vorbei? :D ne scherz ^^ glaub auch das die umsetzung ziemlich schwierig sein wird, es wär ja interessant wenn uns der...
zotty

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Großgixxer
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popcorn ach ne, schon vorbei? :D

ne scherz ^^


glaub auch das die umsetzung ziemlich schwierig sein wird, es wär ja interessant wenn uns der hamster of death auf dem laufenden halten könnte... würd mich schon interessieren obs da irgendwelche lücken gibt? :p
 
Müllmann

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Supergixxer
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Hey Hamster,

man hat es Dir ja schon sogar mit Weblinks dargestellt. Von meiner Seite aber nochmal:

Wenn ein Fahrzeug einen dauerhaften Standort in der BRD hat, dann unterliegt es auch hiesiger Zulassung. Das gilt z.B. auch für polnische Mitbürger, die hier Gastarbeiter sind. Wird ein Fahrzeug überwiegend in Deutschland bewegt, wohnt und lebt der "faktische Fahrzeughalter" im Inland, so kann er sich nicht darauf berufen "Ich bin ja Pole und fahre auch regelmäßig mit dem Auto nach Polen!"
Wenn das schon nicht funktionieren kann, dann wirst du auch ein ziemliches Problem haben, darzulegen, warum du ein deutsches Motorrad (und das ist ja deine Maschine und bleibt sie auch, wenn Du sie in den USA anmeldest!) hier in der BRD mit US-Zulassung fährst. Du müsstest dein Motorrad quasi formell in die USA aus- und überführen und es müsste dann dort zugelassen werden. Danach würde es dann als US-Fahrzeug wieder nach D kommen - aber wenn es hier blieben soll, müsste es eigentlich auch hier wieder zugelassen werden. Selbst wenn dein Cousin mit seinem US-Motorrad nach Deutschland kommt und die Maschine hier eben nicht nur zum Urlaub bleibt, wird sie hier zulassungspflichtig.

Die Rechtsfolgen sind von der simplen Zulassungs-Owi mal abgesehen, auch ein Anfangsverdacht einer zumindest fahrlässigen Steuerverkürzung nach § 378 AO, wenn nicht sogar einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Sache bei der ersten Kontrolle auffliegt, wenn ein Polizist nur den Hauch einer Ahnung hat.

Du kannst natürlich auf die Hoffnung setzen, dass in deiner Region nie ein US-Fahrzeug kontrolliert wird, weil die Polizisten in deiner Ecke kein Englisch sprechen oder so - aber das wäre mir persönlich zu riskant.

Dann könntest du dir ebenso gut ein Fantasie-Kennzeichen aus Timbuktu an das Mopped klemmen...

Also, Deine Idee kann die dunkle Seite in mir nachvollziehen - aber raten kann ich Dir nicht dazu!
 
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@Müllmann: Da kennst sich jemand verdammt gut aus oder hat "google" sehr genau studiert ^^
 
Müllmann

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Als ich studiert habe, gab es noch kein Google - nur die 7-bändige Gesetzessammlung vom Boorberg Verlag...

Tatsächlich hatte ich selbst schon diese Gedanken. Ich hätte jedoch ein Neufahrzeug günstig in USA gekauft und wollte es hier dann unter dem Alibi eines "Urlaubsfahrzeug" bewegen. Habe den Gedanken dann aber verworfen, denn es ist tatsächlich zu kriminell, als das es einem Polizisten noch durchgegangen lassen wird. ;)
 
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Als die Seite geladen war existierte dein post noch nicht! Danke das sich jemand mal ernsthaft einbringt!
 
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Also ich hab mir da auch schonmal Gedanken drüber gemacht aber eher in Bezug auf PKW.
Und zwar hatte ich auch mal ne dickes Ami Schiff - Chevy G30 5,7l V8 - obwohl das Fahrzeug Euro 1 hatte, hat der deutsche Fiskus das nicht annerkannt, weil Import usw. das hatte zu Folge, dass sie satte 1440€ Steuer im Jahr haben wollten. Unbezahlbar! Ich habe auch einen Onkel in den USA der angeboten hat, dass Fahrzeug bei sich anzumelden.
Das ganze hatte sich dann aber mit Verkauf eh erledigt.

Aber dennoch finde ich das Thema interessant! Oben wurden die Polen angesprochen - sorry soviele Autos mit polnischen Kennzeichen, wie ich hier fahren sehe gibt es im Leben keine Touristen oder Besucher. Da stinkt nach Beschiss: 1. an Steuern 2. an der Verkehrssichheit der Fahrzeug! Und da es so viele sind gehe ich davon aus, das die Rechtsfolge, auch wenn es sie auf dem Papier gibt zu vernachlässigen sind. Wie will man einem ausländischen Mitbürger, der hier zum Beispiel schwarz arbeitet und kein deutscher Staatsbürger ist nachweisen, dass er eben nicht doch nur 6 Monate Urlaub hier macht, oder das Auto von seinem Cousin 10. Grades geliehen hat, weil sein ausnahmsweise kaputt ist!?

Klar - US Kennzeichen ist evtl. zu viel des guten und macht jede Argumentation mit o.g. Gründen schwierig, aber es reicht dann ja doch jemanden in Polen zu kennen - wobei ich lieber Steuern zahle und zum TÜV fahre anstatt mir ne polnisches Kuchenblech ans Bike zu hängen.

Und nur by the way: In Hamburg sieht man doch recht häufig Nobelkarossen oder Amischlitten mit US Kennzeichen...

Also alles in allem sicher zumindest theoretisch verboten - allerdings sehe ich keine großen Risiken darin - ob der Aufwand am Ende lohnt muss jeder selbst entscheiden.

Hoffe, das war jetzt konstruktiv :)
 
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Ok, mein Beitrag hat jetzt vllt nicht viel mit dem Thema zu tun, aber wollte es dennoch mal einbringen.

So langsam fällt es wahrscheinlich auf, wenn du mit 'nem US-Kennzeichen durch die Gegend schäpperst^^

Weil bei uns - bei uns ist ein Militärstützpunkt um die Ecke - werden die US-Kennzeichen mittlerweile auf Deutsche Kennzeichen umgestellt, allerdings gibt es für die Autos trotzdem keine HU & AU. Und wenn die Umstellung vollzogen ist, dann werden viele die "bescheißen" auffallen, weil es halt eigentlich nicht mehr üblich ist.

Ausgabe deutscher Kennzeichen

Ende 2005 wurde von den Militärbehörden entschieden, dass die Lookalike-Kennzeichen keine ausreichende Sicherheit bieten. Deswegen werden seit Dezember 2005 neue Fahrzeuge der US-Bürger mit deutschen Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks ausgestattet, in dem sich die Militäreinrichtung befindet. Auf Wunsch der Fahrzeughalter werden ablaufende Lookalike-Kennzeichen durch die deutschen ersetzt. Betroffen davon sind u.a. folgende Standorte mit den entsprechenden Unterscheidungszeichen:
Kennzeichen Standorte
AN Katterbach Heliport, Barton Barracks und Shipton Kaserne in Ansbach
AS Rose Barracks in Vilseck
BA Warner Barracks und Bamberg Airfield in Bamberg
BB Panzerkaserne in Böblingen
BIR Militärische Einrichtungen in Baumholder, u. a. Truppenübungsplatz Baumholder, Baumholder Airfield
BIT Spangdahlem
DA Dagger Complex in Darmstadt
GAP Sheridan Barracks und Artillery Kaserne in Garmisch-Partenkirchen
GER Germersheim Army Depot in Germersheim
HB Bremerhaven Terminal in Bremerhaven
HD USAREUR Hauptquartier, Hauptquartier des V. US-Korps, Heidelberg Army Airfield, Patton Barracks, Campbell Barracks, Mark-Twain-Village, Patrick-Henry-Village und Nachrichtenkaserne in Heidelberg, Kilbourne Barracks und Tompkins Barracks in Schwetzingen, sonstige Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis
HS NATO Air Base Geilenkirchen in Geilenkirchen
IN Ingolstadt
KL Kaiserslautern Military Community mit allen zugehörigen militärischen Einrichtungen in und um Kaiserslautern
MA AFN Europe und Coleman Barracks in Mannheim
NEA Storck Barracks in Illesheim
NEW Truppenübungsplatz Grafenwöhr in Grafenwöhr
NM Truppenübungsplatz Hohenfels (Oberpfalz)
S Stuttgart Army Airfield, Kelley Barracks, Robinson Barracks und Patch Barracks in Stuttgart
SW Conn Barracks und Ledward Barracks in Schweinfurt
WI Wiesbaden Army Airfield (WAAF) in Wiesbaden

Weiterhin gab es folgende Änderungen:

Eine Mitnahme des Kennzeichens als Souvenir ist nicht mehr möglich; es muss nach Abmeldung stets an die Militärkraftfahrtstelle zurückgegeben werden. Die in Deutschland übliche „Entstempelung“ (Entfernung bzw. Abkratzen der Siegel) wird derzeit nicht praktiziert.

Es werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. wenn zu wenig Platz für normalformatige Kennzeichen besteht) verkleinerte Kennzeichen ausgegeben. Man gleicht sich somit den deutschen Vorschriften an.

Bei Fahrten in das Nicht-EU-Ausland muss ein Nationalitätsaufkleber („D“ oder „EU“) am Fahrzeugheck angebracht werden (bisher „USA“-Aufkleber).

Da die deutsche Polizei nicht mehr auf Anhieb zwischen den Kennzeichen an Fahrzeugen des US-Militärpersonals und deutschen Fahrzeugen unterscheiden kann, erkennt sie US-typische Fahrzeugmerkmale wie getönte Scheiben oder zu laute Auspuffanlagen nicht mehr – wie bisher üblich – als Ausnahmen an und verhängt Bußgelder gegen den Halter. Diese Fahrzeugmerkmale müssen deshalb auf Anweisung der Militärbehörden entfernt werden, oder sie müssen den europäischen Vorschriften entsprechen.

Der letzte Punkt führte zu Kritik durch die betroffenen Personenkreise, da ihrer Meinung nach damit ein Teil ihrer US-amerikanischen Kultur unterdrückt wird
Das bezieht sich zwar nur auf die Fahrzeuge von Fahrzeughaltern aus Militärstützpunkten, aber wenn die alle auf "D" Kennzeichen umsteigen, fällt man meiner Meinung halt mit 'nem "US"-Kennzeichen auf.

Hoffe das war auch konstruktiv ^^
 
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Großgixxer
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Der Wunsch von der Straffreiheit im Straßenverkehr ist bei jedem vorhanden. Aber leider gibt's dafür keine Lösung. Auch das Ami Kennzeichen bringt da nicht viel.
Die einzige Lösung wäre da als Konsul von irgendeinem afrikanischen Staat (gegen einen Unkostenbeitrag versteht sich) den cc oder cd Aufkleber draufzuklatschen. Dann kann man Volltrunken auf ner MotoGP Maschine vor der Polizeiwache Wheelies und Burnouts machen.

Ne spass beiseite: Der Aufwand lohnt sich nicht...
 
H

HanseGixxer

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Der Wunsch von der Straffreiheit im Straßenverkehr ist bei jedem vorhanden. Aber leider gibt's dafür keine Lösung. Auch das Ami Kennzeichen bringt da nicht viel.
Die einzige Lösung wäre da als Konsul von irgendeinem afrikanischen Staat (gegen einen Unkostenbeitrag versteht sich) den cc oder cd Aufkleber draufzuklatschen. Dann kann man Volltrunken auf ner MotoGP Maschine vor der Polizeiwache Wheelies und Burnouts machen.

Ne spass beiseite: Der Aufwand lohnt sich nicht...

Haha da gabs doch mal nen Typen, der sich da irgendeine Insel gekauft hat und sich selbst zum König ernannt hat und dann gegen Kostenbeitrag überall in der Welt Konsulate bzw. Konsule eingestellt hat.
Glaube aber das ganze hat dann nachher einer eingehenden Prüfung nicht standgehalten.
 
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