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Sam
Racegixxer
Themenstarter
Ein Urteil, das uns zweifelsfrei alle freuen wird:
AG Essen, Urt. v. 23.08.2005, Az. 24 C 436/04
Wegen der langen Lebensdauer von Motorradkleidung ist bei der Ersatzberechnung f?r eine unfallbesch?digte und nur 5 Monate alte Motorradkleidung ein Abzug neu f?r alt nicht vorzunehmen.
Aus den Gr?nden:
Ein Abzug neu f?r alt ist hingegen nicht vorzunehmen. Zwar ist grunds?tzlich zutreffend, dass beim Ersatz einer gebrauchten Sache durch eine neue dies zu einer Werterh?hung beim Gesch?digten f?hren kann. Dazu muss sich aber die Werterh?hung f?r den Gesch?digten g?nstig auswirken (Palandt, BGB, Kommentar, 63. Auflage, vor ? 249, Rdnr. 146 m.w.N.). Ber?cksichtigt man hier die lange Lebensdauer von Motorradkleidung einerseits und die kurze Besitzdauer beim Kl?ger andererseits, dann w?rde sich der Ersatz von langlebiger Motorradkleidung nach rund 5 Monaten nicht g?nstig f?r ihn auswirken, da die Kleidung bis dahin zur ?berzeugung des Gerichtes nicht me?bar an Wert verloren hatte.