Von privatperson gefilmt oder geknipst...

Diskutiere Von privatperson gefilmt oder geknipst... im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Nachdem ich nun das zweite mal von einem alten herrn fotografiert oder gefilmt wurde dachte ich ich frag mal nach bei euch was ihr davon haltet...
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InvisibleRider

Minigixxer
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Nachdem ich nun das zweite mal von einem alten herrn fotografiert oder gefilmt wurde dachte ich ich frag mal nach bei euch was ihr davon haltet...

Also das erste mal war als ich eine meiner hausstrecken gefahren bin.( Kirchberg/ Afalterbach) Auf einer schönen passage mit 4-5 tollen kurven bin ich dann ca 3 mal auf und abgefahrn.Es ist dort kein wohngebiet und die höchstgeschwindigkeit habe ich glaube ich auch nicht überschritten da die kurven recht eng sind. Einzig ein paar hundert meter entfernt ist irgend ein Hof oder ähnliches. Von dort aus kam dann auch schon bei der 3ten fahrt der besagte alte mann mit seiner Kamera und hat mich gefilmt oder fotografiert als ich vorbei fuhr.
Daraufhin bin ich dann gleich weitergefahren.

Gestern wieder das gleiche nur diesmal waren wir zu zweit und etwas lauter unterwegs als sonst.. :D
Wieder stand er bei der 3 fahrt da und hat fleisig gefilmt.

Was haltet ihr davon ? Kann er damit was bezwecken ? ich vermute er hat zuviel zeit dieser alte ..... und will evtl. eine Tempo egrenzung oder ein Motorrad verbot mit den videos erreichen?

Was meint ihr darf er das überhaupt? also einen einfach filmen?
 
Heizzer

Heizzer

Supergixxer
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Denke mal der regt sich über den Krach auf, gibt glaub ich auch nen Paragraphen der das unnötige hin und herfahren untersagt, wäre dann ne Ornungswiedrigkeit und zieht ne Gedstrafe nachsich, falls es zur Anzeige kommt. Er muss es aber erstmal beweisen, ist aber auch nicht sonderlich schwer sofern er Datum und Uhrzeit drin hat, also wunder dich nicht wenn du demnächst Post bekommst.
 
H

Herz0g

Kleingixxer
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Hab ich mich auch schon öfter gefragt. Ich denke filmen darf er uns, wenn es für den Privatgebrauch ist (für was auch immer ^^), da man keine Gesichter sieht.
Wenn du jetzt nicht kontinuierlich in der Gegenfahrbahn unterwegs warst oder irgenwelche anderen Gesetzesübertretungen praktizierst und man auf dem Band nicht unbedingt hoert, dass du ohne DB-Killer unterwegs warst, dann sollte es da keine Probleme für dich geben.
Ich glaube einfach, dass er das zur Abschreckung gemacht hat um weiterhin ein ruhiges Rentnerleben führen zu können. Der Hof wird ja nicht umsonst fernab von Wohngebieten sein ;)

Gruß
 
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Keepitreal

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Und dann muss man noch beweisen das DU gefahren bist, was ohne DEINE mithilfe kompliziert werden könnte. Daher würde ich dem ganzen locker eher entspannt entgegen treten. Dazu müsste man noch die Frage stellen wer im das Recht gegeben hat einfach fremde Leute zu filmen.
 
I

InvisibleRider

Minigixxer
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Ja ich denke auch das er sich sorgt um sein rentner dasein...unnötiges umherfahren ist erstens schwer da wir immer nur einmal maximal 2 mal an ihm vorbei gefahren sind. Und das ist beim motorrad sowieso so eine sache mit unnötig umherfahren weil mal erlich wie oft wollt ihr von a nach b kommen und wie oft fährt man um des fahrenswillen...
Ich finde es erlichgesagt eine kleine frechheit zumal dort den ganzen tag kies schlepper im 5min takt unterwegs sind...die machen auch ne menge lärm.
naja hauptsache ich bin mal losgeworden wie langweilig es manchen menschen ist...
 
Xnedra

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Und dann muss man noch beweisen das DU gefahren bist, was ohne DEINE mithilfe kompliziert werden könnte. Daher würde ich dem ganzen locker eher entspannt entgegen treten. Dazu müsste man noch die Frage stellen wer im das Recht gegeben hat einfach fremde Leute zu filmen.
Ich brauche dafür keine Berechtigung... ich darf filmen wen und was ich will... so lange ich diese Videos dann nicht veröffentliche, um damit jemanden zu denunzieren ...

Außerdem kann man den Herrn doch auch verstehen... du wohnst extra mitten in der Pampa, um nicht ständig Lärm um dich herum zu haben und dann kommen diverse Moppedfahrer, die eine Strecke mit ein paar Kurven als ihre persönliche Spielwiese auserkoren haben... Da würde ich mich auch aufregen...
Es hat ja keiner was dagegen, wenn man einmal irgendwo lang fährt, aber warum denn immer 2,3 oder 4 mal...?
Habt ihr so wenige Kurven, dass man immer die gleiche Strecke fahren muss?

Und auch das, was Heizzer sagt, stimmt... unnötiges Hin- und Herfahren ist ne Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden...

Geht einfach mal in euch, ob ihr das so toll finden würdet, wenn ihr dort wohnen würdet...
 
H

Herz0g

Kleingixxer
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Ich finde es erlichgesagt eine kleine frechheit zumal dort den ganzen tag kies schlepper im 5min takt unterwegs sind...die machen auch ne menge lärm.
naja hauptsache ich bin mal losgeworden wie langweilig es manchen menschen ist...
So sehr ich dir beipflichte, kann ich auch seine Ansicht vertreten.
Nur weil da Kiesschlepper rumfahren, die auch laut sind heisst das nicht, dass du da auch laut sein solltest und es noch lauter wird.
Davon abgesehen würd ich mich von Strecken, die von besagten Schleppern stark frequentiert werden fernhalten --> Rollsplit >.<

Gruß
 
I

InvisibleRider

Minigixxer
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naja er ist ja neben eine landstraße gezogen wenn ich es ruhig haben will wohn ich ja auch nicht dort ondern ab vom schuss oder in nem ort wo man langsam fährt.
und wie gesagt das unnötig ist so ne sache in dem fall hat er uns eh nur einmal drauf... und im allgemeinen könnte man behaupten das 95% aller motorradfahrten unnötig sind weil sie kein ziel haben ...aber naja soll mir hier reichen bevor ne riesen diskussion los geht
 
FloW

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Immer ruhig bleiben und doch die Fakten zum "unnötigen hin und herfahren" betrachten:
"Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt..."

Da ihr ausserhalb geschlossener Ortschaften unterwegs seid, könnt ihr die Strecke bis ihr kotzt abfahren ;)
 
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Danke Flow

zumal es keine eigene private Strecke ist und mal ehrlich was tut es zur Tatsache wenn man mehrmals fährt oder wenn 10 andere einmal dort lang fahren, ist doch im Grunde das selbe.
Sowas mit Filmen hatte ich auch schon bin aber dann freundlich zu der Person hin und habe nett gefragt ob er das vor hat was ich vermute. Ihm ging es größten Teils darum das es so Laut sei. Als ich ihn dann aber fragte wie ich bei einem Sportmotorrad den Klang wegbekommen soll da ja Motor und Abgasanlage relativ frei liegen wusste er auch nicht weiter und mal so nebenbei ein Traband kann einen auch auf die Ketten gehen zumal der noch stinkt wie die Hölle
 
Krusty82

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So ein Videomaterial gilt vor Gericht sowieso nicht. Selbst das Datum heißt rein garnichts, denn derjenige könnte schließlich nach jedem Film das Datum oder die Uhrzeit in seiner Cam umstellen damit es so aussieht als ob der gefilmte jede 10 min. auf und ab fährt. Ich würd halt in Zukunft mal schauen ob irgendwo die Cops stehen um dich bei frischer Tat zu ertappen, man weiß ja nie ob er es gemeldet hat und die Cops mal nach dem Rechten schauen wenn es ihnen mal langweilig ist.

Wenn sich allerdings eine Horde Anwohner zusammenschließen kann natürlich irgendwann ein Fahrverbot für diverse Strecken die Folge sein, wär ja nicht das erste mal..
 
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Doom3

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Das Filmen von anderen Personen oder auch Fotografieren stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Daher ist es nicht zulässig (es sei denn, die Leute sind nur zufällig aufs Bild bekommen, wie z. B. bei Landschaftsbildern). Daher hast du einen Unterlassungs- und Herausgabe Anspruch. Da würde der alte Mann staunen :-)
 
Ralph

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Racegixxer
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Immer ruhig bleiben und doch die Fakten zum "unnötigen hin und herfahren" betrachten:
"Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt..."

Da ihr ausserhalb geschlossener Ortschaften unterwegs seid, könnt ihr die Strecke bis ihr kotzt abfahren ;)
Das ist leider falsch. http://www.kanzlei-hoenig.de/specia...-bussgeld-sachen/unnuetzes-hin-und-herfahren/

Zum Fotografieren selber, es geht. Hierzu ist das was Xnedra geschrieben hat vollständig richtig!
Grundsätzlich gilt - befindet sich die Person an einem allgemein öffentlich zugänglichen Ort, so ist es erlaubt oder besser zulässig, sofern sich die Person nicht als Bildmittelpunkt von der Umgebung und des eigentlichen Motivs abhebt.

Alles weitere recht gut beschrieben hier:
http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild
 
Krusty82

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Dem Opa kann keiner was, der hat halt gefilmt und dann ist plötzlich einer mit dem Moped in sein Bild gefahren. Da er es nicht veröffentlicht kann dem keiner was. Als Beweismaterial gilt es allerdings vor Gericht wiederrum nicht. Also drauf gesch....!
 
Keepitreal

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Das ist leider falsch. http://www.kanzlei-hoenig.de/specia...-bussgeld-sachen/unnuetzes-hin-und-herfahren/

Zum Fotografieren selber, es geht. Hierzu ist das was Xnedra geschrieben hat vollständig richtig!
Grundsätzlich gilt - befindet sich die Person an einem allgemein öffentlich zugänglichen Ort, so ist es erlaubt oder besser zulässig, sofern sich die Person nicht als Bildmittelpunkt von der Umgebung und des eigentlichen Motivs abhebt.

Alles weitere recht gut beschrieben hier:
http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild

Du reißt das ganze ziemlich aus dem zusammenhang. Das einzige was auf diesen Fall dem Renter zumindest ein wenig passen könnte wäre:
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG)
Bilder auf denen Personen nur als Beiwerk neben einem Bauwerk oder einer Landschaft erscheinen, dürfen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Person erkennbar, aber in der Aufmerksamkeit des Betrachters weitgehend in den Hintergrund tritt. Auch hier wird bei der Beurteilung der Frage immer auf das Foto selbst abgestellt. Die Größe der abgebildeten Person spielt bei der Beurteilung der Frage des Beiwerks keine Rolle. Auch ein kleines Personenbildnis am Rande eines Bildes kann die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich ziehen. Der Fotograf sollte sich hier immer die Kontrollfrage stellen, ob die Personenabbildung auch entfallen kann, ohne dass sich die Aussage und der Charakter des Bildes verändern würde.


Trifft auf besagten fall aber nicht zu, da der Fahrer des oben genannten Krads Mittelpunkt des Bildes ist und es um nichts anderes geht!

Dazu kommt folgender §:
Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten?
Die vierte und letzte Frage, welche sich der Fotograf vor einer Veröffentlichung der Aufnahme stellen muss: ob die abgebildete Person gegen die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse haben könnte. Denn selbst wenn das Bild entsprechend der oben genannten Vorschriften aufgenommen worden ist, kann nach § 23 Abs. 2 KUG die abgebildete Person ein Interesse haben, dass dieses nicht publiziert wird. In der Rechtsprechung haben sich folgende Fallgruppen herausgebildet, bei denen das Interesse der abgebildeten Person überwiegt und eine Veröffentlichung zu unterbleiben hat

Ich glaube nicht das es im Interesse von "InvisibleRider", dass seine Fotos in diesem Fall veröffentlicht werden.
Anzuwenden wäre das ganze natürlich erst wenn der Rentner mit den Bildern aktiv wird.
 
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Doom3

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Racegixxer
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Das Filmen von anderen Personen oder auch Fotografieren stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Daher ist es nicht zulässig (es sei denn, die Leute sind nur zufällig aufs Bild bekommen, wie z. B. bei Landschaftsbildern). Daher hast du einen Unterlassungs- und Herausgabe Anspruch. Da würde der alte Mann staunen :-)
Das passt schon.
 
motopsycho

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macht euch mal keinen kopf jungens.
das ist ein opa richtig???
der kommt erst bei der 2.-3. runde raus,richtig?
hat er geschimpft oder so?nein!richtig?
so hier die lösung des rätsels!!!!!

1.es ist ein opa,also brauch er etwas bis er an der straße steht(so ab dem 2. mal)
2.er filmt das,weil er ein motorradfan ist und eure action toll findet(filmen)
3.sei doch froh über die videos oder fotos und frag ob du abzüge bekommst.
auf der renne kosten fotos oder videos sogar geld:eek:

soooo spass bei seite....
fahr doch einfach nicht so oft da lang,sorgen würde ich mir da jetzt nicht machen,es sei er springt dir wirklich mal vor wut auf die straße.
musst du selber wissen wie du damit umgehen magst aber ich wäre da jetzt etwas vorsichtiger
 
Pago

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Einfach nicht ständig auf und ab fahren und damit hat sich es. ;)
Würde mir auch aufn sack gehen.....
 
R

Regenbogen

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...
Auf einer schönen passage mit 4-5 tollen kurven bin ich dann ca 3 mal auf und abgefahrn.
...
... ein paar hundert meter entfernt ist irgend ein Hof oder ähnliches.
...
... alte mann mit seiner Kamera und hat mich gefilmt oder fotografiert als ich vorbei fuhr.
...
Was haltet ihr davon ?
...
Während der Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr würde ich dort nicht „üben“ (mehrfach hin- und herfahren).
Manche fühlen sich da in ihrer Mittagsruhe gestört.
Wenn man in einem „hohen Gang“ die Kurven fährt, dann wirkt das Ganze auch nicht so nervig auf die Anwohner.

Anbei noch ne Info vom Ministerium für Umwelt …
Zitat-Beginn:
„…Fahren Sie mit niedrigen Motordrehzahlen (hohen Gängen) und verzichten Sie auf unnötiges Beschleunigen.
Das gilt vor allem für Motorradfahrer!
Mit niedrigen Drehzahlen betrieben, müssten Motorräder nicht lauter sein als ein durchschnittlicher Pkw. …“
Zitat-Ende

Quelle:
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/347/
 
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