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philweaders13
Pocketbiker
Themenstarter
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- 30.07.2018
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Hallo zusammen
Ich bin bereits länger stolzer Besitzer einer GXSR 750 K6. Nun hat mir diese Jahr ein Freund einen Endtopf Yoshimura GP Evo besorgt zum Schnäppchenpreis
Da ich ein sehr vorsichtiger Bürger der Schweiz bin und eigentlich immer alles nach Vorschriften haben möchte - oder zumindest wissen worauf ich mich da einlasse kommt nun meine Frage(n):
- Auf dem Beiblatt von Suzuki Schweiz steht, dass der Endtopf für die CH Typengenehmigungen 6SA366,67,68 und 69 zugelassen sind - diese sind alles 600er. Gab es nie eine Edition Yoshimura für die 750er? Meine CH Typennummer ist die 6SA372.
- In vielen Foren steht, dass der Auspuff nicht eingetragen werden muss wegen der E Nummer, welche auf dem Topf eingraviert ist. Ich würde Nachts etwas besser schlafen, vielleicht auch zwecks Zeitersparnis im Falle einer Kontrolle wenn ich eine Einigungserklärung für meine 750er bekommen könnte. Möglich?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich bin bereits länger stolzer Besitzer einer GXSR 750 K6. Nun hat mir diese Jahr ein Freund einen Endtopf Yoshimura GP Evo besorgt zum Schnäppchenpreis
Da ich ein sehr vorsichtiger Bürger der Schweiz bin und eigentlich immer alles nach Vorschriften haben möchte - oder zumindest wissen worauf ich mich da einlasse kommt nun meine Frage(n):
- Auf dem Beiblatt von Suzuki Schweiz steht, dass der Endtopf für die CH Typengenehmigungen 6SA366,67,68 und 69 zugelassen sind - diese sind alles 600er. Gab es nie eine Edition Yoshimura für die 750er? Meine CH Typennummer ist die 6SA372.
- In vielen Foren steht, dass der Auspuff nicht eingetragen werden muss wegen der E Nummer, welche auf dem Topf eingraviert ist. Ich würde Nachts etwas besser schlafen, vielleicht auch zwecks Zeitersparnis im Falle einer Kontrolle wenn ich eine Einigungserklärung für meine 750er bekommen könnte. Möglich?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.