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Chris#369
Racegixxer
Themenstarter
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Motorrad und Pkw:
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Überholen:
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
Halten und Parken:
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot,
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
Ampel usw.:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
Sonstiges:
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
Umweltschutz:
Quelle: Bußgeldkatalog 2010 geblitzt worden, aktuell und übersichtlich
Stand: 19. August 2010
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
- bis 10 km/h 15,- EUR
- 11-15 km/h 25,- EUR
- 16-20 km/h 35,- EUR
- 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
- 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
- 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
- bis 10 km/h 10,- EUR
- 11-15 km/h 20,- EUR
- 16-20 km/h 30,- EUR
- 21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
- 26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
- 31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
- 41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Überholen:
- Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 70,- EUR, 1 Punkt
- Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR, 1 Punkt
- Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
- Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
- Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
- Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
- Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR
- Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- 100,- EUR, 3 Punkte
- 150,- EUR, 4 Punkte
- mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Halten und Parken:
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot,
- im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR,
- bei Behinderung 15,- EUR
- Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... - 15,- EUR,
- bei Behinderung 25,- EUR
- ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
- Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
- Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR
- Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
- Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
- ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
- Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
- Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
- bis 30 Minuten 5,- EUR
- bis zu einer Stunde 10,- EUR
- bis zu zwei Stunden 15,- EUR
- bis zu drei Stunden 20,- EUR
- länger als drei Stunden 25,- EUR
Ampel usw.:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)
- 90,- EUR; 3 Punkte
- mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
- Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
- vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte
- den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
- behindert 60,- EUR; 3 Punkte
- gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
Sonstiges:
- An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Als Veranstalter: 500,- EUR
- Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
- Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
- Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
- Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
- Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt
- Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
- Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR
- Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
- bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
- bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
- bei einem Kind 30,- EUR
- bei mehreren Kindern 35,- EUR
Umweltschutz:
- Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR
- Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
- Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
- Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
- Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
- Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
- Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt
- Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
- in einer Ein- oder Ausfahrt 75,- EUR, 4 Punkte
- auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130,- EUR, 4 Punkte
- auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte
- Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte
- Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte
- Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt
- Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR
- Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt
- In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR
- An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot
- Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 3 Monate Fahrverbot
Quelle: Bußgeldkatalog 2010 geblitzt worden, aktuell und übersichtlich
Stand: 19. August 2010