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Quelle:Alkoholverbot f?r Fahranf?nger tritt im August 2007 in Kraft
Der Bundesrat hat am 06.07.2007 ein Gesetz gebilligt, das ab August 2007 ein absolutes Alkoholverbot f?r alle Fahranf?nger unter 21 Jahren einf?hrt. Das Alkoholverbot gilt damit auch ?ber den Ablauf der zweij?hrigen Probezeit hinaus, was in der Vergangenheit insbesondere in den F?llen relevant wurde, in denen Jugendliche bereits mit 16 Jahren den Moped-F?hrerschein machten, um nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begr??te die Gesetzes?nderung und regte an, die Regelung bei positiver Entwicklung auf die 21- bis 25-j?hrigen auszuweiten.
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Die jetzt verabschiedete Regelung sieht eine ?nderung des ? 24c StVG vor. K?nftig handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit nach ? 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als F?hrer eines Kraftfahrzeugs im Stra?enverkehr alkoholische Getr?nke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getr?nks steht. Bei Versto? drohen mindestens 125 Euro Bu?geld und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrss?nderkartei. Die Probezeit verl?ngert sich dann zudem von zwei auf vier Jahre. Dar?ber hinaus m?ssen Betroffene ein Aufbauseminar belegen. Sofern eine Alkoholisierung von 0,5 Promille oder mehr vorliegt, gelten auch bei Fahrern in der Probezeit und unter 21-j?hrigen die allgemeinen Regels?tze f?r Verst??e (? 19 II OWiG).
Versicherer begr??en absolutes Alkoholverbot
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Bei positiver Entwicklung wird das Alkoholverbot auf Fahrer unter 25 Jahren ausgeweitet.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 6. Juli 2007.
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