Beschädigung erst jetzt Entdeckt. Was tun?

Diskutiere Beschädigung erst jetzt Entdeckt. Was tun? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Ich hab mir vor ~2-3 Monaten (müsste jetzt nachschauen wann genau) eine gebrauchte SRAD Bj.98 gekauft. Freund war mit zwecks Probefahrt. Ich hatte...
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Ar3s

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Racegixxer
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Ich hab mir vor ~2-3 Monaten (müsste jetzt nachschauen wann genau) eine gebrauchte SRAD Bj.98 gekauft. Freund war mit zwecks Probefahrt. Ich hatte meinen Schein noch nicht.
Gesehen und verliebt, worunter meine Objektivität wahrscheinlich etwas litt. Das beim Frontverbau etwas geklebt war (siehe Bilder) hat man schon gesehen.
Da es mich vor einer Woche gelegt hat (Rutscher auf der rechten Seite) hab ich heute mal angefangen die Verkleidung zu demotieren. Da kam das große, böse, erwachen. Die Frontverkleidung sollte ja eigentlich am Geweih sitzten. Zumindest sind dort 4 Halterungen vorgesehen. Bei meinem Frontverbau sind aber alle Halterungen abgebrochen gewesen (nicht erst durch den Sturz, weil die Löcher wurden verklebt). Somit lastete das Gewicht immer auf dem Kanzelhalter, was meinen gebrochenen Kanzelhalter vor ein paar Wochen erklären würde, und nicht wie wahrscheinlich vorgesehen auf dem Geweih.
Der Kabelbaum schaut auch sehr zusammen gepfuscht aus. Alles mit Isolierband umwickelt (eindeutig nicht ab Werk sondern eigenarbeit) und auch sehr schlecht verlegt.
Meine Frage ist, was soll ich tun? Hab ich irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz vom Vorbesitzer? Beim Kauf meinte er das ihm das Ding mal runtergefallen ist. Kann ich mir aber schwer vorstellen das genau alle 4 Halterungen, und mehr, dann brechen und sonst alles Heil bleibt.
Was meint Ihr dazu?

Grüße, Ares

PS.: Wie heist das Ding wo eben die Halterungen kaputt sind?
 

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_Chris_

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Supergixxer
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Naja, ich würd sagen ... jetzt isses zu spät weil du ja auchn Sturz hattest und er sagen könnte, du hast es geklebt -_- !

Chris
 
Ar3s

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Racegixxer
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Ich hatte beim Kauf aber einen Freund dabei. Der könnte das ja noch bezeugen. Und zwei Tage vor dem Sturz war ich beim Pickerl machen. Da war das ja auch schon geklebt. Die Werkstätte wird sich sicher daran erinnern.
 
stefan_123

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noch keins
würde zum verkäufer gehn, ihn drauf ansprechen sagen, leg mir 300 euro auf die hand
oder anzeige

musst ja nix von deinem unfall erwähnen ;)
 
venom87

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wenn die das bestätigen können, kannst du sicher was machen. Evtl ist der Kaufvertrag sogar ungültig da täuschung / Irrtum ??
 
sauerländer

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lol...
scheisse was für antworten
 
stefan_123

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freilich, seine antwort war die beste, eindeutig :D :D
 
Marc

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steht auf dem kaufvertrag irgendwo gekauft wie gesehen?

schätze mal nicht, das du da ne chance hast.
 
blümchenpflücker

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War er der 1. Besitzer der Maschine?!
Dann kannst du ihn auf jedenfall belangen, weil er den Schaden absichtlich verschwiegen hat.
Wenn er jedoch nicht der 1. Besitzer ist dann haste wohl Pech....dann wirds darauf hinauslaufen, dass er auch nichts davon wusste.
 
Ar3s

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Racegixxer
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Nein, er ist nicht Erst-besitzer. Allerdings hab ich beim Kauf wie ich das geklebe gesehen habe nachgefragt. Da meinte er nur das ihm das Teil mal runtergefallen wäre, was angesichts des Schadens allerdings etwas unglaubwürdig ist.
Im Kaufvertrag steht sowas wie Gekauft wie gesehen. Dennoch ist er verpflichtet mich auf einen Unfallschaden oder andere Schäden hinzuweisen oder?

Afff,.... da war ich wohl einfach zu leichtgläubig. Sowas nennt man das sattes Lehrgeld, oder? :/
 
venom87

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Supergixxer
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Ja ist er, wenn er davon selbst Kenntniss hatte. Das ist ja das Problem das ganze nach zu weisen :/
 
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Racegixxer
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Naja, einen Zeugen hätte ich der beim Kauf dabei war. Auch viele die das Bike nach dem Kauf gesehen haben. Die könnten alle bezeugen das das vorher schon so war, und nicht erst nach meinem Sturz.
Bzw, kann man das alter von so einem Kleber nicht vielleicht irgendwie bestimmen lassen oder sieht ein geschultes Auge nicht wie alt das ungefähr ist?
 
Mindphaser

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Vergiss es ! Zeugen hin, Zeugen her ! Der Vorbesitzter wird abstreiten, dass er es war, der den Schaden verursacht hat und Du kannst es ja auch nicht beweisen. Denn es kann ja auch der Vorvorbesitzer verursacht haben..... Aber ruf doch mal beim ÖAMTC Rechtsschutz an - die helfen Dir auch weiter, wenn Du nicht Mitglied bist (zumindest einmal vorerst)
 
Ar3s

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Racegixxer
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Das ist eine sehr gute Idee. Danke für den Tipp, an das hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Da kann ich den ÖAMTC ja gleich einmal daran erinnern das ich mich vor 3Monaten angemeldet hab bei dennen und bis heute nichts bekommen habe xD
 
Frank

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Racegixxer
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du hast den schaden beim Kauf gesehen und willst nun Geld zurück? Du weisst ja nichtmal ob der Vorbesitzer den Schaden hat selbst repariert oder eine Werkstatt, oder ob er die Maschine sogar so gekauft hatte. Ich denke mal es wäre besser gewesen die nicht zu kaufen, aber der Zug ist ja schon lange abgefahren.
 
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Mr.Speed

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du konntest also sowas wie " Gekauft wie gesehen" lesen und auf den Schaden hat er dich auch hingewiesen?? Wo also ist denn jetzt noch das Problem? Pech gehabt würd ich mal sagen... wenn ihm das Teil "RUNTER GEFALLEN "ist, sprechen wir hier wohl ganz sicher nicht von einem "UNFALL" oder?? Und dann konnteste dir ja selbst ein Bild von dem gekleben Ding machen. Und im Zweifel HÄTTE ICH MEINE FINGER VON DEM BIKE GELASSEN !!!
 
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Willow

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Das Moped ist 12 Jahre alt und der Kauf ein Vierteljahr her. Du hattest damit selbst einen Unfall.

Stell Dir vor Du verkaufst ein ähnliches Bike und nach ein paar Monaten kommt einer der Dir sagt: "ich will Ansprüche anmelden. Kürzlich hatte ich einen Unfall und da ist mir bei der Demontage was aufgefallen."

Arghh, den würde ich vom Hof jagen.

Zu spät.
 
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