K
Kralle
Gast
Ich habe zu dem Thema mal ne Mail an den ADAC geschrieben. Denke das interessiert euch auch:"Bei Tempo 140km/h gilt ein Abstand unter 70m als Dr?ngeln und wird mit ...? geahndet."
mir schrieb:[..]Ich habe in der vergangenen Woche sehr verst?rkt darauf geachtet den Sicherheitsabstand immer einzuhalten. Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
- ich fahre auf der Autobahn mit 130km/h im Sicherheitsabstand hinter jemandem her (keine Geschwindigkeitsbeschr?nkung). Der PKW vor mir h?lt das Rechtsfahrgebot nicht ein und nutzt L?cken in der rechten Fahrspur nicht um mir das ?berholen zu erm?glichen. Ich m?chte aber schneller fahren. Durch den gro?en Abstand wird der Fahrer vor mir aber auch nicht auf mich aufmerksam.
Was hab ich f?r M?glichkeiten dem Fahrer vor mir zu signalisieren, dass ich ihn ?berholen m?chte?
Links blinken sowie Lichthupe gilt als N?tigung und Dr?ngeln. Zu nahes Auffahren ebenfalls.
Durch den gro?en Abstand, denkt der Fahrer vor mir ich m?chte nicht schneller fahren und bleibt links.
Was kann man legal machen???
[..]
Hier die Antwort von der Juristische Zentrale - ADAC-Zentrale M?nchen :
ADAC schrieb:[..]Sie d?rfen und k?nnen nach der StVO Ihre ?berholabsicht mit Lichthupe und Blinken, sogar auch mit Hupen au?erorts anzeigen. Nur der Abstand darf eben nicht unterschritten werden.[..]