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themenstarter
Gast
Moin
Habe folgendes Problem.
Habe auf ebay Kleinanzeige nen Kotflügel inseriert.
Habe den auch direkt verkauft bekommen.
Ich bin dann in die Garage gegangen und wollte den rausholen und versandfertig zu machen.
Dabei ist das Teil von der Werkbank gefallen und auf den Boden gefallen.
Jetzt ist ne dicke Beule drin und massig Kratzer.
Das habe ich dem Käufer geschrieben.
Der beharrt jetzt aber auf Lieferung und faselt was von beiderseitiger Willenserklärung und so...
Ich bin ja teilweise bei ihm aber der Kotflügel ist nun mal kaputt nun und so kann ich das Teil ja wohl kaum abgeben.
Der droht jetzt mit rechtlichen Schritten und will das ich den Kotflügel neu lackieren lasse und ihn dann zuschicke ....
Wie sieht die Rechtslage aus?
Muss ich das machen was er fordert?
Ich bitte um zahlreiche Statements
Habe folgendes Problem.
Habe auf ebay Kleinanzeige nen Kotflügel inseriert.
Habe den auch direkt verkauft bekommen.
Ich bin dann in die Garage gegangen und wollte den rausholen und versandfertig zu machen.
Dabei ist das Teil von der Werkbank gefallen und auf den Boden gefallen.
Jetzt ist ne dicke Beule drin und massig Kratzer.
Das habe ich dem Käufer geschrieben.
Der beharrt jetzt aber auf Lieferung und faselt was von beiderseitiger Willenserklärung und so...
Ich bin ja teilweise bei ihm aber der Kotflügel ist nun mal kaputt nun und so kann ich das Teil ja wohl kaum abgeben.
Der droht jetzt mit rechtlichen Schritten und will das ich den Kotflügel neu lackieren lasse und ihn dann zuschicke ....
Wie sieht die Rechtslage aus?
Muss ich das machen was er fordert?
Ich bitte um zahlreiche Statements