Fehler in der Zulassung

Diskutiere Fehler in der Zulassung im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hey Leute, Heute habe ich mir mal meine Zulassung und meinen Fahrzeugbrief etwas genauer angesehen... mir fiel ein Fehler auf, den ich vorher nie...
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Gixxer
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Hey Leute,

Heute habe ich mir mal meine Zulassung und meinen Fahrzeugbrief etwas genauer angesehen... mir fiel ein Fehler auf, den ich vorher nie bemerkt hatte.
In der Zulassung steht meine Maschine als 98 PS gedrosselt mit Gaswegbegrenzer drin. Sie ist natürlich offen.

Meine Frage lautet jetzt:

Wenn mich die Polizei anhält, was könnte mich im schlimmsten Fall ereilen?

Kurz zur Info:

- Ich darf A offen fahren (Ich hab keine Beschränkung mehr das ich gedrosselt fahren muss)
- Die Maschine ist bei der Versicherung ordnungsgemäß offen gemeldet und versichert
- Der aktuelle TÜV wurde OHNE Drossel ausgeführt und auch bestätigt. Es liegt also ein gültiges TÜV Dokument ohne die Drossel vor.

Es handelt sich hier also um ein rein formelles Problem in der Zulassung, das sie eben statt offen als gedrosselt geführt wird. Die Drossel ist halt lediglich noch net ausgetragen in der Zulassung Das dürfte doch eigtl. nur eine Ordnungswidrigkeit sein, oder irre ich mich hier?
Ich hab leider noch keine Zeit gefunden das umzutragen.
 
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Bildhauer

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Supergixxer
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Das ist ansich keine Straftat, der Fehler wurde von der Zulassungsstelle begangen, jedoch soll man die Angaben in seinen Dokumenten stets kontrollieren. Im Fall eines Unfalls ist das Motorrad allerdings voll versichert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du deswegen groß ärger bekommen kannst. Im großen und ganzen würd ich auch sagen höchstens ne Ordnungswidrigkeit, wenn du einen kulanten Beamten erwischst, dann wird der villeicht sagen, dass du es umtragen lassen sollst...Mal ehrlich ich kontrollier die Daten in den Papieren aber auch nicht...wird schon stimmen^^
 
Knotty

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Gixxer
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Vor Ort, in einer Kontrolle, wird dir zunächst erstmal der Verdacht einer erloschenen Betriebserlaubnis unterstellt werden (wenn es denn überhaupt auffällt).

Falls es dann zu einer Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige kommt, dann liegst du in der Beweispflicht das Gegenteil zu behaupten.

Gruß
 
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darknite

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Das Wichtigste ist ja, dass das Motorrad im Schadensfall versichert ist und wenn es auf 98 PS eingetragen ist, dann passt alles!

Das Problem hatte ein anderer bereits hier Im Forum vor nicht allzu langer Zeit. Am Besten mal zur Zulassungsstelle fahren und behaupten die haben Scheiße gebaut und hoffen, dass die das kostenlosen machen. Falls nicht, dann Kosten sparen und so lassen. :)
 
G

grifo

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mein bike ist seit 2007 so als gedrosselt im Schein und ungedrosselt und noch nie hat wer was gesagt! :D
 
threepeo

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Lass Dir das eintragen, dass die Maschine offen ist. Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird keiner merken, dass die Maschine offen ist, aber wenn Du an die Spezialisten des VKD kommst und die Verdacht schöpfen, dass die Karre nicht mehr, so wie eingetragen, gedrosselt ist, sie diese stilllegen lassen können und ein technisches Gutachten in Auftrag geben. Das waren unnötige Kosten.

Da Du ja die Maschine ja eh offen hast versichern lassen, wird sich an den laufenden Kosten ja auch nichts andern.
 
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Zur Stilllegung fehlen bei der Situation meiner Meinung nach die "Tatvorwürfe"

- Ich bin nicht ohne Führerschein unterwegs
- Ich bin nicht ohne Versicherungsschutz unterwegs
- Die Maschine befindet sich lediglich im originalzustand

Naja, ich werds machen lassen, nur das Problem ist: Die Zulassungsstelle will ein TÜV Gutachten eben das die Drossel draußen ist. Das heißt ich müsste die Drossel einbauen, zum TÜV/Werkstatt, die müssten die ausbauen und mir davon ein gutachten machen. ..
 
I

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Da passiert dir nichts. Solange die Versicherung weiß dass sie komplett offen ist und du das zahlst, die Fahrerlaubnis hast du auch. Ordnungswidrigkeit würde ich schätzen.
 
Knotty

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Naja, ich werds machen lassen, nur das Problem ist: Die Zulassungsstelle will ein TÜV Gutachten eben das die Drossel draußen ist. Das heißt ich müsste die Drossel einbauen, zum TÜV/Werkstatt, die müssten die ausbauen und mir davon ein gutachten machen. ..

Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist (und das wäre sie laut Fahrzeugschein), dann könnte man dir an Ort und Stelle die Weiterfahrt unterbinden.
 
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Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist (und das wäre sie laut Fahrzeugschein), dann könnte man dir an Ort und Stelle die Weiterfahrt unterbinden.
Völlig korrekt. Das ist natürlich der Worst Case, aber ich hab noch nie gehört das wegen einem formellen Fehler jemandem die Weiterfahrt untersagt wurde ;)
Trotzdem danke an alle! Ich hab meine Antworten.
 
D

darknite

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nimm dir eine Drossel oder ein Blech, Bau es ein und bieg es so an,dass sie nicht drosselt und so hast eine Drossel für 98 kW :D :D
 
threepeo

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Legendärergixxer
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Täusche Dich da mal nicht. Die BE ist erloschen, da das Motorrad nicht in dem Zustand ist, in dem es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Wen Du da dann an POK Wichtig von den Motorradspezialisten gerätst, dann kann das passieren, was ich oben bereits geschrieben habe.
 
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Hab ichs überlesen oder wieso ist die Zulassungsstelle schuld?

Wo kommt denn der Eintrag mit den 98PS überhaupt her?
 
Stalloni

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Das ist kein Fehler der Zulassungsstelle sondern dein eigener :D
Die Maschine war wohl mal gedrosselt, wurde so eingetragen und die Drossel seitdem nicht wieder ausgetragen. Ich würde es korrigieren lassen, da auch so deine BE erloschen ist. Diese erlischt nämlich, wenn du mehr Leistung als eingetragen ist, hast. Ob du sie korrekt versichert hast spielt dabei keine Rolle.
P.s. Wieso hat die Versicherung das nicht bemerkt? Die kontrollieren doch auch den Fahrzeugschein.
 
Freezedevil

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Für die Versicherung kann das nur gut sein. Aus deren Sicht hat er entweder wirklich nur 98PS und zahlt freiwillig mehr und wenn nicht haben sie schonmal einen Ansatzpunkt um sich evtl. vor dem Zahlen von Schäden zu drücken (auch wenn ich nicht glaube, dass das hier möglich ist).
 
Doom3

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Aus Versicherungssicht richtig. Da passiert dir nix. Du hast ja die richtige Leistung angegeben. Problem ist die mögliche Stilllegung, wenn die P. der Meinung ist, dass was nicht stimmt. Wie beschrieben wurde, teuer und nervig.
 
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Ich wäre das vorsichtig, die Grünen/Blauen könnten sich da schon querstellen, und Versicherungen nutzen jeden scheiß um nicht zahlen zu müssen.

Bei meinem ersten Moped, ner GPZ 500s, haben die es beim Straßenverkehrsamt vergessen den Brief zu ändern, obwohl ich denen die Eintragung vom Tüv mit der Drossel hingelegt hab.
Ist mir zum glück direkt draussen aufgefallen, und wurde dann natürlich noch von denen angemeckert. sind natürlich Beamte, als nor,ale Firma wäre jedes Straßenverkehrsamt pleite.

Musste jedenfalls zum Glück nichts zuzahlen, war ja deren Schuld.
(dazu hab ich noch irgendwie 20 Euro oder so gespart, weil die die Eintragung beim ersten mal nicht berechnet hatten und beim zweiten mal nicht gefragt haben)

Dann 1 1/2 Jahre später was ähnliches.
Ich geh da mit dem Brief meiner "neuen" FZR und dem Schein hin, in beiden steht 98 Ps, und auf einmal kreig ich n neuen wo 145 steht...
Ich denk mir WTF , sag das kann nicht stimmen.
"doch doch, ist so im System" "ne kann nich!".
Dann hat se im PC gesucht und dann irgendwas gefunden was wohl nicht richtig eingetragen wurde.
Hab dannanstandslose vernünftige Papiere bekommen.

Guck denen bloß immer auf die Finger!
 
Knoedel91

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Ich denke dir wird nicht viel passieren. Wichtig ist du hast den Führerschein zum offen fahren und sie so auch versichert. Allerdings prüf das mit deiner Versicherung! Die bekommen ja die Daten von der Zulassungsstelle übermittelt. Nicht das die das dann auch auf 98 PS angepasst haben. Den Fehler natürlich schnellsten korrigieren lassen.
 
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Meiner Meinung nach erlischt die Betriebserlaubnis bei bewußt willentlicher und damit vorsätzlicher änderung des Fahrzeuges. D.h., fällt dein Blinker ab, kann die keiner den Vorwurf machen, deine Betriebserlaubnis sei damit nun erloschen, sondern du bekommst einen Mängelzettel und musst innerhalb einer Frist (idR. 1 Woche) die Mängel beseitigen und erneut vorfahren.
Das erlöschen der Betriebserlaubnis geht einher durch änderungen am Fahrzeug, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder verschlechterung des Abgas -und/oder Geräuschverhalten.
Jetzt wäre zu beurteilen, inwiefern denn eine "änderung" des Fahrzeuges durch eine nicht vorhandene Drossel vorliegt, die nichtmal der neue Besitzer vorgenommen hat. Eigentlich gar nicht. Und dies würde ein Richter entscheiden. Dafür gibt es keine statischen Aussagen oder Paragraphen die so einen Fall explizit deklarieren.
Alles natürlich gemäß dem Umstand, das der Versicherung/Zulassungsbehörde die korrekten Daten übermittelt wurden und der Fahrer den Klasse A Führerschein besitzt.
 
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