Hinterrad blockiert - klagen möglich?

Diskutiere Hinterrad blockiert - klagen möglich? im Probleme Forum im Bereich Technik; hi also ich habe vor etwas mehr als 4 wochen einen unfall gehabt und jetzt möchte ich rein interesse halber einige dinge wissen. hab nach der...
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Kleingixxer
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hi
also ich habe vor etwas mehr als 4 wochen einen unfall gehabt und jetzt möchte ich rein interesse halber einige dinge wissen.
hab nach der arbeit noch ne runde gedreht. auf einer meiner lieblingsstreckenabschnitte passierte es dann. ich habe vor einer kurve (~45° winklel, gut und breit ausgebaute straße, guter belag) vom 3. in den 2. gang geschaltet und plötzlich blockierte das hinterrad. schaltvorgang war wie immer und fuß war von der hinterradbremse weg. somit kann ich einen fehler meinerseits ausschließen. durch das blockierende hinterrad konnte ich nicht in die rechtskurve einlenken, wieso versteht sich von selbst. ich bin somit in der kurve gerade aus richtung leitplanke gerutscht. kurz vor dem grünstreifen drehte sich das hinterrad plötzlich wieder und ich hab mich direkt in die kurve geschmissen aber es war zu spät und ich schlug in die leitplanke ein. habe mir einige knochenbrüche zugezogen, was alles wieder wird obwohl das noch mindestens bis anfang nächstes jahr dauern wird. mein zweirad (gsxr 750 k6) hat sich in zwei einräder verwandelt. jetzt frage ich mich ob ich die möglichkeit habe rechtlich gegen den hersteler vorzugehen, da es ein technischer defekt war oder ob das dann in richtung pech gehabt läuft? man möchte ja nicht auf dem schaden sitzen bleiben.. maschine hatte grade 10k km überschritten...
hoffe mal auf eure hilfe ...
 
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Adio

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Erstbesitz ? Scheckheft gepflegt beim Vertragshändler ?
 
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Kleingixxer
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zweitbesitzer, service immer gemacht aber glaube nicht immer beim vertragshändler..
 
maxberlin

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Racegixxer
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Also wenn du bei einer etwas höheren Drehzahl runterschaltest, dann kann es durchaus passieren, dass das Hinterrad durchdreht..

Ich glaube nicht, dass du da irgendwas erreichen kannst. Für mich klingt das nach einem Fahrfehler, nicht nach einem technischen Defekt.

Gruß, Max
 
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Adio

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naja hat die nicht ne AHK ? die müsste das ja verhindern, also doch nen technischer defekt... aber dadurch das sie nicht beim vertragshändler gewartet wurde haste
warscheinlich schlechte karten... :(
 
Reeko

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autsch! wünsche dir erstmal gute besserung. wie bereits geschrieben, ab k6 haben auch die 600er/750er die ahk.

hast du denn eine bremsspur hinterlassen? es kann nämlich sein dass du dein hinterrad als blockiert empfunden hast obwohl dies nicht der fall war.
mir ist es auch ein mal passiert dass ich mich verschaltet hatte und die ahk griff. war ein ziemlich komisches gefühl...

schreib am besten mal sam an, der kann dir mit sicherheit auskunft geben ob sich das rentiert
 
GSX_JulZ

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Großgixxer
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ahk hin oder her, schaltet da mal bei 12.000 u/min runter und alss die Kupplung nicht mit engelsgleicher sanftheit los und guckt mal was passiert - naja, lieber nicht, ich würds auf jeden fall nicht empfehlen *g* fahre selber 3/4 k6 - tippe auch mit sehr sehr großer Wahrscheinlichkeit auf "Fahr"fehler.
 
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Extremiac

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Mir gehen 4 Sachen durch den Kopf.:

1. Wenn du jemanden verklagen willst liegt die Beweislast bei dir. Es dürfte also sehr schwierig sein einen technischen Defekt nachzuweisen.

2. Ist es meiner Erfahrung nach so das die meisten Leute sich eigene Fehler selbst nicht eingestehen können und immer die Schuld bei anderen suchen. Da dieser Fehler gerade bei dir in einem von mehrere Milliarden Schaltvorgängen auf deutschen Straßen vorkommt würde es mir als gegnerischer Anwalt leicht fallen das abzublocken. Anders wäre es wenn plötzlich viele Mopped des selben Baujahres das selbe Problem hätten.

3. Halte ich es auch nicht für ausgeschlossen, das du beim runterschalten die Kuppelung zu schnell losgelassen hast und dabei das Hinterrad blockiert. Gerade wenn du mit dem Vorderrad stark bremst. Ist mir bei sportlicher Fahrweise mit der 1000er K6 trotz AHK öfters passiert. Sie bricht dann schnell aus und fängt sich in der Regel wieder.

4. Wenn Suzuki bei alle dem nicht intervenieren kann werden sie argumentieren das wohl ein Steinchen kurzzeitig die Kette blockiert hat .... wie auch immer ... da du es nachweisen mußt bleibt es schwierig.
 
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xxphoenixx

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Racegixxer
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wie sieht es mit der kettenspannung aus? kann auch sein das sie beim loslassen der kupplung zu viel spiel bekommen hat, und sich eventuell verhakt hat!

ansonsten seh ich das auch so, dass für das runterschalten in den zweiten gang die drehzahl zu hoch war, und dadurch dann das hr kurzzeitig blockiert hat. da hast wohl oder übel einfach pech gehabt, und das nachweisen eines wartungsmangels der werkstatt wird wohl schwer werden.

wünsch dir gute besserung ;)
 
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Dem sei nichts mehr hinzuzufügen. 1 - setzen!

Amen. :D
 
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Kleingixxer
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also zur geschwindigkeit, die lag bei 100-120 (3. gang in 2. geschaltet, da ist die drehzahl nicht besonders hoch!), gebremst habe ich zum zeitpunkt des schaltens nicht, da die geschwindigkeit für die kurve ok war! die kupplung habe ich mit 100%tiger sicherheit nicht schnalzen lassen, das dürft ihr mir ruhig glauben. meine maschine hat/hatte eine ahk. auch, wenn mir einige von euch einen fahrfehler unterstellen, klar ist ja naheliegend, kann ich das ausschließen. die 6000er inspektion hat der vorbesitzer machen lassen, stempel ist auch im heftchen, weiß aber nicht, ob das vom vertragshändler gemacht wurde (ich nehms aber an). soweit sogut. ich habe nach dem kauf (7800km) einen ölwechsel machen lassen, da das öl nicht wirklich gut aussah. der händler hat dann auch ein stempel ins heftchen gemacht (kein vertragshändler).
zur bremsspur kann ich nichts sagen, da ich den unfallort nicht anschauen konnte und ich auch keine bilder der polizei gesehen hab.

noch zur info, der thread hier ist rein informativ für mich. hätte ja sein können, dass jemand schon von ähnlichen fällen gehört hätte die bei einer k6/k7 3/4 gixxer aufgetreten sind. wenn ich selbst schuld dran wäre hätte ich sicher kein thread hier aufgemacht, da ich für meine fehler gerade stehe.
 
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Extremiac

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... die kupplung habe ich mit 100%tiger sicherheit nicht schnalzen lassen, das dürft ihr mir ruhig glauben..
... meine maschine hat/hatte eine ahk. auch, wenn mir einige von euch einen fahrfehler unterstellen.
... wenn ich selbst schuld dran wäre hätte ich sicher kein thread hier aufgemacht, da ich für meine fehler gerade stehe.

Was ich dir glaube oder nicht, ist gar nicht relevant. Wichtig ist was du vor Gericht beweisen kannst. Denn .... ganz sicher wird dir Suzuki aufgrund deiner Schilderung kein neues Mopped für lau geben.

Schade das ich dir nichts besseres schreiben kann, aber so ist die Realität nunmal.
Schöne Worte sind nicht wahr und wahre Worte sind nicht schön.

Und um mal die Kernfrage deiner Überschrift zu beantworten: Möglich ja, aber aussichtslos
 
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Kleingixxer
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danke das wollte ich wissen. hast meine annahme bestätigt.
 
KillSwitch

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...
Ist die K6 dein erstes Motorrad?

Wenn man schon in Schräglage schaltet dann immer mit schleifender Kupplung, ich hab die Hand immer die ganze Kurve lang am Kupplungshebel wenn was rutscht kann man immer etwas Kupplung Leistung wegnehmen. Beim Beschleunigen in Schräglage das gleiche.
Allgemein runtscherhalten immer mit softem einkuppeln, niemals gänge reinhacken.

An deiner Stelle würd ich mir das zu Herzen nehmen, sonst legts dich über kurz oder lang wieder hin. siehe: ( also zur geschwindigkeit, die lag bei 100-120 (3. gang in 2. geschaltet))
Wenn du von Anfang an nur AHK gefahren bist solltest du vllt. mal ne Maschine ohne fahren. Weil die Grundtechnik muss stimmen, des AHK verschiebt nur die Grenzen verändert aber nix am Prinzip.
Weil so nen rutscher fängst du normal durch Griff an die Kupplung, das die erste Reflexhandlung normal. wenns hinten rutscht Kupplung ziehn!
 
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Hansafan

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Eine Haftung des Herstellers wäre aus § 1 ProdHaftG und aus §§ 823 ff. BGB denkbar. Ich habe jetzt allerdings keine Lust, dir das aufzuschlüsseln, da solltest du evtl. wirklich Sam anschreiben oder einen anderen Anwalt aufsuchen.

Es sei aber nur soviel gesagt: Die Produkthaftung besteht verschuldensunabhängig und die Beweislast ist bei beiden Anspruchgrundlagen zu gunsten des Verbrauchers erleichtert. Daher würde ich hier eine etwaige Herstellerhaftung auch nicht einfach so abtun. Oder könnt ihr in das Fahrzeug aus der Ferne reinschauen?

Abgesehen davon finde ich es ziemlich daneben, einfach einen Fahrfehler anzunehmen, obwohl der TE etwas anderes schildert. Eure Glaskugel möchte ich auch haben. :)
 
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KillSwitch

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Racegixxer
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Oder könnt ihr in das Fahrzeug aus der Ferne reinschauen?
Wenns ein defekt wäre
k6 ist ist jetzt 5 Jahre alt, je nachdem wie gefahren wurde hat die Kupplung vermtl. Riefen oder Grate bei den Kugeln. Das wäre verschleiß, man müsste dann über die Wartungspläne gehen wann die Kupplung zur Kontrolle drann ist. Wenn sie Checkheft gepflegt ist ist die Werkstatt zu befragen (ob da ggf. jmd nicht nach geschaut hat).

Kupplung ist ein Verschleißteil.... ihr geht doch auchnicht mit ner 30tkm alten Kette zu Suzuki und beschwert euch das die ungleichmäßig gelängt ist oder?
Technischer defekt im Sinne Produktionsfehler an nem Verschleißteil nach 5 Jahren und jede Menge km?!
Ergo vergesst es.

P.S. Suzuki schreibt wie auch alle andern FZG Hersteller vor das die Kupplung nach km Stand und oder Alter, nach verschleiß zu Prüfen ist und das neben (Belägen, Reibscheiben und Federn) auch Korb und Druckteller wenn verschlissen zu wechseln sind. Man müsste hier ggf. klären was das Bike gelaufen hat und wann die Kupplung drann gewesen wäre mit check. dann ist der Ansprechpartner für Klagen eher Händler XY und nicht unbedingt Suzuki.
 
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Hansafan

Gast
Nach wie vor kann ich nicht beurteilen, ob die Kupplung oder ein sonstiges Teil (das das Blockieren des Rads verursacht haben könnte) verschlissen ist oder tatsächlich bei der Inverkehrbringung fehlerhaft war. Selbstverständlich kann auch ein Verschleißteil fehlerhaft sein.

Anmerkung: die Produkthaftung bezieht sich natürlich nicht auf Schäden an der Sache selbst.
 
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Extremiac

Gast
Es geht doch darum was man beweisen kann.

Ich bin mir bewußt das viele Menschen glauben es gäbe das Sandmännchen oder das Donald Duck lebt nur weil man sie täglich leibhaftig im Fernsehen sehen kann ... ich muß euch aber endtäuschen. Beide gibt es nicht.
Willkommen in der Realität.

Sicherlich wird ein windiger Gutachter das alles begutachten ... aber der Schlußsatz des Gutachtens wird niemals lauten:
... mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist die Unfallursache kausal auf einen konstruktiven oder technischen Defekt des Herstellers zurückzuführen.

Fazit: Eine Klage ist möglich, aber ohne die geringste Aussicht auf Erfolg.
 
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