Kein Neufahrzeug nach 23 Monaten Standzeit beim H?ndler

Diskutiere Kein Neufahrzeug nach 23 Monaten Standzeit beim H?ndler im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Die Entscheidung ist meines Erachtens 1:1 auf den Motorradkauf ?bertragbar und daher gerade zum Saissonstart wohl f?r einige hier im Forum sehr...
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Sam

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Die Entscheidung ist meines Erachtens 1:1 auf den Motorradkauf ?bertragbar und daher gerade zum Saissonstart wohl f?r einige hier im Forum sehr interessant.

OLG Oldenburg: Auch ein unbenutzter Pkw muss nicht ?neu? sein
Eine lange Standzeit zwischen Herstellung und Verkauf eines Pkw kann dazu f?hren, dass der Pkw nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg selbst dann, wenn der Wagen in der Zwischenzeit nicht gefahren wurde. Auch f?r diesen Fall sei n?mlich von einem ?gewissen Alterungsprozess? und nach der Verkehrsanschauung von einer Werteinbu?e auszugehen (Beschluss vom 08.01.2007, Az.: 15 U 71/06, BeckRS 2007, 01967).
Sachverhalt

Die Kl?gerin hat bei einem Autohaus f?r 24.300 Euro einen Pkw als Neufahrzeug gekauft. Der Kaufvertrag war im August 2003 geschlossen worden. Als Tag der ersten Zulassung wurde im Fahrzeugschein der 06.08.2003 eingetragen. Bei einer sp?teren Inspektion erfuhr die K?uferin, dass das Baujahr nicht mit dem Jahr der Erstzulassung ?bereinstimmte. Weitere Nachforschungen ergaben, dass der Pkw bereits am 26.09.2001 gebaut und die Produktion der Baureihe kurz darauf eingestellt worden war. Deshalb erkl?rte die K?uferin den R?cktritt vom Kaufvertrag und forderte das beklagte Autohaus zur R?ckabwicklung auf. Nachdem das Autohaus dies ablehnte, zog die Kl?gerin vor Gericht. Das Landgericht Osnabr?ck verurteite das Autohaus daraufhin zur Zahlung von rund 18.000 Euro Zug um Zug gegen R?ckgabe des Fahrzeugs. Einen Betrag von rund 6.300 Euro zog es vom urspr?nglichen Kaufpreis ab, weil die Kl?gerin mit dem Auto inzwischen ?ber 38.000 Kilometer zur?ckgelegt hatte.
Neuwageneigenschaft nicht gegeben

Das OLG Oldenburg schloss sich in der Verhandlung dem erstinstanzlichen Urteil an. Das LG sei zutreffend davon ausgegangen, dass die Parteien die Neuwageneigenschaft als Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart h?tten. Diese Beschaffenheit habe der ausgelieferte Wagen nicht aufgewiesen. Eine Standzeit von fast 23 Monaten zwischen Herstellung und Kauf f?hre auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zu einem gewissen Alterungsprozess sowie nach der Verkehrsanschauung zu einer Werteinbu?e, sodass ein solcher Pkw kein Neufahrzeug mehr sei.
Keine Beschaffenheitsvereinbarung

Dass der hier verkaufte Fahrzeugtyp seit September 2001 nicht mehr hergestellt werde, w?re nur dann von Bedeutung, wenn dies der Kl?gerin bei Vertragsabschluss bekannt gewesen w?re. Dann l?ge eine vom Regelfall eines Neuwagenkaufs abweichende Beschaffenheitsvereinbarung vor. Das habe die beklagte Firma allerdings nicht beweisen k?nnen.
Quelle: rsw.beck.de || beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 9. M?rz 2007
 
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JONNYDUCK

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Finde ich ?ne KLASSE SAche f?r den K?ufer, aber echt SCHEISSE f?r den Verk?ufer !

Bei PKW?s ist es tats?chlich schwer rauszufinden welches Baujahr die M?hle ist, aber beim Bike und ein wenig Ahnung (was wir Freaks ja haben), sollte man an Design und Farbkombi erkennen um welches Baujahr es sich handelt.

OK, nicht jeder hat das Fachwissen, deshalb finde ich diesen Entschluss :up:
 
barney

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Im Typenschein / Fahrzeugbrief m?sste ja das Datum der Genehmigung stehen. Das entspricht dem Modellzyklus.
 
Iceman

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Finde ich ?ne KLASSE SAche f?r den K?ufer, aber echt SCHEISSE f?r den Verk?ufer !

Bei PKW?s ist es tats?chlich schwer rauszufinden welches Baujahr die M?hle ist, aber beim Bike und ein wenig Ahnung (was wir Freaks ja haben), sollte man an Design und Farbkombi erkennen um welches Baujahr es sich handelt.

OK, nicht jeder hat das Fachwissen, deshalb finde ich diesen Entschluss :up:
Du hast vollkommen recht Jonny, ich finde das ne echt gute Sache!!!
 
rolli

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Finde ich ?ne KLASSE SAche f?r den K?ufer, aber echt SCHEISSE f?r den Verk?ufer!
finde es richtig das der k?ufer in schutz genommen wird! pech f?r den verk?ufer. immerhin willst du jonny auch ein 2jahre altes auto als neufahrzeug kaufen obwohl es 0 km hat ;)
 
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JONNYDUCK

Gast
finde es richtig das der k?ufer in schutz genommen wird! pech f?r den verk?ufer. immerhin willst du jonny auch ein 2jahre altes auto als neufahrzeug kaufen obwohl es 0 km hat ;)
Immerhin war ich Verk?ufer bei SUZUKI und weiss wie schwer es ist ein Bike an den Mann zu kriegen wo gerade mal 1500 - 2000 Euro verdient sind. Dann wollen alle mind. 10 % Rabatt und dann noch ?nen Nachlass ...
(am besten noch finanziert ?ber 60 Monate mit 0,09 %, Lederkombi inklusive und vollgetankt :smilie_f: )

Lange Rede kurzer Sinn, die Verk?ufer sollte ehrlicher sein oder besser, denn dann h?tten Sie keine Ladenh?ter :)
 
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was ich da so letztens von nem freund aus n autoverkauf mitbekommen habe schauts in ?sterreich so aus
wenn ein bike/auto mehr als 6 monate beim h?ndler steht darf es nichtmehr als neufahrzeug verkauft werden sondern als gebrauchtes auch wenn es 0 km hat
 
barney

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was ich da so letztens von nem freund aus n autoverkauf mitbekommen habe schauts in ?sterreich so aus
wenn ein bike/auto mehr als 6 monate beim h?ndler steht darf es nichtmehr als neufahrzeug verkauft werden sondern als gebrauchtes auch wenn es 0 km hat
Da gab es vor kurzem einen Richterspruch bei uns in ?sterreich, ich kann Euch ja den Artikel raussuchen wenns jemanden interessiert.
 
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ja bezieht sich eigentlich eh mehr auf ?sterreich wegen der netten nova
 
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na interessant bei uns sinds aber fix nur 6 monate nicht 12
lg
 
Borsti

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Halte ich f?r eine gute Regelung.
 
Borsti

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6 Monate halte ich allerdings f?r ein Ger?cht.
Immerhin bist Du dann noch im selben Modellzyklus (sehr unwahrscheinlich)
O.K. 6 Monate ist vielleicht wirklich ein wenig knapp.
Aber generell finde ich das eine gute Sache.

Viele Hersteller bieten ja auch an, seinen neuen Wagen am Werk abzuholen.
Wie z.B. VW in Wolfsburg (Autostadt).
Dann spart man sich auch noch die ?berf?hrungskosten. :)
 
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ich schau mal ob ich den eu beschluss noch find der hat mir eh den link geschickt
wenn icht red ich ihm nochmal drauf an
lg
 
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