mal wieder Kennzeichenprobleme

Diskutiere mal wieder Kennzeichenprobleme im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; habe da mal ne Frage im Bezug auf Kennzeichen... Hier in unserem Landkreis bekommt man bei Saisonzulassung ein Kuchenblech mit den Ma?en 270x200...
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Sonic

Gast
habe da mal ne Frage im Bezug auf Kennzeichen... Hier in unserem Landkreis bekommt man bei Saisonzulassung ein Kuchenblech mit den Ma?en 270x200. VIEL ZU GRO?!!! Habe mir ein Kennzeichen in der Gr??e 240x200 machen lassen. Nur jetzt will mir der Landkreis keinen Stempel darauf geben.

Folgende Frage: Hier bei uns in der Gegend f?hrt nun auch einer mit nem kleineren rum. Komplett ohne Stempel. Er hat ja immer die Papiere dabei sagt er. Also kann bis auf ein bi?chen Verwarnungsgeld ja nichts passieren meint er.

K?nnt ihr mir diese Meinung best?tigen und kann die Rennleitung nicht mehr verh?ngen wenn man ohne Plaketten unterwegs ist??
 
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750k6gixx

750k6gixx

Kleingixxer
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was issn das f?r ein scheiss
ich hab en 20er schild
und wenn ich saison h?tte w?rde es 4cm breiter werden
also ganz normal wieso geht das bei dir nich
 
Nightfox

Nightfox

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w?rde ich nicht riskieren das ist
1. Kennzeichen missbrauch
2. Urkundenf?lschung
3. k?nnen se gleich dein bike beschlagnahmen bis zu ner gerichtsverhandlung wennst an nen eifrigen gr?nen triffst.
 
rolli

rolli

Racegixxer
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da kann dir sam mit sicherheit weiterhelfen.
 
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Sam

Racegixxer
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? 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.(...)
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganh?nger mit einer anderen als der amtlich f?r das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.(...)

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hmm, gute Frage ob KZ Missbrauch vorliegt. Ich hab leider keinen Kommentar zur Hand zum Nachschlagen.
Die Norm spricht von Kennzeichnung. Das ist nach ? 8 der FZV wohl der Inhalt und nicht das Schild an sich:

Die Zulassungsbeh?rde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen f?r den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Die Unterscheidungszeichen sind nach Ma?gabe der Anlage 1 zu vergeben. Die Erkennungsnummer wird nach Anlage 2 bestimmt.
Der Gesetzgeber selber unterscheidet wohl auch zwischen KZ und KZSchildern, dies geht aus 10 FZV hervor, wo die Regelung zur Befestigung der Schilder geregelt sind. (vgl. 10 Abs. 2,3 FZV). Dagegen spricht aber, das in Abs?tze 5ff dieser Norm von den Befestigungsstellen der Kennzeichen gesprochen wird, was wiederrum gegen eine klare Abgrenzung dem Wortlaut nach spricht.
Absatz 12 sagt wiederrum, das Kennzeichen nur mit dem LRA Stempel montiert werden d?rfen.

F?r die Strafbarkeit wg KZ Mi?brauch spricht allerdings auch, dass der Tatbestand nicht in der BKatV geregelt ist und daher auch nicht mit einem Bu?geld bewehrt ist. Dies spricht schonmal daf?r, dass der Gesetzgeber die Strafe dem 21 StVG entnehmen will.

Summa summarum, ich w?rds nicht riskieren. Falls es dir der ?rger aber wert sein sollte schliess vorher ne gute Rechtschutz ab, den ich gehe davon aus, dass die Polizei auf jeden Fall eine Anzeige schreiben wird und die Sache dann vor Gericht geht.

Urkundenf?lschung halte ich f?r nicht gegeben, es wird ja keine Urkunde verf?lscht oder hergestellt. Anderst sieht es aus, wenn man die Plakette der Zulassungsstelle nachmacht oder ?bertr?gt. Dann liegt der Tatbestand durchaus nahe.

Auch die Beschlagnahme halte ich f?r unverh?ltnism?ssig, Kennzeichen und Versicherungsschutz f?r das Bike bestehen, nur ist nicht das richtige KZ montiert. Hier reicht die Beschlagnahme des falschen KZ aus, das Bike wird auf dem R?cken eines Abschleppers wohl die heimische Garage wiedersehen.

Wie gesagt, leider habe ich keine Kommentar zur FZV und zum StVG zur Hand und kann daher nur "raten".
 
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Sonic

Gast
Ja das ist also so eine Sache wo man sich scheinbar nochetwas unstimmig ist....:confused:

?22 beruht sich aber ja nur darauf das ich ein Kennzeichen mit anderen Zahlen und Buchstaben versehe...

mach ich aber ja nicht....

Dieser Norm-Stempel wie er auf den Kennzeichen vorhanden sein muss ist auch da... habe es ja bei einem Schilderdienst machen lassen. Allerdings nat?rlich aus einem anderen Landkreis.

????
 
S

Sam

Racegixxer
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hab mal ein bischen die Datenbanken geplagt:

Gegen eine Strafbarkeit nach 22 spricht
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1. Strafsenat Aktenzeichen: RReg 1 St 474/79
Den Tatbestand des Kennzeichenmi?brauchs verwirklicht nicht, wer die entstempelten amtlichen Kennzeichen an dem nur vor?bergehend stillgelegten Kraftfahrzeug, f?r das sie ausgegeben sind, wieder anbringt.
Eine weitere Frage ist nat?rlich, in wie weit das Kennzeichen zugeteilt/ausgegeben worden ist....
 
S

Sonic

Gast
au mann das ist ja furchtbar mit den Gesetzen.... der reinste Dschungel....

also d?rfte ich ohne Plaketten Fahren wenn ich ein vor?bergehend stillgelegtes Kraftfahrzeug f?hren??
 
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S

Sam

Racegixxer
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nein, das kennzeichen ohne plakette ist am Ende dem Fahren ohne ordentlich zugeteiltes Kennzeichen vergleichbar.

Ob das Fzg. stillgelegt ist, finde ich nicht entscheidend, da es beim KZ Mi?brauch ja nicht um die Zulassung des FZG an sich geht.

Aber nochmal, ich w?rde dir nicht zu einem solchen Vorgehen anraten. Falls dus aber doch gerichtlich entschieden haben willst und damit durchkommst, schick mir bitte ne Kopie des Urteils. Das kann ich wirklich in meiner Sammlung brauchen :)
 
Cinch

Cinch

Racegixxer
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?hm, ziehe doch das Pferd mal andersherum auf!
Du gehst jetzt nochmal bitte mit deinem kleineren Schild aufs Amt, sagst, sie sollen es Stempeln. Wenn sie es nicht machen wollen, dann fragst du wieso. Wenn sie dann sagen, aus dem und dem Grund, fragst du wo das zum nachlesen steht, denn es gibt auf einem Amt keine Willk?r, alles muss irgendwo stehen. Im Zweifelsfall den Dienstvorgesetzen verlangen.
Wenn du dann einen Paragraphen oder eine Dienstvorschrift hast, kann ja vielleicht Sam nochmal nachpr?fen, ob da eine andere Auslegung m?glich ist.

Dein Ziel sollte es auf jeden Fall sein, ein gestempeltes Schild zu haben und nicht zu ?berlegen, ob du ohne rumf?hrst.....
 
S

Sonic

Gast
tja irgendwo muss geschrieben sein das egal welcher landkreis, die nummernschilder f?r Saisonzulassungen eine Gr??e von 270x200 haben m?ssen. So ein Mitarbeiter vom Stra?enverkehrsamt unserer Kreisstadt.
Demnach w?rden alle Schilderdienste der anderen Landkreise gegen dieses Gesetz versto?en und sich ganz strenggenommen strafbar machen wenn sie Saisonschilder mit kleineren Ma?en ausgeben w?rden. :confused: (Es wird aber geduldet... SO EIN SCHWACHSINN!!!!)
Was soll ich dagegen tun?? Und die "netten" Damen in der Zulassungsstellen halten sich auch strikt an die Regeln. Egal wie freundlich.

Deswegen bekomme ich so einen Hals wenn ich welche mit ihrer bekackten Harley aus unseren Landkreis sehe und die komischerweise ein kleiners Nummernschild dranhaben. :bash:

?????
 
S

Sonic

Gast
Abschnitt 5

Saisonkennzeichen

1.
einzeiliges Kennzeichen... (nicht darstellbares Saisonkennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1046)* Mindestma? 8 mm ++ 8 mm bis 10 mm
2.
zweizeiliges Kennzeichen... (nicht darstellbares Saisonkennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1047)* Mindestma? 8 mm ++ 8 mm bis 10 mm +++ bei zwei- und dreir?drigen Kraftfahrzeugen 280 mm

Daraus lese ich das es nicht m?glich ist ein kleineres Kennzeichen zu bekommen und alle die ein Saisonkennzeichen in kleinerer Ausf?hrung haben, machen sich "strafbar".
 
marK6

marK6

Gixxer
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Hi Sonic,
habe DIR doch schon gesagt das du dir dein KLEINES NUMMERNSCHILD ?bers Bett hengen kannst. :schud:
H?tte auch gerne ein kleines schild.... :pleure:


?berall machen die sich ?ber unser Kuchenblech LUSTIG...
:smilie_f:
 
J

JONNYDUCK

Gast
Ich wohne LU (Stadtbezirk) und habe auch ein Pizzablech - nur weil ich seit dieser Saison ein Saisonkennzeichen fahre !
Vorher (ohne SKZ) war es gerade noch akzeptabel !

Die Jungs aus dem Bezirk Alzey (AZ), Worms (WO) oder Kirchheimbolanden (KIB) habe hier in der Nachbarschaft die Kleinsten die ich je gesehen habe :eek:

Das ist reine Verarsche und Schikane, zumal LU (Stadt) daf?r bekannt ist - NICHT bikerfreundlich zu sein !!!! :smilie_f:

P.S: Meiner Frau haben die damals LU - CY 238 03/10 draufgeknallt (2 Buchstaben + 3 Zahlen + Saisonkennzeichen) ... stellt euch mal vor wie das aussah :nono: .... es g?be nichts anderes (diese W***** !!!) :mad:
(wobei das unter SRAD-Heck immernoch klein aussah :lol::lol::lol::lol:))
 
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S

Sonic

Gast
So nun mal alle ihre Lauscher aufgesperrt:

Gestern in ner Tanke bei mir ist folgendes Ereigniss passiert! :eek:
Ein Polizist betrat die Tanke....:eek:
...und ich dachte mir: Der muss es wissen ob ich ohne Stempel fahren darf... :help2:
Also fragte ich ihn einfach mal :D
...und was sagte er ;) : Kostet dich 20 Euronen und mehr nicht!

also Nummernschild dran und :schud:
 
marK6

marK6

Gixxer
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So nun mal alle ihre Lauscher aufgesperrt:

Gestern in ner Tanke bei mir ist folgendes Ereigniss passiert! :eek:
Ein Polizist betrat die Tanke....:eek:
...und ich dachte mir: Der muss es wissen ob ich ohne Stempel fahren darf... :help2:
Also fragte ich ihn einfach mal :D
...und was sagte er ;) : Kostet dich 20 Euronen und mehr nicht!

also Nummernschild dran und :schud:
Das h?rt sich ja SUPER an... :D

Dann kann ich mir ja auch ein kleines Schild bestellen :smilie_f:
 
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