F
Felix88
Pocketbiker
Themenstarter
hallo zusammen hab ne frage ich bin 24 hab im september den führerschein gemacht..will jetzt wissen ob ich ende januar gedrosselt fahren muss oder offen...
Nö,da musst du durch wie alle. Ist auch gut so, sammel erstmal deine erfahrung.kann man das nicht irgendwie umgehn oder ne prüfung machen oder so etwas
Wer hat dir das denn erzählt? Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 gemacht wurden müssen 2 Jahre gedrosselt fahren (sofern Prüfling unter 25). Du kannst nicht einfach noch 'ne Prüfung machen und dir damit 1 Jahr Drossel sparen. Das gilt nur für die, die A2 machen, und den gibt es erst ab o.g. Datum.Ich habe meinen schein mit 23 im april gemacht bin jetzt 24 und mache jetzt im März 13 die praktische nochmal. Kostet bei uns 280€ ca. Aber ich spar mir halt n ganzes jahr und mir sind es die 280 flocken wert.
Ich bin bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A
beschränkt. Welche Fahrzeuge darf ich jetzt fahren und ab wann darf ich
Krafträder der Klasse A fahren?
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in der bis zum
18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen Krafträder der Klasse A2 und
nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A
führen.
Ich glaube ich hab deinen Gedankengang jetzt verstanden. Du willst quasi mit 24 im nächsten Jahr A offen machen. Aber du bist ja schon mit A beschränkt "vorbelastet"..Das is ja keine kürzung der drosselzeit sondern der ganz normale erwerb einer neuen Faherlaubnisklasse
Wenn das stimmt heißt das, dass man Praxis und Prüfung nochmal macht und dann offen fahren kann.Auch hier ist die Antwort nein. Es gilt das oben zu Fall 1 gesagte. Voraussetzung zum Erwerb der jeweiligen Führerscheinklasse ist, dass sowohl die Pflichtfahrstunden als auch die Praxisprüfung auf entsprechenden Fahrzeugen absolviert werden.
Quelle: http://motorrad-recht.de/content-pa-showpage-pid-8.html
Unser A ist 24. Er will seinen Führerschein machen. Er besteht die Prüfung und fährt erstmal glücklich mit seiner 34 PS Maschine umher. Mit Vollendung des 25 Lebensjahres fragt sich A nun, ob er die Maschine einfach enddrosseln darf.
Auch hier ist die Antwort nein. Es gilt das oben zu Fall 1 gesagte.
Total unpräzise formuliert.Voraussetzung zum Erwerb der jeweiligen Führerscheinklasse ist, dass sowohl die Pflichtfahrstunden als auch die Praxisprüfung auf entsprechenden Fahrzeugen absolviert werden.
Was nun, nur die praktische Prüfung oder Prüfung + Pflichtfahrstunden wie im Satz davor erwähnt?A muss entweder nochmals eine praktische Prüfung (keine Theorie mehr) auf einem entsprechenden Mopped machen oder warten bis die 2 Jahres Frist abgelaufen ist. [...]"