Rechtsfrage Geschwindigkeitsüberschreitung

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otti

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Gixxer
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Hallo User

Ich habe da ein anliegen kurz zu meiner kleinen Geschichte was mir heute passiert ist dann zu meiner Frage.

Habe heute mein Motorrad aus der Werkstatt geholt die kurz vorm Harz ist. Ich also gedacht machst noch mal ne kleine runde. Also ich hoch in Harz. Dem einen oder anderen ist die Strecke von Andreasberg richtung Claustahl ein begriff und irgendwann da ist ne lange und wenn ich schreiben lange dann meine ich ne sehr sehr lange Gerade. Naja bin ich also mal schnell lang bis ich mir dachte Komisch da steht ein Auto am Wald na mach mal ein bisschen tempo ruter. Da spran auch schon einer aus dem Auto raus mit so einer Komischem weiß roten Kelle auf die Straße. Mein gedanke MIST.

Der gute Herr schnautz mich an "SIE WISSEN WARUM WIR SIE ANHALTEN?" Joa ich kann es mir denken.

Ende vom Lied 172 km/h gefahren minus 6 km/h macht 166 km/h also 66 zu schnell (mal gut das die nicht vorher schon gemessen haben was sie hätten tun können dann wären 220 auf der uhr gewesen :( )

FACKT:
440€; 4 Punkte; 2 Monate Fußgänger

Nun meine Frage:

Gibt es irgendeine Möglichkeit die beschissenen 2 Monate wech zu bekommen. Z.B.: doppelte strafe Zahlen dafür kein Fahrverbot?
Wenn ja schreibt mir dazu habe irgendwie keine lust abzugeben.
 
Doom3

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Racegixxer
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Probieren kann das ein guter anwalt deines vertrauens. Dazu solltest du sofort nach eintreffen des schreibens die sache an diesen abgeben, gar nicht selber taetig werden. Die chancen sind am groessten, wenn es die erste bussgeld-geschwindigkeitsueberschreitung ist und du auf den fuehrerschein dringend angewiesen bist....
 
Frank

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Racegixxer
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wie Doom3 schon sagte, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast regel das über diese. Ansonsten kommst du um die 2 Monate nicht rum. Wenn du allerdings schonmal in den letzten 2 Jahren auffällig warst mit Punkten wird das nichts werden.
 
otti

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Gixxer
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Hm danke euch.

Ich habe keine Rechtschutzversicherung und somit werde ich dem guten Herren kein Geld schenken.
Werde mal sehen was im Schreiben steht und mich mit der Rennleitung selber auseinander setzten. Mehr als die zwei Monate werden es eh nicht kann nur besser werden. Bin in denn letzten Jahren nicht auffällig gewesen.
 
G

Gibsarm

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nächstes ma net anhalten. dann können ses nur an en halter schicken und der fährt ja nie selbst ;)
 
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Fenris/GER

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die sache sieht echt eng aus ab zum anwalt damit am besten sofort eine rechtsauskunft gibt dir genauen aufschluss
 
exCBRfahrer

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ein Monat mußt du auf jeden Fall laufen auch wenn du mehr Geldstrafe zahlst.......
 
blümchenpflücker

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Früher konnte man das noch ganz gut regeln mit doppelter Strafe und dafür kein Fahrverbot, macht aber aktuell kaum ein Richter mehr.
Selbst wenn man beruflich darauf angewiesen ist nur im seltensten Fall.
 
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richtig blümchenpflücker...arbeite als paketzusteller bei einer großen deutschen firma und mußte trotzdem ein monat laufen.
 
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