Rotlichtverstoß, ich war es aber nicht...!

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Hannibal19xx

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Racegixxer
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Hallo zusammen, Hallo Sam ;-)

Folgendes: Im November 2007 war jmd. mit meinem damaligem Fahrzeug unterwegs und wurde bei einem angeblichen Rotlichtverstoß erwischt.
Bin mir bis heute nicht sicher, wer gefahren ist, sicher ist nur, dass ich es nicht war!
Er wurde wohl direkt von einem Polizisten angehalten und hat dann, warum auch immer, die Fahrzeugpapiere und MEINEN Führerschein abgegeben. ( Beides lag unter der Sonnenblende)

Dann bekam ich im Januar 2008 Post, ging zum Anwalt, dieser verlangte Akteneinsicht und teilte mit, dass ich selbst nicht gefahren sei!

Nun gibt es im November 2008, also 1 Jahr danach, eine Gerichtsverhandlung.

Frage:

Muss ich den Fahrer nennen, wenn es Verwandtschaft ist?
Kriegt dieser nach der langen Zeit noch eine Strafe?


Danke
 
Darek6er

Darek6er

Kleingixxer
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Diese frage kann dir am besten dein Anwalt beantworten denke ich !

Gruß
Darek
 
Mr Nice

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verwand oder verschwägert braucht man keine angaben machen
 
Hoffimaster

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So schauts aus wenns jemand aus der Familie ist mußt Du nicht aussagen wenn Du ihn oder sie damit belastest. So war es zumindest bei nem freund in ner ähnlichen Situation.
Bin alerdings kein Anwalt.
 
Hannibal19xx

Hannibal19xx

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Also würde ich somit punktfrei ausgehen?!
 
barney

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Davon würde ich nicht ausgehen ... Du musst nicht gegen einen Verwandten aussagen und ihn belasten, Du musst aber sehr Wohl eine Fahrerauskunft geben, das ist ja noch keine Belastung
 
E

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Gast
Es ist doch schon ein Anwalt an der Sache dran, wieso fragst du ihn nicht? dann hast du auch eine 100% korrekte antwort.

Aber Führerschein und Fahrzeugschein im Auto liegen lassen ist nicht gerade Klever, bei einem Diebstahl hast du ein Problem wenn du der Versicherung mitteilst das dein Fahrzeugschein im Wagen lag.
 
Hannibal19xx

Hannibal19xx

Racegixxer
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Mittlerweile habe ich auch gelernt, die Sachen liegen nicht mehr im Auto, FS erst recht nicht!
Anwalt will sich in der nächsten Woche in Ruhe mit mir unterhalten, bisher haben wir alle Prozesse stets gewonnen, aber eine Auskunft vorher gibt er idR nicht.

Wenn ich sage, Fahrer XY ist gefahren und er gibt es zu, sollte ich doch raus sein und er dürfte nichts mehr bekommen, da die 3 Monate rum sind?!
 
E

Ex-User

Gast
aber eine Auskunft vorher gibt er idR nicht.
Was? solche Fragen beantwortet dir dein Anwalt nicht:confused:

Wenn ich sage, Fahrer XY ist gefahren und er gibt es zu, sollte ich doch raus sein und er dürfte nichts mehr bekommen, da die 3 Monate rum sind?!
Ist ja seltsam

Dann wird wohl auch der Polizist geladen worden sein der dich bzw. den Fahrer mit deinem Fahrzeug und Führerschein kontrolliert hat, wenn der vor Gericht sagt das du es warst hast du eh verloren.
 
Hannibal19xx

Hannibal19xx

Racegixxer
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Es ist 1 Jahr her, bisher haben wir noch gar nicht gesagt, wer gefahren ist, sondern nur angegeben, dass ich es eben nicht war.
Der Fahrer ist wegen dem Verwandheitsgrad mir recht ähnlich.

Der Polizist ist geladen.
 
tomek

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Bin mir bis heute nicht sicher, wer gefahren ist, sicher ist nur, dass ich es nicht war!
Der Fahrer ist wegen dem Verwandheitsgrad mir recht ähnlich.
Sehr mysteriös :D

Da das Verfahren ja anscheinend eröffnet wurde, is da nix mehr mit 3 Monaten! Und Du hast ja im Januar 08 Post bekommen... Damit ist diese Frist unterbrochen. Hättest Du in der Zeit nach dem Vorfall 3 Monate lang nix bekommen, dann wäre es evtl. gegangen. Ich meine aber auch, dass bei schwerwiegenden Fällen diese 3 Monate unerheblich sind und auch alle später eingegangen Bescheide gültig sind.

Das alles aber auch nur eine unqualifizierte Hab-Ich-Mal-Gelesen-Meinung. Verlass Dich mal auf Deinen Anwalt...
 
Hannibal19xx

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Somit muss ich ja freigesprochen werden...

Edit:

Naja, ich weiß, wer wohl gefahren ist, möchte diesen aber nur ungerne nennen.
Wobei er es einräumen würde, wenn ich sonst belangt werde.

Frage ist eben, ob er dann die Strafe bekommt?!
 
S

Sam

Racegixxer
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das dein Anwalt dir die Frage nicht einfach (am Tele) beantworten kann und dich auf glühenden Kohlen sitzen lässt halte ich doch etwas für -sagen wir mal- ungewöhnlich.
Wenn deine Sachverhaltsschilderung zutreffend ist, ist das einfachstes OWi Recht ohne Besonderheiten.
 
Hannibal19xx

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Racegixxer
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Du bist also auch der Meinung, dass es kein Problem sein sollte?!
 
barney

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Also eines verstehe ich nicht ... Du hast einen Verwandten der Dich in die Scheisse reitet und einfach Deinen Führerschein der Polizei gibt wenn er Mist baut ... und Du willst ihn nicht nennen .... sehr seltsam
 
C

customiXXer

Gast
Ja warum wohl... weil seine Verwandschaft wohl mit bei der Verhandlung sitzt, und denjenigen der IM ROTLICHTVIERTEL unterwegs war... nicht in die Scheisse ziehen will ! Mal auf Deutsch gesagt ...

Trotzdem weisst du ja selber dass du schon längst mit Ihm darüber gesprochen hast und du es so hinlegen möchtest dass keiner beschuldigt wird. Also ... ich würde mich nicht hier auf irgendwelche Aussagen verlassen sondern nur auf deinen Anwalt!! Und wenn Du es mitmachst dass er Dir nichts vorher erzählt... wechsel den Anwalt!!

;-)
 
Alstare-Corona Rider

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Supergixxer
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Bei so ner Verwandtschaft, die es für nötig hält meinen Führerschein den Beamten zu geben um selbst nicht zur Verantwortung gezogen zu werden, hätte ich keine Skrupel den Namen zu nennen.

Das er den Fahrzeugschein hat ist klar, das zeigt ja nur das das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Oder hat dieser einfach dein Kfz ohne dein Wissen oder Zustimmung genommen?

P.S: da er Angeklagter ist, muss er generell keine Angaben zum Sachverhalt machen. Verwandtschaft hin oder her interessiert da nicht. Das ist nur relevant, wenn man als Zeuge aussagen muss und der Angeklagte ein Verwandter ist oder man mit diesem verschwägert ist.
 
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Hannibal19xx

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Besonders@Sam...

Am kommenden Mittwoch ist der Tag der Verhandlung gekommen!
Was denkst Du denn, wie es ausgehen sollte?

Wir werden also sagen, dass ich nicht gefahren bin und werden den Fahrer angeben.

Womit sollte ich rechnen?
 
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