Hannibal19xx
Racegixxer
Themenstarter
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- 19.12.2005
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- Ort
- Neukirchen-Vluyn
- Motorrad
- GSX-R 1000 K8 Rizla Edition Nr 197/200
Hallo zusammen, Hallo Sam ;-)
Folgendes: Im November 2007 war jmd. mit meinem damaligem Fahrzeug unterwegs und wurde bei einem angeblichen Rotlichtverstoß erwischt.
Bin mir bis heute nicht sicher, wer gefahren ist, sicher ist nur, dass ich es nicht war!
Er wurde wohl direkt von einem Polizisten angehalten und hat dann, warum auch immer, die Fahrzeugpapiere und MEINEN Führerschein abgegeben. ( Beides lag unter der Sonnenblende)
Dann bekam ich im Januar 2008 Post, ging zum Anwalt, dieser verlangte Akteneinsicht und teilte mit, dass ich selbst nicht gefahren sei!
Nun gibt es im November 2008, also 1 Jahr danach, eine Gerichtsverhandlung.
Frage:
Muss ich den Fahrer nennen, wenn es Verwandtschaft ist?
Kriegt dieser nach der langen Zeit noch eine Strafe?
Danke
Folgendes: Im November 2007 war jmd. mit meinem damaligem Fahrzeug unterwegs und wurde bei einem angeblichen Rotlichtverstoß erwischt.
Bin mir bis heute nicht sicher, wer gefahren ist, sicher ist nur, dass ich es nicht war!
Er wurde wohl direkt von einem Polizisten angehalten und hat dann, warum auch immer, die Fahrzeugpapiere und MEINEN Führerschein abgegeben. ( Beides lag unter der Sonnenblende)
Dann bekam ich im Januar 2008 Post, ging zum Anwalt, dieser verlangte Akteneinsicht und teilte mit, dass ich selbst nicht gefahren sei!
Nun gibt es im November 2008, also 1 Jahr danach, eine Gerichtsverhandlung.
Frage:
Muss ich den Fahrer nennen, wenn es Verwandtschaft ist?
Kriegt dieser nach der langen Zeit noch eine Strafe?
Danke