Übers Ohr gehauen worden - und nun? (Autokauf)

Diskutiere Übers Ohr gehauen worden - und nun? (Autokauf) im Kaufberatung Motorrad Forum im Bereich Technik; Ich denk mal, dass hier mein Thread nicht verkehrt ist, ansonsten bitte ich, ihn zu verschieben. Kurzfassung: Bei einer Auktion mit...
le chevalier noir

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Großgixxer
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Ich denk mal, dass hier mein Thread nicht verkehrt ist, ansonsten bitte ich, ihn zu verschieben.

Kurzfassung:

Bei einer Auktion mit Gewährleistungsausschluss ein Fahrzeug ersteigert. Mängel mehr oder minder aufgelistet.
Auf dem Rückweg bemerkt, dass die Lenkung schwammig ist -> Spurstangenköpfe beidseitig ausgeschlagen (Reparatur laut Markenwerkstatt ~500€).
Verkäufer damit konfrontiert, sagt hat es nicht bemerkt und tut es als Verschleiss hab.

Beim Verkauf fehlte der TüV Bericht, den ich mir jetzt erneut ausdrucken ließ. Hier ist unter Hinweise "Spurstange vorne rechts angehendes Spiel".

Kann sich der Verkäufer auf den Gewährleistungsausschluss berufen? Hier müsste doch arglistige Täuschung vorliegen?! Oder kann sie der Verkäufer hier rauswinden und sagen, er selbst war nicht beim TüV sondern hat es in Auftrag gegeben?
Wie sieht die Sache aus, wenn Verkäufer/Eigentümer nicht Fahrzeughalter ist? Im TüV Bericht wird ja der Halter als Auftraggeber angesehen.
 
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IrocDRIVER

Supergixxer
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Sorry, wie kann man denn so blind ein Auto kaufen???? Selbst Schuld! Nächstes mal bist du schlauer. Da wirst du nichts mehr reißen können... 1x Spurstangenkopf je nach Fahrzeug und Hersteller ~20-50+-€(grob) . Das kann man selbst wechseln wenn man nicht grad 2 linke Hände hat. Anschließend Spur einstellen ~50€.
 
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Suziman

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Du hast wie der Vorredner schon schrieb fast blind gekauft.

Jetzt im Nachhinein wegen einem tatsächlichen Verschleißteil noch im Nachhinein aufstand zu machen..... Dazu sage ich mal besser nix.

Du wurdest meiner Meinung nach nicht übers Ohr gehauen sondern versuchst jetzt noch was raus zu schlagen.

Spurstangenköpfe kosten nichtmal für ne s klasse bei ner freien Werkstatt soviel.

Ich bekomme grad n Hals wenn ich das lese Sorry.
 
michi_gixxeR

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Kannst selber wechseln. 500€ sind selbst für eine Vertragswerkstatt überzogen.
Ich denke auch nicht das du irgendwelche Ansprüche hast da es ein Verschleißteil ist.
 
le chevalier noir

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Großgixxer
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Blind gekauft hin oder her...

Fakt ist, der Verkäufer hätte über den Zustand der Spurstangenköpfe bescheid wissen müssen und hat es mir nicht mitgeteilt (zusätzlich ist dann auch der TüV-Bericht "verschwunden" und erzählt mir hier ne Story vom Pferd)!

Ich bin zu einer Markengebundenen Fachwerkstatt gegangen. Selbst wenn man den Stundenlohn von einer freien Werkstatt nimmt, fällt eben dann der Preis auf 400€ da die Originalteile 150€ pro Stück kosten...

@Suziman

Kannst auch nen Ständer bekommen, ist auch ok... mir ists egal..
 
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IrocDRIVER

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Da ist aber einer noch sehr grün hinter den Ohren! Wenn er dir schon einen vom Pferd erzählt, warum bitte kaufst du den Hobel dann überhaupt?? 150€ pro Spurstangenkopf??? Hast du dir ein Bentley ersteigert? Im TÜV Bericht steht angehendes Spiel, also wird er zu der Zeit noch damit TÜV bekommen haben. Vllt. hat sich der Vorbesitzer einfach so daran gewöhnt das er es als solches nicht mehr wahrnimmt??!! Hast du das Fahrzeug von einem "Was ist letzter Preis"Kandidaten gekauft?

Edit: Habe schon einige Autos gekauft/verkauft und schraube Privat an meinen Autos und der Familie/Freunde. Da kommen Leute zum Autokauf, die schauen sich aber auch nichts an!! Ich spiele immer mit offenen Karten und vertusche nichts, aber die Leute sind so naiv und haben teilweise keinen blassen Schimmer! Wenn man doch keine Ahnung hat, dann holt man sich einen der vllt. etwas Ahnung hat. Hatte auch mal so ein Kandidat der 2 Tage nach dem Kauf anrief und fragte wieso die Boxen hinten nicht gehen(Die Ausstattung hatte vom Werk keine verbaut) oder warum die Nabendeckel der Alufelgen nicht dabei wären??
Aa Hallo??? Du warst hier und hast dir "alles" angeschaut (oder auch nicht) Könnte dir ein Roman darüber schreiben...
 
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sarielized

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Wenn Du Rechtschutz hast, würde Ich einfach mal bei nem Anwalt anfragen ob es rechtens ist oder nicht!
Ich würde sagen:
1. Der Mangel wurde nicht erwähnt oder beschrieben.
2. Der TÜV Bericht wo dieser Mangel drauf steht wurde mit absicht vorenthalten.
3. Weis Er jetzt angeblich nichts von dem Mangel.
4. Bezieht Er sich jetzt auf den Ausschluss jeglicher Gewährleistung

Der hat dich übers Ohr gehauen, aber nur meine Meinung, Verschleißteil hin oder her.
 
le chevalier noir

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Ich glaub Du bist Grün hinter den Ohren, was die rechtlichen Mittel in dem Fall betreffen...
Würdest Du nen Kauf platzen lassen nur weil der TüV Bericht fehlt? Ist ja ne Leichtigkeit den zu beschaffen.

Ich sehe gerade, der Serviceberater hat wohl den Preis für den kompletten Reparatursatz (incl. der kompletten Spurstange) berechnet.

Genau, es heißt angehendes Spiel und nicht zu Ende gehendes Spiel - sprich, es fängt an schlimmer zu werden. Und i.d.R. sagt der TüV'er ja auch immer, dass man das dann beheben muss.

Nein, war kein "Was ist letzte Preis" Kanidat
 
Sami

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:geileshow:

Holt mal alle tief Luft...
@le chevalier noir Es ist schon ein enorm Risikobehafteter Kauf von Versteigerungsfahsfahrzeugen, und da er explizit geschrieben hat Gewährleistungsausschluss und du mit deinem Gebot dies akzeptiert hast denke ich wirst du ohne Anwalt keinen Erfolg haben. Lass es dir eine Lehre gewesen sein, fürs nächste mal biste schlauer!

@irocDRIVER was bitte, hat das mit der Auktion zu tun?

Hast du das Fahrzeug von einem "Was ist letzter Preis"Kandidaten gekauft?
Ihn hier zu belehren und aufzuzeigen das er "zu blöd war" bringt doch nichts und das angezicke ebenfalls nicht!
Wenn ihr ihm nicht helfen könnt oder wollt dann lasst es doch! ;)

Ich finde es auch nicht schlau gemacht, aber danach hat er ja auch nicht gefragt!
Vermiest nicht die Stimmung im Forum, wir wollen alle gerne hier sein!
 
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IrocDRIVER

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Allein der TÜV Bericht /Serviceheft ist das erste wonach ich Frage wenn ich ein Auto kaufe!! So kann man wenigstens ansatzweise ermitteln ob z.B am Tacho gedreht wurde. Meistens gehe ich noch mit VCDS (Diagnose Software) dran um noch mehr Infos über das Fahrzeug zu erhalten. Dann wird das Auto auf Herz und Niere geprüft!! ...Ich hoffe für dich das du daraus wenigstens gelernt hast... Hiermit klinke ich mich mal besser aus... Viel Erfolg!
 
Ralph

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Ein Privatverkauf bedeutet nicht, das man ohne Rechte ist. Aaaber, der Verkäufer ist nicht verpflichtet Mängel von sich aus zu deklarieren. Er muss nur bei der Wahrheit bleiben. Und hier ist eben der TüV Bericht keine Hilfe, denn er spricht von einem angehenden Schaden. Also hat er keinen Schaden bewusst verschwiegen und ist als Privatmann raus aus der Sache.

Anders bei gewerblichen Anbietern, die müssen....
 
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le chevalier noir

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@Sami
Natürlich ist es "risikobehaftet" war mir vollkommen klar und ich habe ja auch mit kleineren Reparaturen gerechnet. Ich hätte auch die Reperatur unter dem Posten "verzockt" verzeichnet.

Aber wie bereits erwähnt, geht es mir hauptsächlich darum, dass der Mangel eben nicht erwähnt wurde und dass die Bescheinigung des Mangels verschwunden angeblich verschwunden ist.
Dachte man könnte das hier objektiv erörtern..

@Ralph

Na endlich jemand der sich anscheinend zumindest etwas damit auskennt!
Aaaber, der Verkäufer ist nicht verpflichtet Mängel von sich aus zu deklarieren. Er muss nur bei der Wahrheit bleiben
Sicher? Ich bin der Meinung er muss von sich aus das sagen, wenn er über den Mangel bescheid weiß, da es sonst ja arglistige Täuschung ist. Die muss ich ihm ja nachweisen - könnte ich ja jetzt mit dem Bericht.
 
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Falls Du im ADAC bist... soweit ich weiss bieten die Mitgliedern telefonische juristische Beratung...
 
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Als arglistige Täuschung würde ich das nicht sehen, weil er wahrscheinlich in seinem Angebot nicht geschrieben hat, dass jenes besagtes Teil vollkommen in Ordnung ist.

Vllt. lässt sich der Verkäufer noch darauf ein, dass man sich die die Kosten irgendwie teilt, aber wahrscheinlich auch nur wenn du entsprechend höfflich bist und er nen guten Tag hat.
 
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Ralph

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Racegixxer
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@Sami
Natürlich ist es "risikobehaftet" war mir vollkommen klar und ich habe ja auch mit kleineren Reparaturen gerechnet. Ich hätte auch die Reperatur unter dem Posten "verzockt" verzeichnet.

Aber wie bereits erwähnt, geht es mir hauptsächlich darum, dass der Mangel eben nicht erwähnt wurde und dass die Bescheinigung des Mangels verschwunden angeblich verschwunden ist.
Dachte man könnte das hier objektiv erörtern..

@Ralph

Na endlich jemand der sich anscheinend zumindest etwas damit auskennt!


Sicher? Ich bin der Meinung er muss von sich aus das sagen, wenn er über den Mangel bescheid weiß, da es sonst ja arglistige Täuschung ist. Die muss ich ihm ja nachweisen - könnte ich ja jetzt mit dem Bericht.
Nein, der Verkäufer muss von sich aus nichts sagen, ausser wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher oder du gezielt fragst.

hier zum Nachlesen: http://www.gebrauchtwagen.de/informationen/autoverkauf-privat.html
 
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Suziman

Gast
Ja hast ja Recht wir waren all ein bisschen ungehalten, Sorry von mir.

Einen echten Tipp habe ich noch für Dich:

Schick ihm ein Schreiben per Rückschein mit all den von Dir genannten Positionen, wie auch dass er Dich übers Ohr gehauen hat und den Tüv Bericht vorsätzlich zurück gehalten habe.

Du wirst sehen, die meisten lenken dann ein.
 
michi_gixxeR

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@le chevalier noir

wenn du es besser weist wieso frägst du dann hier überhaupt?
 
Bildhauer

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Was ist es denn für ein Auto? Spurstangenköpfe hab ich zuhaus mitm Wagenheber gewechselt. Wenn das der einzige Mangel ist, nimm ich dir 150 ab für Mat. incl. aus und einbau.
 
Koelschbloot

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Wegen Spurstangenköpfen so einen Aufstand machen? Lol. Trag es wie ein Mann, neuer Kopf rein, vermessen und gut ist. Wermessen kann eh nie schaden und die Kopfe sind - wenn man nicht zwei linke Hände hat in einer Stunde erledigt - mit Pausen.

Btw - selbst wenn im TÜV-Bericht steht, dass die Köpfe Spiel haben, muss es nicht heißen, dass der Verkäufer wusste, dass die jetzt gänzlich hin sind. Gibt auch Leute, die alles ignorieren. Ich weiß ja nicht, über was für ein Auto wir reden, aber ich denke nicht, dass es um einen jungen Gebrauchten, sondern um ein Auto mit mehr als 100tkm geht und mindestens 8 oder 9 Jahren geht... da kommt sowas halt früher oder später.

Und wenn Du die Kiste vorher nicht ausgiebig probe fährst, wird da - besonders vor dem expliziten Ausschluss der Sachmangelhaftung - auch kein Anwalt was machen können - es zwingt Dich niemand, blind mitzusteigern.

Verbuche es als Lehrgeld und gut ist.
 
le chevalier noir

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Falls Du im ADAC bist... soweit ich weiss bieten die Mitgliedern telefonische juristische Beratung...
Jo, einer der wenigen/sinnigen Antworten hier

Als arglistige Täuschung würde ich das nicht sehen, weil er wahrscheinlich in seinem Angebot nicht geschrieben hat, dass jenes besagtes Teil vollkommen in Ordnung ist.

Vllt. lässt sich der Verkäufer noch darauf ein, dass man sich die die Kosten irgendwie teilt, aber wahrscheinlich auch nur wenn du entsprechend höfflich bist und er nen guten Tag hat.
Naja, wenn der Verkäufer geschrieben hätte, dass Fahrzeug hat eine komplett neue Vorderachse bekommen und der tatsächliche Zustand ist der jetzige, dann ist das doch auch keine arglistige Täuschung mehr sondern Betrug?

Nein, der Verkäufer muss von sich aus nichts sagen, ausser wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher oder du gezielt fragst.

hier zum Nachlesen: http://www.gebrauchtwagen.de/informa...uf-privat.html
hmmm... ok, Danke für die Quelle... aber das
Verdeckte und offensichtliche Schäden am Fahrzeug

Als privater Verkäufer eines Autos müssen Sie nicht von sich aus auf kleine oder verdeckte Schäden hinweisen. Genau so wenig müssen Sie auf offensichtliche Mängel hinweisen, die der Käufer ohne weiteres auch selbst bemerken kann – zum Beispiel Kratzer im Lack. Findet der Käufer bei der Probefahrt Mängel und fragt Sie danach, müssen Sie ihm allerdings die Wahrheit sagen. Wichtig: Wenn das Auto nicht verkehrstüchtig ist, müssen Sie darauf unbedingt hinweisen.
Beißt sich irgendwie mit vielem anderen was mit bekannten und verschwiegenen Mängeln zu lesen ist (z.B. vom ADAC)
Verdeckte und offensichtliche Schäden am Fahrzeug

Als privater Verkäufer eines Autos müssen Sie nicht von sich aus auf kleine oder verdeckte Schäden hinweisen. Genau so wenig müssen Sie auf offensichtliche Mängel hinweisen, die der Käufer ohne weiteres auch selbst bemerken kann – zum Beispiel Kratzer im Lack. Findet der Käufer bei der Probefahrt Mängel und fragt Sie danach, müssen Sie ihm allerdings die Wahrheit sagen. Wichtig: Wenn das Auto nicht verkehrstüchtig ist, müssen Sie darauf unbedingt hinweisen.
@le chevalier noir

wenn du es besser weist wieso frägst du dann hier überhaupt?
Weil nicht gedacht hätte, dass wenn ich hier frägen tue, relativ wenig dabei rum kommt, außer Aussagen, selbst schuld und Aussagen nach dem Motto "gekauft wie gesehen".

Was ist es denn für ein Auto? Spurstangenköpfe hab ich zuhaus mitm Wagenheber gewechselt. Wenn das der einzige Mangel ist, nimm ich dir 150 ab für Mat. incl. aus und einbau.
Danke für das Angebot.

Wegen Spurstangenköpfen so einen Aufstand machen? Lol.
Wenn Du oben aufmerksam gelesen hättest bzw. ein wenig Auffassunggabe gehabt hättest, würdest Du wissen, dass es mir weniger um die Spurstangenköpfe geht, sondern darum, dass ich mich betrogen fühle!
Btw - selbst wenn im TÜV-Bericht steht, dass die Köpfe Spiel haben, muss es nicht heißen, dass der Verkäufer wusste, dass die jetzt gänzlich hin sind. Gibt auch Leute, die alles ignorieren.
Ja genau, es gibt Leute, die alles ignorieren. Wenn ich z.B. die Schreiben des Finanzamts bzgl. der Kfz-Steuer ignoriere, weil ich es nicht für notwendig halte, dann muss ich eben mit der Konsequenz leben, dass irgendwann mal der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
 
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